Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 137

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sich immer daran zu halten, geschätzte Damen und Herren – das gilt insbesondere für die ÖVP! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Ich denke, insgesamt ist eine Regelung, die die Wahlkampfausgaben beschränkt, sinnvoll. Sie schafft Chancengleichheit, sie schafft Fairness und sie schafft auch eine gewisse Grenze gegen das Ausarten dieser Entwicklung. Nur ist es anscheinend so, dass die Gesetze, die es jetzt gibt, nicht ausgereicht haben, und deshalb haben auch wir einen Antrag eingebracht, der ein bisschen auf diese unterschiedliche Situation, die es auch bei den Überschreitungen gibt, eingeht – wobei ich zugebe, auch wir haben überschritten, ja, auch wir werden die Strafe selbstverständlich genauso ableisten (Abg. Nehammer: Das sind falsche Zahlen, die ihr liefert! Steh doch zu deinen Zahlen!), wie es vorgesehen ist, aber diese Situation ist doch etwas anders.

Es gibt politische Bewegungen, die überschreiten maßlos. Es gibt manche, die (Ruf bei der FPÖ: Lügen!) tun es nicht (Abg. Nehammer: Manche täuschen auch und geben nicht die Wahrheit an! – Abg. Hafenecker: Falsche Zahlen!), es gibt manche, die tun es ein wenig, und deshalb geht unser Antrag in die Richtung, dass es in Zukunft so etwas wie leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Gesetzesbruch à la ÖVP gibt (Abg. Nehammer: Vorsätzliche Täuschung so wie bei der SPÖ!), ge­schätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich würde mir eine offene, ehrliche, transparente Debatte im Ausschuss dazu wün­schen, vielleicht kann man auch ein vernünftiges Hearing dazu machen (Abg. Nehammer: Das würde ich mir auch wünschen!) und auf jeden Fall dafür sorgen, dass eine neue, bessere Regelung bereits bei der Wahl zum Europäischen Parlament zur Anwendung kommt, damit so etwas nicht noch einmal geschieht, geschätzte Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Zadić.)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Kollege Hafenecker. – Bitte.


15.17.36

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, es gibt nichts zu beschönigen, wir stehen dazu, wir haben diese selbst auferlegte Wahl­kampfkostengrenze um 3,7 Millionen Euro überschritten, aber wir haben auch erkannt – und so fair muss man in diesem Hohen Haus sein –, dass dieses Gesetz offensichtlich nicht ganz den Anforderungen entspricht, die man hat, vor allem als Partei, die eine gewisse Größe erreicht hat. (Abg. Gamon: Was?!)

Es gibt Landesorganisationen, es gibt Bezirksorganisationen (Ah-Ruf der Abg. Meinl-Reisinger) – ja, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, Sie haben die Erfahrungen mit Landes- und Ortsparteiorganisationen vielleicht noch nicht in dieser Form machen können (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ja nur der Bundeswahlkampf! Da war ja gar nicht die Rede von den ganzen landesgesetzlichen Regelungen! Es ist falsch, was Sie sagen! Völlig falsch!) –, und tatsächlich ist dieses Gesetz in dieser Form nicht praktikabel und sollte wirklich noch einmal neu überdacht werden.

Kollege Leichtfried, ich glaube, ich weiß, warum Sie sehr, sehr ruhig zu diesem Thema gesprochen haben: weil Sie selbst wissen, dass die Zahlen, die Sie geliefert haben, nicht stimmen und dass Sie nie im Leben nur wenige Zehntausend Euro mehr ver­braucht haben als im Jahr 2013. Sie wissen ganz genau, dass Sie geschönt haben, dass Sie wesentlich mehr geschaltet haben, und Sie wissen auch, wie die Preisbasis in diesem Wahlkampf war. Gerade im Bereich der Printwerbung lagen wir über 30 Pro-


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