Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 151

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16.04.0912. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 437/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hagelversicherungs-Förde­rungsgesetz geändert wird (335 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 12.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Abgeordnetem Vogl das Wort erteilen. – Bitte.


16.04.38

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Es ist ja faszinierend, wie man hier immer versucht, sich die Fakten schönzureden. Auf der einen Seite spricht man beim Bergbauerninstitut davon, dass wir sparen, Synergien nutzen, ins neue Jahrtausend kommen müssen. Ich habe im Sommer dieses Jahres gefragt: Ist für die Gesundheitsagentur ein zweiter Geschäfts­führer geplant? – Die Antwort der Frau Ministerin war am 15. August: Nein. Inzwischen wurde er jedoch mit 9. November beschlossen – so viel zum Thema wir sparen, wir müssen verschlanken, wir brauchen moderne Strukturen.

Es ist wahrscheinlich auch der moderne Stil, dass man, wenn man im Parlament eine Frage stellt, grundsätzlich einmal keine ordentliche Antwort darauf bekommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme aber nun zum Thema. Dieser Antrag ist ein Initiativantrag, dieser Antrag geht also vom Parlament aus. Das heißt, die Abgeordneten dieses Hauses haben be­schlossen und haben gesagt, es wäre aufgrund der Dürre in diesem Jahr, aufgrund der Umweltkatastrophen, die wir erleben, sinnvoll und richtig, einen besseren Versiche­rungsschutz in der Landwirtschaft zu erreichen. Ich glaube, dieses Grundziel, nämlich ein besserer Versicherungsschutz und damit weniger Unterstützung der öffentlichen Hand bei Katastrophen, ist etwas, was wir alle gemeinsam unterstützen können.

Wir haben in diesem Jahr schon erlebt, dass diese Regierung eine Maßnahme in die­sem Bereich gesetzt hat: Die Versicherungssteuer für alle Versicherungen der Land­wirtschaft wurde von 11 Prozent auf 0,2 Prozent gesenkt – Kostenpunkt: 5 Millionen Euro. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren – Kollege Schellhorn hat es auch gesagt –: Was ist mit dem Tourismus? Auch wir kämpfen mit Herausforderungen. Warum senkt man die Versicherungssteuer für uns nicht? Oder: Wie schaut es mit den Häuslbauern aus? Auch die hätten wahrscheinlich berechtigte Anliegen.

Das heißt aber, da hat man eine Maßnahme gesetzt – Kostenpunkt: 5 Millionen Euro. Jetzt kommt dieser neue Antrag ins Parlament, der besagt, man möchte den Zuschuss zu diesen Versicherungen von aktuell 50 Prozent auf 55 Prozent erhöhen, gültig ab 1. Jänner 2019. Den ganzen Bereich der Tierversicherung, für den es das bisher nicht gab, möchte man auch mit dieser Förderung bedenken. Na ja, das ist vielleicht gar keine so schlechte Idee. Das Problem ist aber folgendes: Da das ja ein Initiativantrag ist, der von Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses ausgeht, gibt es keine Kosten­abschätzung für das Ganze, wir müssen uns daher auf die Kosten verlassen, die die Kolleginnen und Kollegen selbst angegeben haben.

Sie sagen, das kostet den Bund allein im landwirtschaftlichen Bereich 6 Millionen Euro und im tierischen Bereich 5,5 Millionen Euro und – und das ist ja die Chuzpe bei dem Ganzen – der gleiche Betrag von 11,5 Millionen Euro ist auch von den Ländern zu bezahlen, und zwar ab 1. Jänner 2019. (Abg. Leichtfried: ... nicht vorhanden!) Das


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