Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 187

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Kurzzeitvermietung für touristische Zwecke geht. Wir sind uns offenbar alle einig, dass es nicht sein darf, dass gemeinnütziger Wohnraum touristisch genutzt wird. Der soziale Wohnbau ist dazu da, dass insbesondere auch Menschen mit einem niedrigen Ein­kommen hochwertiger und dennoch günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Wir werden es daher nicht zulassen, dass Sozialwohnungen von Einzelnen zweckent­fremdet werden, die darin ein lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben.

Zurück zum Hauptantrag. Ich möchte vorausschicken, dass es in diesem Antrag rein um Angelegenheiten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft geht. Ein paar allge­meine Bemerkungen dazu: Die Wohnungsgemeinnützigkeit ist eine wesentliche Säule der österreichischen Wohnungswirtschaft. Sie hat einen bedeutenden Anteil daran, dass man in so einem wohlhabenden Land wie Österreich vergleichsweise günstig wohnen kann, wie uns das auch internationale Studien belegen. Die Wohnungs­ge­mein­nützigkeit ist aber auch mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Es gab und gibt immer wieder Versuche gewinnorientierter Unternehmungen, mit gemein­nützigem Vermögen Geschäfte zu machen, und das gilt es zu unterbinden.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres haben wir ein Gesetz beschlossen, mit dem soge­nannte Umgehungsgeschäfte wirksam verhindert werden. Es hat sich dabei aber auch gezeigt, dass das bestehende Instrumentarium der Aufsichtsbehörden, die Derartiges verhindern sollen, nicht ausreichend ist. Wir müssen daher die Aufsicht stärken – das ist auch eines der Ziele, die wir mit dem vorliegenden Antrag erreichen wollen.

Eine weitere zentrale Herausforderung sind die Kosten für die Sanierung des Be­standes, insbesondere auch im Hinblick auf notwendige Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes, sowie für Investitionen in die Modernisierung der Gebäude. Das Wesen des gemeinnützigen Wohnbaus ist das Kostendeckungsprinzip. Kurz gesagt: Alle Aus­gaben, die von gemeinnützigen Bauträgern getätigt werden, werden von den Hausbe­wohnern in Form der monatlichen Mieten zurückbezahlt. Wir wollen sicherstellen, dass diese Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden können, ohne dabei die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu belasten.

Weiters bezieht sich der Antrag auch auf die Wohnbauinvestitionsbank, kurz WBIB genannt. Die Sinnhaftigkeit der WBIB ist, glaube ich, unumstritten. Gemeinnützige Bau­vorhaben finanzieren sich langfristig, und genau das ist auch das Ziel der WBIB, nämlich die Bauträger mit langfristigen, zinsgünstigen Krediten zu bedienen. Wir haben im Frühjahr eine Art Verländerung der WBIB begonnen. Nun wollen wir ausloten, ob nicht auch der Eigentümerkreis der WBIB erweitert werden kann, um die Bank entsprechend neu aufzustellen.

Ich möchte abschließend noch einen Punkt ansprechen, der mir beziehungsweise der ÖVP besonders wichtig ist, nämlich die Frage Miete versus Eigentum. Richtigerweise müsste es heißen: Miete und Eigentum. Österreich braucht beides: Miete und Eigen­tum. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Gerade weil es in den letzten Jahren zu teils deutlichen Preissteigerungen gekommen ist, braucht es Gegenmaßnahmen, um Miete und Eigentum zu ermöglichen. Das gilt auch für den Bereich der Gemeinnützigkeit. Wir treten für beides ein, sowohl für einen dauerhaft sozial gebundenen Mietwohnungsbau als auch für die Möglichkeit zur Eigentumsbildung in Form der Stärkung des Mietkaufmodells. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.18


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Ruth Becher spricht als Nächste. – Bitte.


 


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