15.18

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jedes Jahr Mitte Mai findet im Kärntner Bleiburg das sogenannte Ustascha-Treffen statt, wo sich ungefähr 10 000 bis 30 000 Teilnehmer – im Jahr 2015 – versammeln, um dort dem kroatischen NDH-Staat zu huldigen. Als Veranstalter dieses Treffens tritt der Bleiburger Ehrenzug auf, dem vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands klar eine geschichtsverfälschende und revisionistische Tendenz zugeschrieben wird.

Im ORF-„Report“ zu diesem Ustascha-Treffen im Jahr 2017 hat ein Teilnehmer bei einem Interview ganz klar Hitler verherrlicht und das Naziregime entsprechend ver­herrlicht.

Da diese Veranstaltung als kirchliche Veranstaltung mit Prozession angemeldet wird und nicht als Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz oder als Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz – was beides auf diese Veranstaltung zutreffen wür­de –, gibt es eine Menge Punkte, von denen die Veranstalter profitieren. So können zum Beispiel Sprüche und Parolen auf Transparenten ungehindert transportiert wer­den, so können Ustascha-Symbole ungehindert getragen werden, so werden lautstark Ustascha-Lieder gesungen und der in Kroatien verbotene Ustascha-Gruß wird immer wieder vor Ort gezeigt.

Das alles kann eben unter dem Schutz dieser kirchlichen Veranstaltung stattfinden. Das macht auch deutlich, dass wir dringend Maßnahmen brauchen, um dieser Lage Herr zu werden und direkt gegen diese Symbole eingreifen und gegen das Prä­sentieren und Tragen dieser Symbole vorgehen zu können.

Das Abzeichengesetz von 1960 stellt das Tragen und Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen und Uniformteilen der in Österreich durch das Verbotsgesetz verbotenen Organisationen quasi unter Strafe und verbietet diese. Unser Antrag zum Abzeichen­gesetz soll diesen Antrag um ausländische Organisationen, die mit diesen verbotenen Organisationen organisatorisch und inhaltlich zusammengearbeitet haben, erweitern und Uniformen, Abzeichen und dergleichen von diesen Organisationen mitumfassen. Das würde zum einen heißen, dass wir konkrete Maßnahmen und Handhabe hätten, um gegen die Ustascha vorzugehen; das umschließt aber in dem Fall auch zum Bei­spiel die ungarischen Pfeilkreuzler, die spanischen Franco-Faschisten oder die italien­ischen Mussolini-Faschisten.

Nun zum Symbole-Gesetz: Wir begrüßen prinzipiell, dass auch die Ustascha im Symbole-Gesetz erwähnt ist. Wir finden es gut und richtig, dass man Maßnahmen ergreifen will, um gegen Organisationen und Gruppierungen wie gegen die Grauen Wölfe oder die Muslimbruderschaft vorzugehen.

Allerdings, und das zeigen ja auch die Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz eingelangt sind – an vorderster Stelle die der Bundesarbeitskammer –, ist für uns nicht erklärlich, wie diese Auflistung der Organisationen, um die das Symbole-Gesetz erweitert werden soll, zustande gekommen ist. Sie erscheint einfach willkürlich. Man kann nicht feststellen, welche Grenzen gezogen worden sind. Das haben wir auch im Innenausschuss angesprochen, Herr Innenminister. Sie haben uns als Antwort auf diese Frage auf den Unterausschuss verwiesen. Dieser findet allerdings erst nächste Woche statt, und wir können sozusagen nicht orten, aus welchem Grund Sie jetzt konkret diese Organisationen aufgelistet haben und andere nicht. Es gehen uns kon­kret Organisationen ab. Was ist mit den rechtsextremen Identitären? Was ist mit den Staatsverweigerern? Was ist mit der Partei des Volkes? Warum finden sich diese zum Beispiel nicht auf dieser Liste? (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

Was wir auch noch nicht einschätzen können, weil diese Auflistung offenbar auch noch nicht vorliegt, ist, um welche Symbole es denn konkret geht. Welche Symbole und welche Gesten sollen konkret aufgelistet werden? Dazu können oder konnten Sie uns auch noch keine entsprechende Auskunft erteilen. Zu bedenken ist auch, dass, sobald diese Organisationen ihre Symbole ändern, dieses Gesetz oder die Verordnung zu diesem Gesetz auch ständig erweitert und abgeändert werden muss.

Das Symbole-Gesetz wurde 2015 beschlossen, um gegen den Islamischen Staat und Al Kaida vorzugehen. Wir haben auch gefragt, ob es schon eine Evaluierung gibt und ob man sagen kann, ob dieses Gesetz entsprechend wirksam ist. Sie haben gesagt, diese Evaluierung wird erst nach fünf Jahren, also im Jahr 2020, stattfinden. Ich habe ein bisschen die Befürchtung, es könnte sich rein um ein symbolhaftes Symbole-Gesetz handeln, weil es in der Umsetzung und Exekution wahrscheinlich schwierig wird. Auch das haben wir in unterschiedlichen Stellungnahmen so entgegenge­nom­men.

All diese Gründe und vor allem die Willkürlichkeit dieser Auflistung bringen uns dazu, dass wir heute diesem Symbole-Gesetz nicht zustimmen können, weil wir eben diese Willkürlichkeit in dieser Auflistung erkennen. Ob es letztendlich wirkt, werden wir nächstes Jahr Mitte Mai sehen. Dann wird sich nämlich zeigen, ob das Ustascha-Treffen in der Form, wie es jetzt stattgefunden hat, auch 2019 stattfinden wird oder ob das Symbole-Gesetz als konkrete Maßnahme wirkt. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

15.24

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.