17.44

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzter Herr Innenminister! Geehrte Bürgerinnen und Bürger! Das Symbole-Gesetz verbietet das Zeigen von Erkennungszeichen bestimmter Gruppierungen. Die Regie­rung gibt als Gesetzesziel an, dass Symbole weiterer extremistischer Gruppie­rungen verboten werden sollen, weil sie im Widerspruch zu unseren Grundwerten und im Widerspruch zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen. Das macht auch durchaus Sinn. Ich bin mir auch sicher, dass dieses Ziel, unsere liberale und demo­kratische Grundordnung zu schützen, von allen Fraktionen hier im Hohen Haus geteilt wird, ich wundere mich allerdings darüber, wie die Bundesregierung dieses Ziel er­reichen möchte.

In dem vorliegenden Entwurf findet sich eine taxative Aufzählung von Organisationen, und das ist mir im Hinblick auf das vorhin erwähnte Ziel völlig unverständlich: warum bestimmte Organisationen willkürlich ausgesucht wurden und andere, die ebenso gegen unsere Grundwerte verstoßen, nicht. (Abg. Rosenkranz: Na Werte ist ein Problem!) Das insbesondere deswegen, weil die Bewegung der Neuen Rechten beispielsweise in dieser Auflistung fehlt. So fehlen beispielsweise auch die Identitären-Bewegung und sonstige Bewegungen Rechtsextremer. Ihre Ziele und Inhalte stehen im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und zu den Prinzipien der gesellschaftlichen Pluralität, von denen ja auch die Ziele dieses Gesetzentwurfes sprechen.

Selbstverständlich können wir darüber diskutieren, ob in einer offenen Demokratie Symbole verboten sein sollten und wie und ob eine Demokratie solche Verbote über­haupt aushalten muss und aushalten kann, aber wenn wir uns dafür entscheiden, Verbote einzuführen, dann stelle ich mir schon die Frage, wie und welche Kriterien wir wählen, um festzulegen, welche Symbole verboten werden sollen und welche nicht.

Schauen wir uns beispielsweise die Neuen Rechten an! Auch diese Gruppierungen stellen sich unmissverständlich gegen die österreichische Demokratie. So hat bereits der Verfassungsschutzbericht gesagt: „[...] ,Neuen Rechten‘ beabsichtigen die Beseiti­gung oder zumindest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates und [...] das politische System grundlegend zu verändern.“

Diese Bewegungen sind bei uns höchst aktiv. Allen voran natürlich die Identitären-Bewegung, die auch im Verfassungsschutzbericht als „eine der wesentlichen Trägerinnen des modernisierten Rechtsextremismus in Österreich“ bezeichnet wird.

Der Innenminister hat unlängst auch darauf hingewiesen, dass Rechtsextremismus in Österreich nicht strafbar ist. – Mit dieser Regierungsvorlage hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die Verwendung von Symbolen des neuen Rechtsextremismus unter Strafe zu stellen. Ich stelle mir schon die Frage, warum Sie das nicht getan haben.

Die Auswahl der Organisationen in diesem Gesetzentwurf scheint jedenfalls willkürlich und aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch zu sein. (Beifall bei JETZT.)

Eine Sache finde ich auch etwas irritierend: Zum Beispiel in § 3 Abs. 1 des neuen Symbole-Gesetzes steht, wie hoch die Strafe ist. Die Verwaltungsstrafe beträgt bis zu 4 000 Euro, für Wiederholungstäter 10 000 Euro. Ich habe das mit dem Abzeichen­gesetz verglichen, welches die Verwendung von NS-Symbolen pönalisiert, und dort liegt der Strafrahmen bei lediglich 4 000 Euro. Ich verstehe nicht, woher diese Un­gleichbehandlung kommt, denn der Unrechtsgehalt der Tat ist meines Erachtens der gleiche. Warum die einen 10 000 Euro zahlen sollen und die anderen 4 000 Euro, auch bei Wiederholungen, das ist für mich aus legistischer Sicht problematisch und unver­ständlich. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

17.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Kickl. – Bitte.