18.00
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die aktuellen Entwicklungen, die uns heute der Herr Bundesminister im Detail dargestellt hat, zeigen, warum wir dieses Gesetz beschließen müssen. Es war hervorragend, Herr Bundesminister, wie Sie uns jedes Detail aufgezeigt haben, und ich kann nur sagen: Dieser Umstand macht natürlich eine Ausdehnung des Symbole-Gesetzes auf andere Gruppierungen notwendig.
Festhalten möchte ich hier, dass sich das Symboleverwendungsverbot keineswegs gegen religiöse Symbole richtet. Es wird lediglich die Verwendung spezifischer Symbole von Organisationen, die demokratischen Grundwerten widersprechen, verboten. Gesten, die in den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fallen, zum Beispiel Hitler-Gruß, bleiben selbstverständlich weiterhin nach diesem Gesetz gerichtlich strafbar.
Bereits seit 1. Jänner 2015 ist das Verbot der Verwendung von Symbolen von terroristischen, extremistischen oder vergleichbaren Gruppierungen, beispielsweise Symbole der Gruppierungen Islamischer Staat, Al Kaida sowie Teil- und Nachfolgeorganisationen, in Kraft. Die einzelnen Gruppierungen, auf die der Anwendungsbereich jetzt ausgedehnt werden soll, sind ja heute schon öfters angesprochen worden, ich kann sie nur wiederholen: auf die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, die separatistisch-marxistische Kurdische Arbeiterpartei, die sogenannte PKK, die palästinensische islamistische Hamas und den militärischen Teil der Hisbollah und auf sonstige Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden; die Bezeichnung dieser Gruppierungen soll in Zukunft durch eine Verordnung des Bundesministers, die uns Herr Kollege Amon schon dargelegt hat, erfolgen.
Abschließend: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister, an Sie, an Ihre Experten im Ministerium, die uns diese Ausweitung dargelegt haben, und ich kann nur sagen, wir werden diese Novelle heute mit Sicherheit beschließen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pilz. – Bitte.