18.36

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause! Herr Minister! Das Gesetz kommt ein bisschen spät. Die EU-Richtlinie hätten wir bis September dieses Jahres umsetzen sollen. Wir freuen uns, dass es jetzt da ist. Wir werden auch zustimmen, obwohl wir sehen, dass unter dem Deckmantel dieser Umsetzung Liberalisierungen hineingeschummelt wurden, bei denen wir gewisse Punkte kritisch sehen.

Die zentrale Frage beim Waffengesetz ist: Was soll erlaubt werden und wer bekommt eine Waffe? – Wir sehen ein paar positive Aspekte. Einer ist, dass nach einem nega­tiven waffenpsychologischen Gutachten eine sechsmonatige Wartefrist bezie­hungs­weise Verwertungssperre im Antragsverfahren eingeführt wird und nach drei negativen Gutachten eine Zehn-Jahres-Sperre.

Wir sehen aber auch vieles negativ, und zwar insbesondere, was die Ausweitung der Erleichterung des Zugangs für Angehörige der Polizeiexekutive zu Waffenpässen betrifft. Da soll die Beschränkung auf Kaliber 9 Millimeter fallen. Das sehen wir als nicht notwendig an, ebenso die Ausweitung dieser Bestimmung auf Angehörige der Justiz­wache und der Militärpolizei. Da ist anscheinend Ihre Logik: Jeder, der eine Dienst­waffe hat, soll auch privat mit ihr herumlaufen dürfen. – Das ist für uns nicht nach­vollziehbar.

Weiters sehen wir die angestrebte Ausnahmebestimmung für Soldatinnen und Solda­ten, dass die waffenpsychologische Testung der Militärbehörde für die Zuverlässig­keits­prüfung verwertet werden kann, kritisch. Das ist nachvollziehbar bei Kadersol­daten, aber eine Ausweitung auf Milizsoldaten sehen wir kritisch, und auch, dass das Gutachten bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst gültig sein soll.

Wenn es um die Berechtigung geht, sehen wir die automatische Berechtigung zum Führen von Kategorie-B-Waffen als sehr schwierig an. Das betrifft eben auch halbauto­matische Faustfeuerwaffen für Jäger bei – Zitat –: „der rechtmäßigen Jagdausübung“. Dabei soll die Berechtigung auch schon auf dem Weg zur und von der Jagd gelten. – Wir sehen es im Vollzug als sehr, sehr schwierig, das reduziert und nicht zu weit aus­zulegen. Es ist natürlich so, dass solche Waffen auch als Jagdwerkzeuge bei der Nachsuche von verletzten und noch nicht getöteten Tieren tauglich sind, aber einen Freibrief von der Waffenpasspflicht halten wir für eine überzogene Ausweitung dieses Rechts auf ein offenes Führen von Kategorie-B-Waffen und sehen das nicht als not­wendig an.

Wenn die Wildsau angeschossen im Unterholz liegt, habe ich mich schlaugemacht, dann wird sie zumeist mit einem Messer geknickt. (Widerspruch bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Was? Was?) Die Notwendigkeit, mit einer Faustfeuerwaffe auf sie einzuballern, besteht nicht. Noch dazu sieht das Gesetz schon jetzt die Möglichkeit der Ausstellung eines Waffenpasses vor, wenn JägerInnen einen jagdlichen Bedarf an­melden.

Ich weiß aufgrund meiner Anfragen und der Antworten von Vizekanzler Strache, Minister Hofer und Ministerin Hartinger-Klein, dass sie ganz privat bei der Familie Glock auf Besuch waren. Ich habe weitere Anfragen gestellt, um dem nachzugehen.

Wir sehen kritisch, dass es bei der ersten Möglichkeit zu Liberalisierungen im Waffen­gesetz kommt. Ich werde mit Argusaugen darauf schauen, ob weitere Liberalisierungen bei den weiteren Gesetzen vorgenommen werden. Wir NEOS sind nicht überall für Liberalisierung, sondern auch hier dafür, dass man das Recht der Waffenbesitzer verhältnismäßig mit dem Recht der Menschen auf Sicherheit in diesem Land austariert. Wir werden weiter beobachten, wie die Bundesregierung in diesem Bereich vorgeht. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.