18.46

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ein Mehr an Waffen in der Öffentlichkeit mit einer Aus­weitung der Rechte, Waffen zu tragen, unmittelbar vermehrt zu Sicherheit beiträgt, wenn es um das Thema der Schusswaffen geht.

Der Grund dafür, dass wir diesem Gesetz zustimmen, sind vor allem die Verschärfun­gen, die in diesem Gesetz mitverankert sind.

Da ist zum einen, wie schon erwähnt worden ist, die Frage der psychologischen Tests für die Eignung, Waffen beziehungsweise Schusswaffen zu führen, mit einer sechs­mona­tigen Sperre bei Nichtbestehen dieses Testes, mit einer zehnjährigen Sperre, wenn dieser psychologische Test zum dritten Mal nicht bestanden worden ist. Das finde ich sinnvoll und richtig. Damit hört dieser Tourismus auf, immer wieder und immer wieder solche Tests zu absolvieren, bis man es dann irgendwann vielleicht endlich schafft. Es ist keine Frage der Zuverlässigkeit, wenn Personen mehrmals antreten, denn schon nach dem dritten Mal müssen wir wissen, dass es in dem Fall die Notwen­digkeit gibt, eine Sperre zu setzen.

Hauptpunkt und Kern sind eigentlich das Thema der Verschärfung und auch eines genaueren Hinsehens, wer denn zukünftig Waffen tragen darf, wer eine Schusswaffe im geladenen Zustand bei sich führen darf, wer einen Waffenpass erwerben darf. Da ist es wichtig, gerade die Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit abzufragen. Wir haben rund um die Causa des BVT-Untersuchungsausschusses gesehen, dass wir eine Lücke im Gesetz offen hatten, die auch in der Regierungsvorlage, in der Gesetzes­vorlage, zu schließen war. Daher war es uns wichtig, einen entsprechenden Abände­rungsantrag einzubringen, der dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, schon früh eine Stellungnahme abzugeben, wenn sich Menschen im extremistischen Bereich bewegen, egal in welchem extremistischen Bereich, und der Verdacht besteht, dass sie mitunter einen Angriff nach dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz setzen könnten oder im Verdacht stehen, irgendwann einen zu planen. Das heißt, es ist eine vorbeu­gende Maßnahme, die zusätzlich eingebracht worden ist.

Ein zweiter Punkt, der uns wichtig war und der heute auch schon angesprochen worden ist, ist das Thema, bei der Aussprache von vorläufigen Waffenverboten durch die Exekutive tatsächlich alle Waffendokumente abnehmen zu können. Es macht keinen Sinn, zwar Waffenpass und Waffenbesitzkarte sicherzustellen, dann aber ein waffenrechtliches Dokument, wie es die Jagdkarte ist, letzten Endes zu belassen und damit in einer erhitzten Situation, wie es oft in den Familien bei häuslicher Gewalt und dergleichen vorkommt und vorkommen kann, die Tür aufzumachen und den Zugang und die Möglichkeit, eine Waffe zu besorgen, mitunter noch zu erleichtern. Daher bin ich sehr zufrieden und dankbar dafür, dass diese Themen von den Regierungsparteien mit aufgenommen worden sind und in das neue Gesetz mit eingearbeitet werden.

Man muss aber grundsätzlich sagen, ein Mehr an Waffen wird nicht ein Mehr an Sicherheit bringen, aber ein Mehr an Kontrolle, an Beobachtung und auch ein genaues Hinschauen auf das Thema der illegalen Waffen. Wir wissen, dass eine hohe Dun­kelziffer an illegalen Waffen in Österreich im Umlauf ist. Wir wissen, dass die Kontrolle natürlich schwierig ist – das gebe ich schon zu – und es mitunter auch schwierig ist, Maßnahmen zu setzen. Es ist dennoch ein wichtiger Punkt, zu dem wir den Blick wenden sollen, und ich darf Sie ersuchen, Herr Minister, diesbezüglich noch genauer nachzuschärfen und Vorschläge zu bringen, wie wir gerade im Bereich der illegalen Waffen stärker tätig sein können, denn wir wissen, dass von mehr als tausend Delik­ten, die mit Waffen begangen worden sind, rund zwei Drittel mit illegalen Waffen be­gangen wurden. Es geht also um eine sehr hohe Zahl, die unser besonderes Augen­merk verdient.

Herr Kollege Herbert, ich danke euch natürlich auch für die Zustimmung zu diesen Abänderungs- und Entschließungsanträgen, eines aber muss ich schon sagen: Wenn die SPÖ bei einem Gesetz mitgeht, trotzdem den Versuch zu starten, in sehr untaug­licher Weise – und im Gesetz gibt es den Ausdruck des untauglichen Versuches – intensiv einen Keil zwischen die FSG und die SPÖ zu treiben, ist ein schwaches Mittel. Das war ein untauglicher Versuch. Es war ein Versuch, Vorfeldorganisationen und unsere Partei auseinanderzutreiben. Ich darf dir sagen: Dieser schwache Versuch ist nicht strafbar, denn der war untauglich und hat nicht getroffen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.