21.02

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Es freut mich, dass Kollege Kopf zu der Einsicht gekommen ist, dass wir eigentlich im Grunde genommen zu viel an Abgaben leisten – auch die Unter­nehmer. Immerhin ist die ÖVP seit über 10 500 Tagen in der Regierung. Man kann also davon sprechen, wen sie bis jetzt ausgenommen haben und wen nicht. (Beifall bei den NEOS.)

Wir begrüßen auch sehr die einheitliche Abgabenprüfung, und wenn man diese ein­heitliche Abgabenprüfung und Abgabenstelle, wie im Regierungsprogramm erwähnt, noch einmal betrachtet, dann sieht man, dass wir weit davon entfernt sind, und das, obwohl eine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle im Regierungsprogramm an drei Stellen extra erwähnt wurde. Auf Seite 114 in Ihrem Regierungsprogramm steht:  „Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben“. Auf Seite 115 steht: „Einheitliche Abgaben­stelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben“. Auf Seite 129 steht: „Struktu­relle Vereinfachung der Lohnverrechnung“. – Das ist vollmundig, das hört sich gut an, mit viel Fantasie findet man es auch im Gesetz wieder.

Der springende Punkt ist nämlich folgender: Für Sie ist es vielleicht ein großer Schritt, es hat viel mit Symbolik zu tun, es ist aber nicht einmal ein Kirschkernweitspucken für einen Unternehmer. Es fehlt hier im Hohen Haus einfach an Praxisverständnis dafür, was zu leisten ist, wenn man dann nämlich in der zweiten Instanz einen Einspruch hat. Darauf komme ich noch.

In den Stellungnahmen wird auf folgende Mankos hingewiesen, die unbedingt noch behoben werden müssen:

Erstens wird es, wie erwähnt, auch künftig keine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle ge­ben, wie im Regierungsprogramm noch unter „Finanzverwaltung NEU“ beschrieben ist.

Zweitens: Die Doppelprüfungen können weiterhin erfolgen, da die Sozialversicherung neben der Finanz auch weiterhin prüfen kann.

Drittens: In dieser Hinsicht gibt es außerdem unterschiedliche Regelungen zu Ab­gaben, die jeweils bei einzelnen Stellen beeinsprucht werden müssen. In der Praxis heißt das, dass ich als Unternehmer natürlich, wenn ich beeinspruche, die Finanz, die Sozialversicherung und die Gemeinde beeinspruchen muss.

Wo ist hier die Vereinfachung? – Vereinfachung ist es in Ihrer Symbolik, aber es ist bei Weitem keine Vereinfachung für die Unternehmer, und das ist eigentlich schade. (Beifall bei den NEOS.)

Viertens kommt noch dazu, dass es zu keiner Rechtssicherheit für Unternehmen nach erfolgter GPLA-Prüfung kommen kann, weil mehrere Behörden – noch einmal: Finanz, Gemeinde und die Sozialversicherung – prüfen und lohnabgabenrechtliche Fragen unterschiedlich bewerten. So ist es bei einer Prüfung. Es wird unterschiedlich bewertet.

Daher bringen die NEOS folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lohn­abhän­gige Abgaben: Gemeinsame Prüf- und Einhebestelle gemäß Regierungsprogramm“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die mit dem Ziel der Entbürokratisierung der lohnabhängigen Abgaben die Zusammenlegung sämtlicher Prüf- und Einhebe-Kompetenzen bei einer Stelle gemäß Regierungsprogramm (Seite 114, 115, 129) in der Form vorsieht, dass auch die verschiedenen Rechtsmittel­ver­fahren zu einem zusammengezogen werden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Lohnabhängige Abgaben: Gemeinsame Prüf- und Einhebestelle gemäß Regie­rungs­programm

eingebracht im Zuge der Debatte in der 53. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (328 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlas­sen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG) (425 d.B.) – TOP 11

NEOS begrüßen die einheitliche Abgabenprüfung, aber...

NEOS begrüßen die einheitliche Abgabenprüfung, aber von der einheitlichen Prüf- und Abgabenstelle, wie im Regierungsprogramm auf Seite 114, 115 u. 129 angekündigt, sind wir noch weit entfernt. Das „Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungs­organisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung“ ist daher vielleicht ein großer Schritt für die Regierung, aber nur ein minimaler Schritt für die Unter­nehmen.

Mankos des ZPFSG, die noch behoben werden müssen:

1) Es liegt auch weiterhin keine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle vor

2) Doppelprüfungen können weiterhin erfolgen

Stellungnahme KWS, Seite 2: „Konsequenterweise sollte eine Doppelprüfung durch die Sozialversicherungsträger ausgeschlossen sein, sodass die materiell - rechtliche Prüfung nur der Finanz obliegt. In den Erläuterungen (allgemeiner Teil) des Begutach­tungsentwurfs wird die im Regierungsprogramm vorgesehene Vereinheitlichung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge hervorgehoben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zukünftig effizienter organisiert wird und die Prüfung ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung obliegen soll. Eine Kompetenz für eine Doppelprüfung, nämlich zusätzlich von der Sozialversicherung, soll damit vermieden werden. Aus diesem Grund ist es daher unerlässlich, die Bestimmungen des § 42 ASVG entsprechend anzupassen.“

3) Weiterhin gibt es unterschiedliche Regelungen zu Abgaben, die jeweils einzeln beeinsprucht werden müssen

=> Unternehmen müssen sich bei Beschwerden weiterhin an die Finanz, die SV und die Gemeinde wenden.

Stellungnahme KWS, Seite 2: „Das bedeutet, dass - auch wenn eine Behörde die Prüfung durchführt und alle Lohnabgaben bzw. deren Bemessungsgrundlagen gemein­sam geprüft werden - sowohl bundesgesetzlich unterschiedliche Regelungen für So­zialversicherung einerseits sowie für die Lohnsteuer und lohnabhängige Abgaben andererseits in der Ergreifung eines Rechtsmittel maßgeblich sind.“

4) Weiterhin keine Rechtssicherheit für Unternehmen nach erfolgter GPLA, weil mehrere Behörden (Finanz, SV, Gemeinde) prüfen und lohnabgabenrechtliche Fragen unterschiedlich bewerten:

Stellungnahme KWS, Seite 3: „Die in § 10 Abs. 3 PLABG normierte fehlende Bindungswirkung von Prüfungsfeststellungen ist für Abgabepflichtige nachteilig und wird dem Ziel des Regierungsprogramms (strukturelle Vereinfachung, Schaffung von mehr Rechtssicherheit) nicht gerecht. Ein nicht unwesentliches Praxisproblem war bis­lang der Umstand, dass lohnabgabenrechtliche Fragen von den verschiedenen Be­hörden (FA, SV-Träger, Gemeinde) oftmals unterschiedlich qualifiziert wurden. Dieses Problem könnte durch das PLABG behoben werden, wenn eine Bindungswirkung von FA, ÖGK und Gemeinden an die Prüfungsfeststellungen bestünde. Die Richtig­keits­vermutung der Sachverhaltsermittlung und ein Abweichen lediglich bei begründeten Zweifelsfällen entschärft dieses Rechtsunsicherheitsproblem nicht.“

5) Weiterhin Doppelgleisikgeiten bei der Verfolgung von Sozialbetrug bzw. Aufdecken von Scheinunternehmen

Stellungnahme KWS, Seite 2: „Weiters sollte unter dem Aspekt der Vereinheitlichung der Prüftätigkeit § 42 Abs. 1 a ersatzlos aufgehoben werden, da die Verfolgung von Sozialbetrug bzw. das Aufdecken von Scheinunternehmen der Finanzpolizei obliegt. § 12 AVOG räumt der Finanzpolizei dazu umfangreiche Befugnisse ein, weshalb - um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden - die in § 42 Abs. 1a aufgezählten Befugnisse der Versicherungsträger entbehrlich sind.“

Stellungnahme KWS zu ZPFSG: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/SNME_02807/index.shtml

Aus dem Regierungsprogramm:

Die einheitliche Beitragsprüfung UND Beitragseinhebung durch eine zusammen­gezo­gene Prüf- und Einehebestelle ("Finanzverwaltung NEU") wird im Regierungspro­gramm auf den Seiten 114, 115 und 129 gefordert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die mit dem Ziel der Entbürokratisierung der lohnabhängigen Abgaben die Zusammenlegung sämtlicher Prüf- und Einhebe-Kompetenzen bei einer Stelle gemäß Regierungsprogramm (Seite 114, 115, 129) in der Form vorsieht, dass auch die verschiedenen Rechts­mittelver­fahren zu einem zusammengezogen werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.