Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 367 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Brückl und Vogl, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist gegeben.
Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 4 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Brückl, Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 § 4 Abs. 3.
Wer dem zustimmt, auch den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner haben die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, Einfügung neuer Ziffern 12a und 17a sowie Änderung der Ziffern 17, 18 und 20 eingebracht.
Wer diesem Abänderungsantrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.