22.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eines der Ziele dieser Bundesregierung ist es, die Wirtschaft zu stärken, den Menschen, nicht nur Männern, sondern auch Frauen, eine Perspektive zu geben. Daher ist das, was wir hier beschließen, wichtig, nämlich das Finanzausgleichsgesetz, die Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementar­päda­gogik.

Es ist wichtig, dass in die Kinderbetreuung investiert wird, dass die Länder und vor allem auch die Gemeinden Planungssicherheit haben, wenn sie Kinderbetreu­ungs­ein­richtungen ausbauen. Daher ist es wichtig, dass dieses Paket nach langen Diskus­sionen, die ja stattgefunden haben, bis 2022 gilt, also ganze vier Jahre, und dass dabei in etwa 180 Millionen Euro für die Länder, für die Gemeinden zur Verfügung stehen werden. 142 Millionen Euro kommen vom Bund und 38 Millionen Euro kommen von den Ländern. Das wird gemeinsam finanziert und ist unbedingt notwendig und wird eben jetzt ins Finanzausgleichsgesetz eingeführt, weil das über Zweckzuschüsse an die Länder gehen soll.

Wir wissen, dass die Betreuungssituation und die Lebenssituation der Menschen eine neue ist. War es früher so, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Regel zu Hause bei der Mutter, manchmal auch beim Vater, bei der Oma, beim Opa, bei irgendwelchen Verwandten waren, so ist diese Lebenssituation heute nicht mehr gegeben. Daher ist es notwendig, dass auch diese Kinder in Kinderbetreuungs­ein­richtun­gen kommen, damit Frauen oder alleinerziehende Mütter eben auch einem Beruf nachgehen können und halt nicht nur in Teilzeit arbeiten oder oft unter schwie­rigsten Umständen vielleicht gar keinen Job machen können. Daher war diese Einigung unbedingt notwendig.

Nur eine Zahl: 2017/2018 waren laut Statistik Austria über 68 000 Kinder bis zum dritten Lebensjahr in Kinderbetreuungseinrichtungen. Das ist ein Rekordwert. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl von Kindern, die in Kinderbetreuungs­ein­rich­tungen betreut werden, verdoppelt. Mittlerweile besucht jedes vierte Kind dieser Alters­klasse ein Kindertagesheim.

Es gibt jetzt natürlich Menschen, die das beklagen, die sagen, das Kind sollte so lange wie möglich bei der Familie sein, aber Tatsache ist eben, dass die Lebenssituation vieler Familien, insbesondere der Frauen eine andere ist und diese auch zu Recht einem Beruf und einer Selbstverwirklichung nachgehen wollen.

Diese Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird immer wieder beschworen. Ich sehe dieses Paket schon als eine sehr gute Grundlage, um zu helfen und den Familien, auch Frauen, eine Unterstützung zu geben.

Wichtig ist, dass eben nicht nur die großen Städte mit anderer Problemlage, sondern sehr wohl auch die peripheren Regionen, die Landgemeinden in die gleiche Situation kommen können, Kinderbetreuungseinrichtungen auszubauen; gerade im ländlichen Raum, wo die Abwanderung groß ist, wo die Familien meist in die zentralen Orte gehen, jemand dem Job nachgeht und dann die Familie nachholt. In meinem Heimat­bundesland ist das so.

Daher ist es wichtig, dass die Bundesländer und die Gemeinden Geld bekommen, damit eben die jungen Familien in der Region bleiben und nicht abwandern müssen. Wichtig ist auch, dass vorgesehen ist, dass es Wert- und Orientierungsleitfäden bei der Betreuung gibt. Das soll verhindern, dass es zu Parallelgesellschaften kommt, die niemandem nützen, den Kindern auf ihrem Weg in die Zukunft schon gar nicht.

Abschließend noch ein wichtiger Punkt: Das bewährte verpflichtende Kindergartenjahr für Fünfjährige wurde verlängert, und der Bund ersetzt den Gemeinden die Kosten, was für die Gemeinden natürlich von zentraler Bedeutung ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.10

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schellhorn. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.