22.10

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Herr Staatssekretär! Kollegin Hammerschmid! Ich verstehe schon, dass Sie die bedarfsorientierte Zuweisung für Salzburg auch unterstützen, immerhin sind es die Spätfolgen des Finanzskandals von SPÖ und ÖVP, die jetzt sozusagen der Bund mit einer Viertellösung ausgleichen muss, was ich ziemlich bedenklich finde. Das bestätigt noch einmal den Vorgänger des Herrn Ministers Löger, Bundesminister Schelling, der gesagt hat: Wir leben in einem Land, wo jeder für etwas zuständig, aber keiner für etwas verantwortlich ist. – Es ist so.

Es ist auch so, dass wir bei der aufgabenorientierten Finanzierung in diesem Bereich den Kindern und den Familien schaden. Wir schaden vor allem den Kindern und Familien in den Regionen mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung, welche kein Ruhmes­blatt ist, denn im Grunde genommen bleibt alles beim Alten. Schelling sagte: Wir leben in einem Land, wo jeder für etwas zuständig, aber keiner für etwas verantwortlich ist.

Ich glaube, dieser Reformturbo, den Sie immer wieder ansprechen, Herr Minister, ist jener, dass Sie zwar mit dem rechten Fuß voll auf dem Pedal sind, Vollgas fahren, allerdings keinen Gang drinnen haben. Das ist viel Luft um nichts. Was Sie hier von sich geben ist auch, dass wir da reformieren müssen, dass wir da vor allem für die Kinderbetreuungsplätze und für die elementare Schulpädagogik viel leisten müssen und auch viel tun müssen. Es muss auch die Verantwortung entsprechend getragen werden, und die Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen und Kindereinrichtungs­plätzen muss endlich auf sichere Beine gestellt werden. Das muss langfristig geschehen und darf nicht mit solchen Artikel-15a-Vereinbarungen sein. (Beifall bei den NEOS.)

Das Ziel sind ordentliche, langfristige, gezielte Finanzierungen für die Kindergärten und die Betreuung im Elementarbereich, damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wird, vor allem auch in den touristischen Zentren, vor allem auch dort, wo wir einen Fachkräftemangel haben, damit wir Alleinerzieherinnen und Allein­erzieher wieder in das Berufsleben, in das Erwerbsleben zurückbringen.

Aus diesem Punkt heraus muss ich noch einmal sagen: Herr Minister, Sie sollten schon danach trachten, dass Sie hier Verantwortung zeigen, dass Sie da alles auf sichere Beine stellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aufgaben­orientierter Finanzausgleich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird auf­gefordert, einen aufgabenorientierten Finanzausgleich umzusetzen, um eine treff­sichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kindergärten und elementaren Bildungseinrichtungen sowie den Bereich der Pflicht­schule zu gewährleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und 15a-Verein­barun­gen miteinbezogen werden.“

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Um das Miteinbeziehen geht es in einer verantwortungsvollen Reformpolitik, die Sie immer beschwören, aber nie imstande sind, auf den Asphalt zu bringen. (Beifall bei den NEOS.)

22.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend aufgaben­orientierter Finanzausgleich

eingebracht im Zuge der Debatte in der 53. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (370 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (431 d.B.) – TOP 17

Im Jahr 2007 wurde von Bund und Ländern erstmals eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen, die den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungs-angebotes und die Einführung von verpflichtender früher sprachlicher Förderung, sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes festlegt. 2011 wurde diese Vereinbarung verlängert, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union zu erfüllen, wonach ein Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen angestrebt wird, der besonders auf ganztägige, mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung abzielt.

Im Jahr 2014 wurde diese Vereinbarung ein weiteres Mal bis 2017 verlängert, ins-gesamt wurden 305 Mio. Euro vom Bund an die Länder zugeschossen. Zudem wurde das Ziel der Vereinbarung umformuliert. Anstatt nur Kinderbetreuung auszubauen, soll "elementare Kinderbildung und -betreuung" gefördert und die "Bildungs und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt" weiterentwickelt werden. Im Jahr 2017 hätte die 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreu­ungs­angebotes neu verhandelt und verlängert werden sollen, um eine Finanzierung zum weiteren Ausbau zu sichern, da die aktuelle Vereinbarung gemäß 15a B-VG mit Ende 2017 ausgelaufen ist.

Mit Ach und Krach ist es der damaligen zuständigen Familienministerin Sophie Karmasin gelungen, eine neuerliche 15a-Vereinbarung für die Laufzeit von einem Jahr abzuschließen, um einen Stopp des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verhindern. Nachdem diese Vereinbarung mit 31.8.2018 ausgelaufen war, die Verhandlungen einer neuen sich aber verzögert haben, konnte beispielsweise die frühe sprachliche Förderung in der Steiermark ab September nicht mehr angeboten werden (Kleine Zeitung, 2.11.2018 https://www.kleinezeitung.at/meinung/5523316/Sprachfoerderung-im-Kindergarten_In-einigen-Kindergaerten-gibt-es). Wenngleich es nun gelungen ist, eine neue 15a Vereinbarung zu verhandeln, zeigt die Verspätung und Verwirrung darum einmal mehr, dass die Bund-Länder-Vereinbarungen nicht das bestmögliche Instrument für eine dauerhafte Finanzierung des Ausbaus und Erhalts von elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten ist. Echte Planungssicherheit sieht anders aus.

Die Finanzausgleichspartner Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund haben sich 2016 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 dazu entschlossen, im Zuge eines aufgabenorientierten Finanzrahmens die Finanzierung der Elementar-pädagogik treffsicherer zu gestalten und zu reformieren. Man hat sich darauf geeinigt, ein entsprechendes Konzept bis September 2017 auszuarbeiten. Damit geht man auf die schon lange erhobenen Forderungen von Expert_innen ein, die feststellen: "Das aktuelle Finanzausgleichsgesetz sieht keine gezielt aufgabenorientierte Verteilung der Ertragsanteile in Bezug auf die Kinderbetreuung vor. Ebenso fehlt ein Bezug zur Wirkungsorientierung. Eine solche verstärkte Aufgaben- bzw. Wirkungs-orientierung wird jedoch von Expertinnen und Experten bereits seit längerem eingefordert und sollte in Hinblick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen verstärkt diskutiert werden" (KDZ, 2015: Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Ele­mentarbildung. Modellentwürfe einer aufgabenorientierten Mittel-verteilung für die vorschulische Kinderbetreuung, veröffentlicht am 22.10.2015).

Die Einführung eines aufgabenorientierten Finanzrahmens ermöglicht eine effizientere Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel unter Einbezug demographischer, sozio­ökonomischer und betriebswirtschaftlicher Indikatoren (wie beispiels-weise der Bevöl­kerung der unter 5-Jährigen, oder der Bevölkerungsentwicklung der bis 5-Jährigen, der Anzahl von Alleinerziehenden, der Anzahl der Kinder mit Bedarf an Sprachförderung, der Schließtage und Öffnungszeiten, der Anzahl der betreuten Kinder, Betriebs­aus­gaben oder Investitionen). Durch die Verankerung von Wirkungszielen und die Kop­pelung der Verwendung der Gelder an das Erreichen dieser, kann sichergestellt werden, dass jene Gemeinden, die Geld zum Erreichen eines quantifizierbaren Zieles erhalten, dieses auch zweckgebunden dafür einsetzen können.

Gemäß dem Paktum zum FAG 2017 wurde Anfang 2017 eine Arbeitsgruppe zur Konzepterstellung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs am Beispiel der Elementarpädagogik eingerichtet. Die Arbeitsgruppe blieb jedoch konkrete Ergebnisse schuldig und es finden seit längerem keine weiteren Arbeitssitzungen mehr statt. (vgl. z.B. ORF Salzburg am 8.7.2018: https://salzburg.orf.at/news/stories/2923283/). Die späte Einigung bezüglich der aktuellen 15a-Vereinbarung hat für zusätzliche Unsicher­heit auf Seiten der Gemeinden und Länder geführt. Das Zentrum für Verwal­tungs­forschung schreibt bezugnehmend auf die Neuerungen im FAG 2017 folgendes:

"Eine grundsätzliche Aufgabenreform oder zumindest eine Diskussion zur Gesamt-konzeption der Aufgabenorientierung wurde jedenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. (...) Es wäre wichtig, den weiteren Reformpfad zu definieren. Ein umfassender Prozess berücksichtigt das Zusammenwirken verschiedener Kompetenz- und Finanzierungsverflechtungen auf allen Gebietskörperschaftsebenen. Beim Beispiel Kinderbetreuung bedeutet dies, dass insbesondere auch die Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau sowie die Landesförderungen im Kinderbetreuungsbereich in den Ge­samtreformprozess einzubeziehen wären. Ergebnis sollte ein Bündeln der laufenden Finanzierungsströme und ergänzende programmatischer Förderungen mit klaren Wirkungszielen sein".

Zudem war auch vorgesehen, dass ab Jänner 2019 die Aufgabenorientierung als Pilotprojekt auch auf den Bereich der Pflichtschulen ausgeweitet werden hätte sollen. Bis 1. September diesen Jahres wäre dies vorzubereiten gewesen.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und Planungs­sicherheit für Gemeinden sowie Sicherstellung aureichender Investitionen ist daher der eingeschlagene Reformpfad fortzusetzen und darauf hinzuwirken, dass langfristig eine Finanzierung aus einer Hand umgesetzt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird auf­gefordert, einen aufgabenorientierten Finanzausgleich umzusetzen, um eine treff­sichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kindergärten und elementaren Bildungseinrichtungen sowie den Bereich der Pflichtschule zu gewährleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und 15a-Ver­einbarungen miteinbezogen werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wurde ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.