22.17

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Im November 2017 ist ein neues Finanzausgleichspaktum zustande gekommen, nach zehn Jahren Stillstand zuvor. In diesem Finanzausgleichspaktum hat man sich auf zwei kleine Reformen geeinigt. Die eine betraf eine erweiterte Abgabenautonomie für Länder und den Versuch einer erweiterten Abgabenautonomie für Gemeinden, die zweite Reform sollte der Einstieg in einen aufgabenorientierten Finanzausgleich sein. Da wurde ein Pilotprojekt formuliert, das mit 1.1.2018 im Bereich der Elementarschulen in Kraft treten sollte; mit 1.1.2019 sollte das dann auf die Pflichtschulen ausgeweitet werden.

Was war nun mit diesen beiden Reformen? – Die Erweiterung der Abgabenautonomie hat bislang nicht stattgefunden. Es wurde zwar der Wohnbauförderungsbeitrag an die Länder übertragen, aber gelebt wird das nicht. Gelebt wird das deshalb nicht, Herr Finanzminister, weil die Länder eine Vereinbarung untereinander geschlossen haben, dass sie nur gemeinsam Erhöhungen oder Senkungen der Wohnbauförderungs­bei­träge machen. Aber das ist eine falsch verstandene Erweiterung der Abgaben­auto­nomie.

Was die Grundsteuer und deren Reform bei den Gemeinden anlangt, so sollte seit Mitte vergangenen Jahres ein Konzept für die Reform der Grundsteuer vorliegen. Bis heute gibt es das nicht. Sie können mich aber gerne korrigieren, Herr Finanzminister, sollte es dieses Konzept zwischenzeitlich geben.

Bei der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich, den wir in Österreich seit mindes­tens zwei Jahrzehnten diskutieren, ist man schon im Finanzausgleichspaktum zu keiner Einigung über die Kriterien der Verteilung der Mittel auf die Gemeinden ge­kommen. Mir war schon damals ziemlich klar – ich habe das auch Finanzminister Schelling gesagt –: Dieses Projekt wird scheitern.

Jetzt sind wir so weit, Herr Finanzminister, dieses Projekt ist gescheitert, und mit einem Federstrich wollen Sie den § 15 aus dem Finanzausgleichsgesetz, in dem es um die Pilotversuche zum Einstieg in eine Aufgabenorientierung auf Gemeindeebene gehen soll, wieder herausstreichen.

Herr Finanzminister, das ist eine Bankrotterklärung der Föderalismuspolitik in Öster­reich (Beifall bei JETZT); eine Bankrotterklärung deshalb, weil wir in Österreich wissen, und das ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die föderalen Strukturen verlottert sind. Sie werden einfach dominiert – wie der gesamte Finanzausgleich – vom Besitzstand­denken. Es geht nur ums Geld und um sonst gar nichts; immer wieder nur ums Geld. Solange die Kassa stimmt, ist die Welt in Ordnung, aber Interesse an Reformen gibt es nicht. Daher wundert es mich auch nicht, dass jetzt dieser § 15 wieder aus dem Finanzausgleichsgesetz herausgestrichen wird.

Eines verstehe ich nicht, Herr Finanzminister: Sie haben mir im Ausschuss gesagt, der Finanzausgleich 2017 ist gelungen. – Er kann doch nicht gelungen sein, wenn wesentliche Reformteile dieses Projekts nicht umgesetzt werden. Sorry, zu sagen, dass der Finanzausgleich deshalb gelungen ist, weil er zustande gekommen ist, das, entschuldigen Sie bitte, ist ja wirklich absurd! Solange der politische Wille nicht besteht, vom Besitzstanddenken in diesem Lande abzurücken und diese alten Denkmodelle über Bord zu werfen, so lange werden wir auch niemals zu einer Reform der föderalen Strukturen in Österreich kommen.

Im Übrigen war im Finanzausgleichspaktum ja auch angedacht – und das hat Ihr Vor­gänger unterzeichnet –, dass bis Jahresende unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Österreich-Konvents eine Bundesstaatsreform vorbereitet werden soll. – Gibt es diese Bundesstaatsreform schon, ist diese schon vorbereitet, Herr Finanzminister? – Sagen Sie mir nicht, das ist die Aufgabe von Herrn Minister Moser. Nein! Ihr Vorgänger hat dieses Paktum unterschrieben, und damit sind Sie verpflichtet, dieses Paktum umzusetzen. Und Teil dieses Paktums ist auch die Vorbereitung einer Bundesstaats­reform bis zum Jahresende.

Wo ist diese Bundesstaatsreform, Herr Minister? Erklären Sie uns das bitte! – Danke sehr. (Beifall bei JETZT.)

22.22

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­nete Haubner. – Bitte.