22.32
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zum Finanzausgleichsgesetz verlieren. Das Zentrum für Verwaltungsforschung hat die Aufgabenorientierung im Jahre 2017 als zentrale Reformmaßnahme zum Finanzausgleichsgesetz bezeichnet, und ich denke, mit der Abschaffung des § 15 haben wir einen Rückschritt erlitten. Ich finde das sehr bedauerlich, denn wenn wir daran denken, dass Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufzuteilen sind, macht es absolut Sinn, diese verteilten Mittel auch an einen bestimmten Zweck zu binden. Es überrascht mich umso mehr, weil wir doch oft aus ÖVP- oder FPÖ-Reihen hören: mehr Geld für mehr Leistung, anstatt nach dem Gießkannenprinzip Gelder zu verteilen.
Die Implementierung der Aufgabenorientierung war eine Chance, jene Gemeinden stärker zu unterstützen, die Aufgaben wahrnehmen, die über ihre Gemeindegrenzen hinaus Wirkung zeigen. Das möchte ich auch gleich am Beispiel Tirol kurz darstellen.
In Tirol – wenn wir bei der Elementarpädagogik, also bei der Betreuung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr, um die es bei § 15 ja auch gegangen ist, bleiben – ist es Tatsache, dass die Kindergärten an 42,5 Tagen im Jahr geschlossen haben. Um es noch deutlicher zu machen: Der Anteil der Kindergärten in Tirol, die weniger als 8 Stunden pro Tag geöffnet haben, beträgt 54,4 Prozent. Eine Aufgabenorientierung wäre eine Chance gewesen, Tiroler Gemeinden die Möglichkeit zu geben, gemeindeübergreifend mehr Gelder zu lukrieren. Also es muss nicht unbedingt sein, dass Ballungszentren oder Großstädte mehr profitieren, sondern es wird sehr vom Projekt abhängig sein.
Es ist so oft strapaziert worden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie so wichtig ist. Mit dem Abgehen von der Planungssicherheit haben Sie aber genau das erschwert. Das heißt, den Gemeinden, die dem Wunsch nachkommen wollen, Beruf und Familie vereinbar zu machen, haben Sie die Planungssicherheit genauso genommen wie den Kindern, die betroffen sind, und deren Eltern. Und es ist nicht einzusehen, dass da so eine Ungleichheit herrscht. In diesem Sinne denke ich, die Gemeinden, die immer mehr Aufgaben zu erfüllen haben, sollten nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern stärker nach der tatsächlichen Leistung unterstützt werden.
Es war – zugegeben – eine punktuelle Maßnahme, aber es war eine reale Chance, eine modernere und auch gerechtere Gesellschaft zu ermöglichen. Wir bedauern es sehr, dass dieser Paragraf abgeschafft wurde, und das ist auch der Grund dafür, dass wir dieser Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
22.36
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.