15.20

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! „Der Bildungsstandort Österreich gerät [...] zunehmend in Bedrängnis.“ – So wird die Dringliche Anfrage eingeleitet. Gibt es dazu irgendwelche empirischen Befunde? Die Wissenschaftlichkeit wird ja oft eingemahnt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Österreichs Bildungssystem ist ein differenziertes Bildungssystem, aber eines, welches grundsätzlich funktioniert. Es bildet und qualifiziert junge Menschen in einem hervorra­genden Ausmaß. Unsere Jugendarbeitslosigkeit ist eine der niedrigsten in Europa. Wir haben eine prosperierende Wirtschaft, die auf der Tüchtigkeit der meist bei uns ausge­bildeten Menschen basiert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Woher kommt „Bedrängnis“? – Sachlich begründet oder parteipolitisch motiviert, nach dem Motto: Eine Partei sucht nach dem Abgang ihres Gründers Profil und Auf­merksamkeit? (Abg. Meinl-Reisinger: Oh, aber da ist viel Polemik! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Die Debatte wurde eingeleitet mit: „ein Jahr vergebene Chancen für die Zukunft unse­rer Kinder“. – Ich bin eigentlich verwundert über die mangelnde Aufmerksamkeit, die wir erfahren haben beziehungsweise ich erfahren habe. Wir haben in den vergangenen zwölf Monaten viele und unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ich erin­nere an die 15a‑Vereinbarung für den Kindergarten mit neuen und höheren Standards für die Sprachförderung, ich erinnere an die verstärkte Wertevermittlung bereits im Kin­dergarten, was für eine pluralistische Gesellschaft unzweifelhaft wichtig ist, ich erinnere des Weiteren an die Deutschförderklassen, die Startnachteile ausgleichen (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist die Message ...!), ich erinnere an die Einführung des freiwilligen 10. Schuljahres, an die Verlängerung der Übergangsstufen und schließlich an die Einrichtung der Bildungsdirektionen, die eine echte Chance für das österreichische Bil­dungssystem darstellen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Und wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Maßnahmen. Sie haben berechtigterweise auf die Bedeutung der Digitalisierung hingewiesen: Unser Masterplan für Digitalisie­rung wird eine umfassende konzeptionelle Grundlage für die Implementierung digitaler Kompetenzen im Klassenzimmer darstellen – das bedeutet auch mehr, als nur einen Rechner in die Schule zu stellen.

Sie haben auch auf die Notwendigkeit der Entpolitisierung hingewiesen. Wir fördern Assessmentverfahren, Auswahlkomitees bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, und wir setzen auch ein völlig neues Schulleiterbesetzungsverfahren um, ohne Einfluss von politisch besetzten Kollegien. – Ich könnte diese Aufzählung fortsetzen.

Was ich mir wünsche, ist ein politischer Diskurs, der weggeht von der Schwarz-Weiß-Darstellung: Alles, was die Regierung macht, ist schlecht, und alles, was Sie einfor­dern, ist gut. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Die Welt ist keine Schwarz-Weiß-Welt, sondern immer eine differenzierte mit vielen Nuan­cen.

69 Fragen in einer angenommenen Sollzeit von 20 Minuten ist auch kein Einstieg – I’m sorry! – in eine seriöse Diskussion, sondern eigentlich ein Ausstieg. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Scherak: Es ist aber schon das Recht des Parlaments, Fragen zu stellen!) Nichtsdestotrotz freue ich mich auf die gemeinsamen Gespräche, um, wie Sie sagen, Chancen für die Kinder zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, ich denke, Sie haben diese Unterlagen (die Dringliche An­frage in die Höhe haltend) vor sich liegen, ich muss daher die Fragen selbst nicht wie­derholen, denn allein das würde meine Sollzeit von 20 Minuten definitiv überschreiten.

Zu den Fragen 1 und 2:

Dass ich gegen jede wissenschaftliche Evidenz handle, ist eine Interpretation Ihrer­seits. Gerade das Expertenhearing zum Pädagogikpaket im Unterrichtsausschuss hat die Diversität der wissenschaftlichen Ansätze zur Notengebung gezeigt. Rektor Rau­scher hat meinen Ansatz sehr unterstützt, Professor Eder hat den prognostischen Wert von Noten kritisch gesehen, aber auch diesbezüglich ein differenziertes Bild gezeich­net. Ausgehend von dieser Debatte im Ausschuss kann ich versichern, dass jeder poli­tischen Entscheidung unseres Hauses eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung vorausgeht; aber am Ende jeder Auseinandersetzung muss schließlich auch eine Ent­scheidung stehen, und diese ist dann natürlich auch eine politische.

Zur Frage 3:

An der Thematik der Herbstferien wird intensiv gearbeitet und besonders auch mit den Stakeholdern gesprochen. Wir werden bald eine Lösung haben.

Zur Frage 4:

Es sind keine Änderungen geplant. Auch das Expertenhearing lieferte letztlich keinen Anlass dazu, Inhalte zu ändern. Beispielsweise ist die Kritik, dass die Ziffernnote wenig aussagekräftig ist, hinfällig, da ich von Anfang an beides wollte, und das wird auch so beschlossen: Ziffernnote und verbale Beschreibung. Damit folgen wir letztlich einer Empfehlung der OECD.

Zur Frage 5:

Mit dem vorliegenden Pädagogikpaket 2018 stehen die Volksschule und die Mittel­schule im Mittelpunkt. Im Zuge weiterer Teilpakete werden wir uns sicherlich auch mit der AHS auseinandersetzen.

Zur Frage 6:

Nein, denn das ist eine pädagogische Entscheidung, die als Ultima Ratio ausschließ­lich von den Pädagoginnen und Pädagogen zu treffen ist. Man wird sich aber klarer­weise argumentativ bemühen, bei den Eltern Verständnis für eine getroffene pädago­gische Entscheidung zu erzielen.

Zur Frage 7:

Wir gehen von einem dynamischen Leistungsbegriff aus, der stets eine individuelle, eine soziale und eine an Kompetenzen orientierte Dimension beinhaltet. In der Wis­sensgesellschaft besteht das Problem sicherlich nicht mehr nur im Speichern und Ver­mitteln von Wissen, sondern im Entscheiden, Beurteilen und Anwenden. Dies setzt tie­feres Verständnis voraus, mit dem wir unsere Schüler rüsten müssen. Das streben wir unzweifelhaft auch an.

Zur Frage 8:

Mit 1.1.2019 werden alle Bundesländer die Bildungsdirektionen implementiert haben. Die Rechtsgrundlage für die Implementierung der Bildungsdirektionen gilt erst ab 1.1.2019. Die Führungsfunktionen der zukünftigen Bildungsdirektionen, sprich Bildungsdi­rektor, Präsidialabteilungsleiter/-leiterin, Leiter/Leiterin Pädagogischer Dienst, sind in allen zukünftigen Bildungsdirektionen bereits besetzt, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen.

Zur Frage 9:

Kärnten: sieben Bewerbungen; Niederösterreich: drei Bewerbungen; Oberösterreich: elf Bewerbungen; Salzburg: fünf Bewerbungen; Tirol: fünf Bewerbungen; Vorarlberg: vier Bewerbungen.

Burgenland, Steiermark, Wien: Die Amtsführenden Präsidenten wurden mit den Funk­tionen eines Bildungsdirektors/einer Bildungsdirektorin betraut.

Der Bildungsdirektor aus Kärnten kam von der Universität; Niederösterreich: der ehe­malige Amtsführende Präsident; Oberösterreich: Vizerektor private PH; Salzburg: LSI; Tirol: aus der Schulverwaltung; Vorarlberg: ebenso.

Zur Frage 10:

Die Rechtsgrundlage zur Implementierung der Bildungsdirektionen tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Aus diesem Grund kann es auch Präsidentinnen und Präsidenten einer Bildungs­direktion erst ab 1.1.2019 geben. Die Einrichtung von Präsidenten hat landesgesetzlich zu erfolgen und liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.

Zur Frage 11:

Mit den Bildungsreformgesetzen wurden die nach politischen Mehrheitsverhältnissen besetzten Kollegien in den Landesschulräten aufgelöst.

Zweitens: Einführung von objektivierten Auswahlverfahren von Führungskräften.

Drittens: Einführung von verpflichtenden Führungskräfteausbildungen.

Zur Frage 12:

Die Länder haben sich bei der Vollziehung gemäß Art. 14 Abs. 2 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes des vom Bund bereitgestellten und betriebenen IT‑Verfahrens für das Personalmanagement zu bedienen. An der technischen Umsetzung wird mit dem zu­ständigen Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem BRZ unter fachlicher Mitwirkung meines Hauses intensiv gearbeitet. Die Umstellung betrifft insgesamt 120 000 Landes­lehrpersonen. Grundsätzlich erfolgt die Umstellung im Rahmen eines dreistufigen Roll­outplanes zwischen 1.1.2020 und 2022.

Zur Frage 13 – eine lange Frage –:

Es ist geplant, die Umsetzung rechtzeitig abzuschließen. An der konkreten Ausgestal­tung dieses Index wird derzeit in Kooperation mit dem Bifie und der Statistik Austria gearbeitet. Wir orientieren uns dabei auch an internationalen Modellen. Zusatzmittel sind grundsätzlich aus dem bereits beschlossenen Bundesfinanzgesetz und Bundesfi­nanzrahmengesetz zu bedecken.

Zu den Fragen 14 bis 17:

In das Projekt „Grundkompetenzen absichern“ sind gegenwärtig 261 von insgesamt 501 Schulen eingebunden. Die weiteren Schulen kommen stufenweise zu dem Projekt hinzu.

Es werden die im Budget befindlichen Ressourcen fokussiert verwendet, insofern als die Pädagogischen Hochschulen als auch die Schulaufsicht ihre Personalkapazität für dieses Projekt bündeln. Zusätzlich investieren wir 200 000 Euro für diese Maßnahme. Grundsätzlich entscheiden beteiligte Schulen, Schulaufsicht und Schulentwicklungsbe­gleitung im Falle jedes einzelnen Schulstandortes gemeinsam im Rahmen von multi­professionellen Teams, welcher Bedarf an unterschiedlichen Professionen vor dem Hintergrund einer Ursachenanalyse besteht. Mehrheitlich sind Teams von zwei Profes­sionen im Einsatz, eine größere Zahl von Schulen wird auch von Dreierteams betreut.

Zur Frage 18:

Autonomie a) in pädagogischer Hinsicht: Autonomie klarerweise in der Unterrichtsorga­nisation, innovative Unterrichtsgestaltung durch flexible Gruppenbildungen, Ausbau von schulautonomen Schwerpunktbildungen, Flexibilisierung der Unterrichtsdauer und Öffnungszeiten der Schulen;

b) in personeller Hinsicht: Schulleitungen an Bundesschulen können seit dem 1.1.2018 ihre Lehrkräfte selbst aussuchen, um die am besten geeigneten Personen für das je­weilige Team zu nehmen. Bei den Pflichtschulen erfolgt ein stufenweiser Rollout der Auswahl der Lehrkräfte durch die Schulleitungen ab dem 1.1.2019, dies ist stufenweise geplant.

Autonomie hinsichtlich finanzieller Gesichtspunkte: Da hat die Bildungsreform keine Änderungen gebracht.

Zur Frage 19:

Attraktivierung der Lehre: Weiterführung des Förderprogramms Berufsmatura, Lehre mit Reifeprüfung, um gerade leistungsstarke Jugendliche für die duale Ausbildung ge­winnen zu können, umfangreiches Angebot betreffend Zusatzqualifikationen im Rah­men des Berufsschulunterrichts, wie zum Beispiel eine Cisco-Qualifizierung, Unterneh­mensführerschein und anderes mehr, zielgruppengerechte Lehrpläne bei verkürzter Lehrzeit, zum Beispiel für MaturantInnen, Forcierung der Teilnahme an Erasmus+-Pro­grammen zur Erhöhung der Attraktivität.

Zur Frage 20:

Einen ersten Schritt haben wir schon mit der Ermöglichung eines freiwilligen zehnten Schuljahres an einer PTS gesetzt. Wir haben folgende weitere Änderungen geplant – meine Aufzählung ist eine exemplarische Aufzählung –: einen zeitgemäßen, kompe­tenzorientierten Lehrplan, Stärkung der transversalen Kompetenzen, Ausbau der Orientierungsfunktion mit Orientierungs- und Spezialisierungsphasen am Schuljahres­beginn, Neufassung der Fachbereiche entsprechend den Anforderungen der Wirt­schaft, Berücksichtigung des Qualifikationsbedarfs in Hinsicht auf Digitalisierung in den neuen Lehrplänen.

Zur Frage 21:

Anteil am BIP der investierten Mittel im Schulbereich: 3,1 Prozent; im gesamten Ele­mentarbereich, Schulbereich, Tertiärbereich und Tertiärausbildung: 5,5 Prozent Anteil am BIP; im Zeitvergleich eine Konstanz, keine Abnahme.

Zur Frage 22:

Die Berechnung des Anteils der Bildungsausgaben Österreichs am BIP für das Be­richtsjahr 2017 ist derzeit noch nicht verfügbar. Die Berechnung wird von Statistik Austria durchgeführt, daher sind dort auch alle öffentlichen Bildungsausgaben gesam­melt. Die Datenbasis kann aber erst nach Vorliegen der entsprechenden Rechnungs­abschlüsse erstellt werden.

Zur Frage 23:

Nein. Im Bereich der Untergliederung 30 wird im Finanzjahr 2018 mit den eingeräum­ten beziehungsweise im Wege der Rücklagenentnahme disponiblen Mittelverwendun­gen das Auslangen gefunden.

Zur Frage 24:

Im Rahmen des Integrationstopfes III wurden im Schuljahr 2017/18 den Ländern Res­sourcen für die Maßnahmen Sprachförderkurse, Sprachstartgruppen sowie für beglei­tende pädagogische Integrationsmaßnahmen an Volksschulen und Neuen Mittelschu­len zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Zusatzressourcen für langfristige Maßnah­men wurden durch die Einführung der Deutschförderklassen in die Regelsystematik übergeführt.

Zu den Fragen 25 und 26:

Der Integrationstopf war grundsätzlich zeitlich befristet vorgesehen. Die finanzierten Projekte Mobile interkulturelle Teams und Schulsozialarbeit sind auch in diesem Schul­jahr garantiert. Mit den Ländern, die ja grundsätzlich für Kinder- und Jugendhilfe zu­ständig sind, laufen Gespräche hinsichtlich der längerfristigen Absicherung. Die Erfah­rungen aus den Projekten des Integrationstopfes sind da eine wichtige Grundlage. Der aktuelle konkrete Bedarf ist vor Ort zu ermitteln.

Zur Frage 27:

Ja, entlang des Ministerratsvortrages vom Juli 2018 wird das BIG gerade überarbeitet. Wir befinden uns derzeit in Gesprächen mit den dafür auch zuständigen Stakeholdern.

Was wollen wir erreichen? – Vereinfachung, Erhalt des bestehenden Angebots, Anreiz für weiteren Ausbau der Plätze, Anreize für den Ausbau des Angebots, etwa bei der Ferienbetreuung.

Wir rechnen mit einer Regierungsvorlage im ersten Quartal 2019.

Zur Frage 28:

Ja, das ist sie. Entsprechende Strukturen wurden in meinem Ressort geschaffen. Mein Ressort ist und bleibt für die Ausbildung des pädagogischen Personals in elementaren Bildungseinrichtungen verantwortlich und kümmert sich darüber hinaus, gemeinsam mit dem Familienressort, um die Abwicklung der Bund-Länder-Vereinbarung.

Zur Frage 29:

Das Familienressort hat dies federführend geleitet, und mein Ressort hat unterstützend zu den Bereichen Sprachförderung, Wertevermittlung und pädagogische Arbeit Stan­dards definiert.

Zur Frage 30:

Die Zuordnung an die unterschiedlichen Ausschüsse nimmt das Parlament vor.

Zur Frage 31:

Wesentlich ist nicht, wo das Budget verortet ist, sondern die Höhe der Mittel, die in diesem Bereich vom Bund investiert werden. Der Bund stellt für die nächsten vier Jahre 142,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, und die Länder leisten einen Kofi­nanzierungsanteil von 52,5 Prozent für insgesamt 72,5 Millionen Euro. Damit kommen wir auf einen Betrag von jährlich 180 Millionen Euro, die für die Bereiche verpflichten­des Kindergartenjahr, Sprachförderung und den Ausbau zur Verfügung stehen.

Zur Frage 32:

Wir haben bereits einen Bildungsrahmenplan, der durch die neue 15a-Vereinbarung verpflichtend festgelegt wurde. Das heißt, dass dieser Bildungsrahmenplan verbindlich für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen anzuwenden ist.

Zur Frage 33:

Im Rahmen der neuen Bund-Länder-Vereinbarung haben wir uns bewusst für eine In­tensivierung der Sprachförderung bei den Vierjährigen entschieden. Wir haben dort ei­ne 96-prozentige Besuchsquote, weshalb diese Alterskohorte auch sprachlich intensiv gefördert werden soll, denn Kinder lernen in diesem Alter sehr schnell.

Dieses Mehr an Investitionen in die frühe sprachliche Förderung zu einem frühen Zeit­punkt soll zu einer besseren Vorbereitung auf die Schule führen.

Ich möchte auf noch eine Sache hinweisen – das haben Sie aber in Ihrer Einleitungs­rede erwähnt –: Kindergartenwesen ist verfassungsrechtlich Zuständigkeit der Bundes­länder.

Zur Frage 34:

Wir nehmen den Bereich der Elementarpädagogik sehr ernst, und ich möchte diesen entsprechend gut weiterentwickeln. Wir haben im Sommer eine entsprechende Abtei­lung eingerichtet, die derzeit weiter im Ausbau und Aufbau ist. Wir haben dort insge­samt aktuell vier VZÄ, Vollzeitäquivalente, tätig.

Zu den Fragen 35 und 36:

Ich erlaube mir, diese Fragen zusammenzufassen: Mein Ressort ist seit Jänner 2018 auf allen Ebenen der Ausbildung, von Elementarpädagogik über die Schulen bis zu den Universitäten und Hochschulen, zuständig. Im Zuge der Umstrukturierung haben wir auch über alle Bereiche eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der strategischen Kon­zepte und laufenden Initiativen zur Digitalisierung und zur digitalen Bildung durchge­führt und diese auch intern evaluiert.

Der Masterplan für die digitale Bildung berücksichtigt die Vorarbeiten und baut auf den Erfahrungen von Pilotprojekten aus Schule 4.0 auf. Mit dem Masterplan wollen wir nun in die Breite gehen und die digitale Bildung in den Schulen wirksam verankern, damit alle Schüler und Schülerinnen auf die Herausforderungen einer digitalen Welt und ei­ner sich damit verändernden Arbeitswelt vorbereitet werden. Im Zentrum stehen für mich aber weniger die technischen als die pädagogischen Fragen.

Zu den Fragen 37 und 38:

Sicherlich wird es notwendig sein, entsprechende mobile Endgeräte einzusetzen. Mit dieser Frage setzen sich die Arbeitsgruppen gerade auseinander. Die Arbeiten zum Masterplan laufen noch, das habe ich angekündigt und auch schon dargestellt. Die darin besprochenen Maßnahmen werden mit den betroffenen Stakeholdern, Partnern und zuständigen Ministerien abgestimmt. Ich kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben machen.

Zur Frage 39:

Das Pilotprojekt wurde 2017/18 erfolgreich umgesetzt, auf der Plattform digi.folio wer­den insgesamt circa 2 000 Lehrveranstaltungen angeboten. Ab dem Schuljahr 2018/19 müssen alle neu einsteigenden Pädagogen und Pädagoginnen ihre digitalen Kompe­tenzen einschließlich digitaler Fachdidaktik bis zum Ende der Berufseinstiegsphase, drei Jahre ab Berufseintritt, nachweisen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Perso­nalentwicklung an den Schulstandorten und liegt in der Verantwortung der Schullei­tung.

Zu den Fragen 40 und 41:

Das Budget für Fort- und Weiterbildung für die Pädagogischen Hochschulen beträgt 15 Millionen Euro. Das wird den Pädagogischen Hochschulen unter Vorgabe von Schwerpunkten zugeteilt und am Ende eines Studienjahres auch analysiert. Derzeit gibt es Zahlen zum Studienjahr 2016/17. Wir sehen daraus, dass rund 8 Prozent des Budgets für Digitalisierung ausgegeben werden. Diese Zahl enthält aber noch nicht die Maßnahmen der letzten Digitalisierungsinitiative der damaligen Frau Bundesministerin Hammerschmid: Schule 4.0, digi.folio et cetera.

Zur Frage 42:

Folgende Kompetenzen müssen in den Curricula für die Lehramtsstudien verankert werden: Anwenderkompetenzen, digitale Fachdidaktik, innovative Lehr- und Lernfor­men. Darüber hinaus muss das Fach Digitale Grundbildung zumindest als ein Erweite­rungsstudium, Erweiterungscurriculum eingerichtet werden. Digitale Kompetenzen sind bereits in den meisten Curricula für Lehramtsstudien Primarstufe verankert, ebenso in der Sekundarstufe.

Zur Frage 43:

LehrerInnenmangel: An allen Schulen in Österreich und damit auch in allen Klassen konnten die zur Erfüllung des Lehrplans notwendigen Stunden besetzt werden, keine lehrplanmäßige Stunde musste aufgrund eines LehrerInnenmangels entfallen.

Zu den Fragen 44 und 45:

Wir haben 22 beschäftigte pensionierte Lehrpersonen im Bereich der Pflichtschule, im Bereich AHS/BMHS 16. Wir haben im APS-Bereich 545 Lehramtsstudierende, die noch studieren, aber aktiv beschäftigt werden, und 812 im AHS/BHMS-Bereich.

Zur Frage 46:

Überstunden: An allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen sind im Schul­jahr 2017/18 in Summe 2,2 Millionen besoldungswirksame Überstunden angefallen, an AHS und BHS im gleichen Schuljahr in Summe 3,1 Millionen.

Zur Frage 47:

Das Ministerium stellt regelmäßig Bedarfsprognosen für den Lehrberuf an. Basis sind zum einen die prognostizierten SchülerInnenzahlen, auf der anderen Seite die zu er­wartenden Pensionierungen. Wir sehen dabei hinsichtlich Primarstufe, Sekundarstufe I und II unterschiedliche Tendenzen.

Zu den Fragen 48 und 49:

Die Auflistung bezieht sich auf bereits getroffene Maßnahmen und auf Maßnahmen, die künftig vorangetrieben werden: Wir greifen im Falle eines Falles auf LehrerInnen der Warteliste zurück.

Wir nehmen Bewerbungen von Mangelfächern durch Bildungsdirektionen und PHs auf, die Beschäftigung in der Induktion in einem herabgesetzten Ausmaß und Bewerbun­gen von Quereinsteigerstudien und -programmen.

Zur Frage 50:

Wir haben ein neues Dienstrecht mit dem Pädagogischen Dienst eingeführt. Dieses tritt ab 2019 in Kraft. Es enthält bessere Einstiegsgehälter, insbesondere für Pflichtschul­lehrerInnen, und steigert somit die Attraktivität des Berufs.

Zur Frage 51:

Infokampagnen: keine Kosten.

Zur Frage 52:

Einheitliches Assessment-Center: Es gibt aktuell kein österreichweit einheitliches Auf­nahme- und Eignungsfeststellungsverfahren, allerdings arbeitet eine ExpertInnengrup­pe unter Leitung des Qualitätssicherungsrates intensiv an österreichweiten Standards für dieses Verfahren.

Zur Frage 53:

Im Studienjahr 2017 gibt es 7 800 Erstsemestrige, 1 800 in der Primarstufe, rund 5 500 in der Sekundarstufe und 519 in der Sekundarstufe Berufsbildung.

Zur Frage 54:

Ein selektives Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren wird sicherstellen, dass nur die am besten geeigneten StudienwerberInnen ein Lehramtsstudium aufnehmen. In allen Universitätsverbünden im Rahmen dieses Verfahrens gibt es verpflichtend zu absolvierende Self-Assessment-Tests. Gerade das soll die bewusste persönliche Ent­scheidung für ein Studium und für die zukünftige Tätigkeit unterstützen.

Zur Frage 55:

Hinsichtlich der Induktionsphase gibt es aufgrund des neuen Systems der PädagogIn­nenbildung noch keine Erfahrungswerte. Die Aufnahme in den Schuldienst hängt vom Ausmaß der zu besetzenden Planstellen ab.

Zu den Fragen 56 bis 58:

Derzeit werden MentorInnen in den Hochschullehrgängen ausgebildet, und darauf wird auch in den nächsten Jahren ein Fokus gelegt. Für die nächsten Jahre wird man auf Praxis- und BetreuungslehrerInnen zurückgreifen müssen, wie es durch die dienst­rechtliche Übergangsbestimmung für die nächsten zehn Jahre auch ermöglicht wurde.

Zur Frage 59:

Unterrichtspraktikum: Nein, denn durch die Studienstruktur der PädagogInnenbildung wird die schulpraktische Ausbildung bereits im Studium angeboten. Wir werden aber die Induktionsphase nach dem ersten Durchgang bewerten und anschauen müssen, ob Anpassungen nötig sind.

Zur Frage 60:

Optionsphase: Die Verlängerung der Optionsregelung ist derzeit nicht beabsichtigt, dies auch deswegen, weil die derzeit geltende Regelung eine sehr großzügige Über­gangsfrist vorgesehen hat.

Zur Frage 61:

Diversität und Sprache: Mehrsprachigkeit zählt zu den ausgewiesenen Kernkompeten­zen in allen Curricula der Lehramtsausbildung. Wir haben in der Primarstufe in der Schwerpunktgruppe Sprachen, Medien, Kulturen auch entsprechende Studienangebo­te an insgesamt neun der 14 PHs.

In der Sekundarstufe ist der Themenkomplex Mehrsprachigkeit Inhalt zahlreicher Mo­dule im Studienfach Deutsch sowie in anderen Studienfächern zur Sprachenbildung. Mehrsprachigkeit findet auch bei der Vermittlung inklusiver Kompetenzen Berücksich­tigung.

Zur Frage 62:

AMS-Trainer: Das derzeitige Lehrpersonendienstrecht sieht die Aufnahme von Quer­einsteigerInnen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Grundsätzlich geht das Lehr­personendienstrecht davon aus, dass nur jene Personen im Pädagogischen Dienst eingesetzt werden können, die auch eine facheinschlägige Ausbildung vorweisen kön­nen. Dazu ist grundsätzlich ein Lehramtsstudium an einer Uni oder PH notwendig. Lie­gen diese nicht vor, dann können Alternativen erbracht werden.

Zur Frage 63 – ich habe es bald geschafft –:

In den Mangelgegenständen besteht die Möglichkeit, den Bedarf durch geeignete Be­rufsumsteigerInnen mit beruflicher Vorpraxis und entsprechender Fachexpertise zu de­cken.

Ich verstehe Ihre Notwendigkeit, zuhören zu können (in Richtung Abg. Meinl-Reisin­ger), weil im Hintergrund so laut gesprochen wird. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich bemühe mich, Ihnen zuzuhören, aber es ist sehr laut!) – Ja, ja, ich wollte nur signalisieren.

Zu den Zahlen: Die Zahlen zu erheben ist komplex. Ich kann hier eine gegliederte Dar­stellung der Zahlen nicht vorlegen, ich kann nur sagen: Im Wintersemester 2018 gibt es in der Sekundarstufe Allgemeinbildung 20 Studierende im Quereinstieg Musik und in der Sekundarstufe Berufsbildung 261 Studierende in facheinschlägigen Studien.

Zur Frage 64:

Mit dem Bildungsreformgesetz wurde die Qualifizierung der Schulleiter und ‑leiterinnen auf eine neue Basis gestellt, und wesentliche Elemente der Leadership Academy wur­den in entsprechenden Bildungsmaßnahmen verankert. Dies wurde mit einem bundes­weit verbindlichen Rahmencurriculum auch abgesichert.

Zur Frage 65:

Würde man die rund 6 200 SchülerInnen finanzieren, kann von einem ungefähren Mehrbedarf von 37 Millionen Euro im Bereich des Lehrpersonals ausgegangen wer­den. Das ist aber nur eine ungefähre Größenordnung, da erst die Zuordnung dieser SchülerInnen zu vergleichbaren Schulen aus dem öffentlichen Bereich klare Grundla­gen für eine Hochrechnung gewährleisten würde. Nicht berücksichtigt ist in diesen Zah­len die Abdeckung von Sachausgaben und eines Personalaufwandes im Verwaltungs­bereich.

Zur Frage 66:

Die kirchlichen Schulen sind jetzt schon hinsichtlich der Lehrpersonenfinanzierung durch den Bund den öffentlichen Schulen gleichgestellt. Für die übrigen Schulen ver­weise ich auf meine eben gegebene Antwort.

Zu den Fragen 67 und 68:

Momentan sind im Budget für sogenannte Statutschulen Förderungen im Gesamtaus­maß von 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Frage, ob eine rechtswidrige Ungleichbe­handlung im Vergleich zu anderen Privatschulen vorliegt, wird gerade von den Gerich­ten geprüft.

Damit ist auch die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit eine Subventionierung wie bei den anderen Privatschulen erfolgen kann, abhängig vom Er­gebnis dieser Prüfung.

Zur Frage 69  das ist die letzte Frage –:

Ja, im Zuge der Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke für die umfassende Beantwortung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Trauttmansdorff. – Bitte.