17.47

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Donau-Universität Krems soll mit vor­liegender Gesetzesänderung in das Universitätsgesetz, das die öffentlichen Universitä­ten regelt, aufgenommen werden. Zusätzlich soll eine Vereinbarung, es ist eine 15a-Vereinbarung, zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich geschlossen wer­den, die die Finanzierung der Donau-Universität Krems auf neue Beine stellen soll. Das ist eine Vereinbarung, die den Bundesanteil über die nächsten Jahre auf 50 Pro­zent aller Kosten ansteigen lassen soll. – So weit, so gut, so unterstützenswert, auf den ersten Blick.

Bei näherer Betrachtung wird allerdings Folgendes sichtbar: Das in der letzten Legis­laturperiode hart, wirklich hart erkämpfte Universitätsbudget und die Erhöhung dessen um 1,3 Milliarden Euro wird damit gleich wieder ein Stück weit reduziert, nämlich genau um jene Kosten, die diese Budgeterhöhung für die Donau-Universität Krems darstellt. Die Aufnahme der Donau-Universität Krems in den Reigen der öffentlichen Universitä­ten: Ja, aber bitte dafür mit der nötigen Budgeterhöhung für das Universitätsbudget. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

17.48

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger. – Bitte.