18.14

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist im Wesentlichen von den Vorrednern das meiste schon gesagt worden, weswegen ich ganz kurz noch einmal auf den Inhalt dieses Gesetzes eingehe, nämlich den § 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz.

Worum geht es? – Es geht um ein Meldeverfahren für ausländische Studiengänge, die in Österreich angeboten wurden. Das alte Meldeverfahren – ich kürze es jetzt ab – ist vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden, und es musste binnen Frist bis 31.12.2018 ein neues Gesetz beschlossen werden, andernfalls hätten wir da eine Lücke gehabt. Dies ist uns in einem entsprechenden parlamentarischen Prozess gelungen, der, wie meine Vorredner schon gesagt haben, durchaus als Musterbeispiel für funktionierenden Parlamentarismus gelten kann – insoweit, als dass von den Regierungsparteien eine Vorlage im Ausschuss vorgelegt wurde, von den Op­positionsparteien noch Anregungen und durchaus Verbesserungen zur Diskussion ge­stellt wurden und die Regierungsparteien, ja, in Wahrheit, sämtliche Anregungen aus dem Ausschuss in Form eines Allparteienabänderungsantrags jetzt Gesetz werden las­sen.

Frau Kollegin Kuntzl hat es schon gesagt: eine erhöhte Veröffentlichungsverpflichtung für die anbietenden Institutionen insoweit, als auf die Vergleichbarkeit hingewiesen wird, was eben nicht Gleichwertigkeit heißt – also wir reden hier von ausländischen akade­mischen Graden, die verliehen werden. Das Ganze ist auch entsprechend, ich zitiere, „in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form“ von den Anbietern zu kommuni­zieren. Die Ombudsstelle für Studierende ist jetzt auch drinnen, und die Übergangsfrist ist von sechs auf fünf Jahre verkürzt worden.

Mir bleibt als Obmann des Wissenschaftsausschusses, allen Mitgliedern des Wissen­schaftsausschusses für diesen konstruktiven Prozess zu danken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

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