19.41

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Dienstrechts-No­velle bereits von mehreren Vorrednern dargelegt wurden, erspare ich mir eine inhalt­liche Vertiefung.

Einen Aspekt in dieser Dienstrechts-Novelle, nämlich die Gehaltserhöhung für die öf­fentlich Bediensteten, möchte ich hier aber trotzdem noch einmal hervorheben, weil es, wie ich glaube, besonders erwähnenswert ist, dass wir in diesem Zusammenhang mit dieser Lohnerhöhung nicht nur einen der besten Gehaltsabschlüsse in den vergan­genen Jahren zugunsten unserer öffentlich bediensteten Kolleginnen und Kollegen erreichen konnten, sondern weil es auch – und das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen – ein Verdienst bedeutet nicht zuletzt des Wirkens unseres Vi­zekanzlers, der auch für das Beamtenressort zuständig ist und der von Anfang an ge­sagt hat, es muss da ein wertschätzender, ein fairer, ein gerechter Lohnabschluss für unsere Vertragsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst erfolgen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), und der das nicht nur angekündigt, sondern schlussendlich in Verhandlungen mit der Gewerkschaft auch umgesetzt hat.

Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich die Lohnabschlüsse der vergange­nen Jahre unter anderen Beamtenministern oder -staatssekretären, insbesondere jene von roter Couleur gesteuerter Seite, anschaut. Das ist ein wichtiger, ein wertvoller Aspekt, der auch zeigt, welche Wertschätzung seitens des Beamtenministeriums und seitens unseres Vizekanzlers unseren öffentlich Bediensteten entgegengebracht wird.

Eine Sache, die ich hier auch noch ansprechen möchte – weil das natürlich auch nicht spurlos an mir vorübergegangen ist –, ist das, was Kollege Loacker hier einmal mehr in seiner Geringschätzung des öffentlichen Dienstes vom Rednerpult verbreitet hat. Es ist ja, glaube ich, kein Geheimnis, dass Herr Loacker mit dem öffentlichen Dienst ein gro­ßes Problem hat, weil er in guter alter kommunistischer Manier offensichtlich nicht den Unterschied zu einem öffentlich-rechtlichen Beamten-, Service- und Dienstleistungsap­parat erkennt, der für den Erhalt des Staates notwendig ist, als Dienstleistungsapparat für die Ministerien, der aber auch als Serviceapparat im Sinne der Bürgerdienstleistun­gen für die Bevölkerung wertvolle Dienste leistet.

Wenn hier schon angesprochen wird, dass man nach Möglichkeit alles gleichschalten möge, so wie sich Kollege Loacker das vorstellt, nämlich Beamtenrechte mit Rechten von Privatangestellten, na dann darf ich ihn daran erinnern, dass die von ihm in seinem Antrag, der hier ja mitverhandelt wird, eingeforderte Streichung der Mittagspause für den öffentlichen Dienst so einfach nicht vom Tisch zu wischen ist, denn immerhin ha­ben die Privatangestellten nach 6 Stunden Arbeit ein Recht auf eine 30-minütige Pau­se. Öffentlich Bedienstete können, dürfen, müssen 13 Stunden durchgehend arbeiten. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um Kollegen Loacker in seinen Überlegungen einen weiteren Aspekt auf den Weg mit­zugeben: Beamte bekommen am Ende ihres Arbeitsprozesses keine Abfertigung. Ob­wohl sie wahrscheinlich nicht weniger in das Sozialversicherungs- und Pensionssystem einzahlen, in das Umlageverfahren, bekommen sie keine Abfertigung. Das ist ein we­sentlicher Nachteil, der gegenüber den privatrechtlichen Ansprüchen besteht, und das sollte man auch nicht vergessen, wenn man hier mit dem Zeigefinger auf den Beamten und Vertragsbediensteten hinzeigt und vorhält, was dieser denn nicht für großartige Vergünstigungen hat. Also wenn wir hier schon die Gleichmacherei vonseiten der NEOS betrachten, dann bitte fair und unter Einbeziehung aller Aspekte, auch jener As­pekte, die Ihnen in diesem Diskussionsprozess nicht so gut gefallen.

Noch ein abschließendes Wort zu Kollegen Noll: Wir haben diese Problematik mit der Personalzuteilung für die Thinktank-Bediensteten in den Kabinetten im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt, und da wurde auch vonseiten des Vizekanzlers klargelegt, wie die Gesetzeslage tatsächlich ist. Wenn Sie hier vom Rednerpult aus mit Ihren Interpre­tationen neuerlich eine vermeintlich schlechte Personalpolitik (Abg. Wittmann: Können Sie keine Gesetze lesen?! Es wäre notwendig, dass Sie das Gesetz lesen!), um es freundlicherweise so auszudrücken, gegenüber dem Minister oder insgesamt vielleicht gar eine Aushebelung des Rechtsstaates bei zukünftigen Besetzungen auf höchsten staatlichen Ebenen – da wurden auch die Sektionschefs angesprochen – darstellen möchten, dann, muss ich sagen, ist das blanker Unsinn. Das ist so nie intendiert gewe­sen. (Abg. Wittmann: Steht aber drinnen! Steht drinnen!) Es ist so nie im Gesetz ge­schrieben gewesen. Es ist Ihre Interpretation, der bereits im Ausschuss mehrmals, auch vonseiten des Vizekanzlers, klar widersprochen wurde. Also bleiben Sie bei den Fakten!

Alles in allem ist diese Dienstrechts-Novelle ein wertvoller, ein wichtiger Schritt, um un­seren Beamten und Vertragsbediensteten Wertschätzung, Dankbarkeit und Anerken­nung für ihre guten und wertvollen Dienste, die sie gegenüber der Behörde als Be­dienstete des Staates und der Länder, aber auch der Gemeinden erbringen, aber auch im Sinne der Bevölkerung, indem sie ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Bürger­nähe, zum Serviceleistungsbetrieb in den Kommunen, in den Ländern, in den Bundes­dienststellen sind, entgegenzubringen. Ich danke dem Herrn Vizekanzler, dass er sich einmal mehr in dieser guten und geeigneten Form für unsere Beamten eingesetzt hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, Sie müssen noch einen Abän­derungsantrag einbringen!

Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Jessas! Ich darf abschließend noch ei­nen Abänderungsantrag einbringen (Abg. Wittmann: Besser vorbereiten auf die Re­de, weil das ist ...! – Zwischenruf bei der FPÖ), und zwar jenen der Abgeordneten Wer­ner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ver­fassungsausschusses (464 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesge­setzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und weitere Gesetze im Rahmen der 2. Dienst­rechts-Novelle 2018 (352 d.B.) geändert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: In Art. 2 Z 27 eine Korrektur der Tabelle im § 164 - -

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag ist verteilt worden, Sie brauchen nur die Kernpunkte zu erläutern!

Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Okay. – Es geht darum, dass redak­tionelle Berichtigungen erfolgen, unter anderem, weil in den Tabellen unrichtige Zahlen genannt wurden, und in Artikel 4 entfällt die Ziffer 14a. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (464 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pen­sionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsge­setz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (2. Dienst­rechts-Novelle 2018) (352 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 Z 27 erhält die Tabelle in § 164 Abs. 1 folgende Fassung:

in der Fixgehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

SI 1

SI 2

FI 1

FI 2

Euro

1

6 493,6

5 447,1

5 208,6

4 385,3

2

7 097,5

6 132,6

5 700,6

4 922,6

3

7 863,6

6 713,9

6 313,0

5 391,1

2. In Art. 4 entfällt die Z 14a.

3. In Art. 5 wird nach Z 14 folgende Z 14a eingefügt:

„14a. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 9 erhält folgende Fassung:

in der

in der Dienstzulagenstufe

Dienst-

1

2

3

zulagen-

gruppe

Euro

I

617,2

659,2

700,2

II

575,0

615,0

652,9

III

473,7

506,1

537,4

IV

421,8

451,0

479,1

V

283,8

302,1

321,5

VI

236,2

252,5

267,6

Begründung

Zu Art. 2, 4 und 5 (Änderungen des GehG, des RStDG und des LDG 1984):

Beseitigung von Redaktionsversehen.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde verteilt, in seinen Kernpunkten erläutert und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Salzmann. – Bitte.