19.41
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Dienstrechts-Novelle bereits von mehreren Vorrednern dargelegt wurden, erspare ich mir eine inhaltliche Vertiefung.
Einen Aspekt in dieser Dienstrechts-Novelle, nämlich die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten, möchte ich hier aber trotzdem noch einmal hervorheben, weil es, wie ich glaube, besonders erwähnenswert ist, dass wir in diesem Zusammenhang mit dieser Lohnerhöhung nicht nur einen der besten Gehaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren zugunsten unserer öffentlich bediensteten Kolleginnen und Kollegen erreichen konnten, sondern weil es auch – und das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen – ein Verdienst bedeutet nicht zuletzt des Wirkens unseres Vizekanzlers, der auch für das Beamtenressort zuständig ist und der von Anfang an gesagt hat, es muss da ein wertschätzender, ein fairer, ein gerechter Lohnabschluss für unsere Vertragsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst erfolgen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), und der das nicht nur angekündigt, sondern schlussendlich in Verhandlungen mit der Gewerkschaft auch umgesetzt hat.
Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich die Lohnabschlüsse der vergangenen Jahre unter anderen Beamtenministern oder -staatssekretären, insbesondere jene von roter Couleur gesteuerter Seite, anschaut. Das ist ein wichtiger, ein wertvoller Aspekt, der auch zeigt, welche Wertschätzung seitens des Beamtenministeriums und seitens unseres Vizekanzlers unseren öffentlich Bediensteten entgegengebracht wird.
Eine Sache, die ich hier auch noch ansprechen möchte – weil das natürlich auch nicht spurlos an mir vorübergegangen ist –, ist das, was Kollege Loacker hier einmal mehr in seiner Geringschätzung des öffentlichen Dienstes vom Rednerpult verbreitet hat. Es ist ja, glaube ich, kein Geheimnis, dass Herr Loacker mit dem öffentlichen Dienst ein großes Problem hat, weil er in guter alter kommunistischer Manier offensichtlich nicht den Unterschied zu einem öffentlich-rechtlichen Beamten-, Service- und Dienstleistungsapparat erkennt, der für den Erhalt des Staates notwendig ist, als Dienstleistungsapparat für die Ministerien, der aber auch als Serviceapparat im Sinne der Bürgerdienstleistungen für die Bevölkerung wertvolle Dienste leistet.
Wenn hier schon angesprochen wird, dass man nach Möglichkeit alles gleichschalten möge, so wie sich Kollege Loacker das vorstellt, nämlich Beamtenrechte mit Rechten von Privatangestellten, na dann darf ich ihn daran erinnern, dass die von ihm in seinem Antrag, der hier ja mitverhandelt wird, eingeforderte Streichung der Mittagspause für den öffentlichen Dienst so einfach nicht vom Tisch zu wischen ist, denn immerhin haben die Privatangestellten nach 6 Stunden Arbeit ein Recht auf eine 30-minütige Pause. Öffentlich Bedienstete können, dürfen, müssen 13 Stunden durchgehend arbeiten. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um Kollegen Loacker in seinen Überlegungen einen weiteren Aspekt auf den Weg mitzugeben: Beamte bekommen am Ende ihres Arbeitsprozesses keine Abfertigung. Obwohl sie wahrscheinlich nicht weniger in das Sozialversicherungs- und Pensionssystem einzahlen, in das Umlageverfahren, bekommen sie keine Abfertigung. Das ist ein wesentlicher Nachteil, der gegenüber den privatrechtlichen Ansprüchen besteht, und das sollte man auch nicht vergessen, wenn man hier mit dem Zeigefinger auf den Beamten und Vertragsbediensteten hinzeigt und vorhält, was dieser denn nicht für großartige Vergünstigungen hat. Also wenn wir hier schon die Gleichmacherei vonseiten der NEOS betrachten, dann bitte fair und unter Einbeziehung aller Aspekte, auch jener Aspekte, die Ihnen in diesem Diskussionsprozess nicht so gut gefallen.
Noch ein abschließendes Wort zu Kollegen Noll: Wir haben diese Problematik mit der Personalzuteilung für die Thinktank-Bediensteten in den Kabinetten im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt, und da wurde auch vonseiten des Vizekanzlers klargelegt, wie die Gesetzeslage tatsächlich ist. Wenn Sie hier vom Rednerpult aus mit Ihren Interpretationen neuerlich eine vermeintlich schlechte Personalpolitik (Abg. Wittmann: Können Sie keine Gesetze lesen?! Es wäre notwendig, dass Sie das Gesetz lesen!), um es freundlicherweise so auszudrücken, gegenüber dem Minister oder insgesamt vielleicht gar eine Aushebelung des Rechtsstaates bei zukünftigen Besetzungen auf höchsten staatlichen Ebenen – da wurden auch die Sektionschefs angesprochen – darstellen möchten, dann, muss ich sagen, ist das blanker Unsinn. Das ist so nie intendiert gewesen. (Abg. Wittmann: Steht aber drinnen! Steht drinnen!) Es ist so nie im Gesetz geschrieben gewesen. Es ist Ihre Interpretation, der bereits im Ausschuss mehrmals, auch vonseiten des Vizekanzlers, klar widersprochen wurde. Also bleiben Sie bei den Fakten!
Alles in allem ist diese Dienstrechts-Novelle ein wertvoller, ein wichtiger Schritt, um unseren Beamten und Vertragsbediensteten Wertschätzung, Dankbarkeit und Anerkennung für ihre guten und wertvollen Dienste, die sie gegenüber der Behörde als Bedienstete des Staates und der Länder, aber auch der Gemeinden erbringen, aber auch im Sinne der Bevölkerung, indem sie ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Bürgernähe, zum Serviceleistungsbetrieb in den Kommunen, in den Ländern, in den Bundesdienststellen sind, entgegenzubringen. Ich danke dem Herrn Vizekanzler, dass er sich einmal mehr in dieser guten und geeigneten Form für unsere Beamten eingesetzt hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, Sie müssen noch einen Abänderungsantrag einbringen!
Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Jessas! Ich darf abschließend noch einen Abänderungsantrag einbringen (Abg. Wittmann: Besser vorbereiten auf die Rede, weil das ist ...! – Zwischenruf bei der FPÖ), und zwar jenen der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (464 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und weitere Gesetze im Rahmen der 2. Dienstrechts-Novelle 2018 (352 d.B.) geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: In Art. 2 Z 27 eine Korrektur der Tabelle im § 164 - -
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag ist verteilt worden, Sie brauchen nur die Kernpunkte zu erläutern!
Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Okay. – Es geht darum, dass redaktionelle Berichtigungen erfolgen, unter anderem, weil in den Tabellen unrichtige Zahlen genannt wurden, und in Artikel 4 entfällt die Ziffer 14a. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.49
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses (464 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2018) (352 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 Z 27 erhält die Tabelle in § 164 Abs. 1 folgende Fassung:
„
in der Fixgehaltsstufe |
in der Verwendungsgruppe |
|||
SI 1 |
SI 2 |
FI 1 |
FI 2 |
|
Euro |
||||
1 |
6 493,6 |
5 447,1 |
5 208,6 |
4 385,3 |
2 |
7 097,5 |
6 132,6 |
5 700,6 |
4 922,6 |
3 |
7 863,6 |
6 713,9 |
6 313,0 |
5 391,1 |
„
2. In Art. 4 entfällt die Z 14a.
3. In Art. 5 wird nach Z 14 folgende Z 14a eingefügt:
„14a. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 9 erhält folgende Fassung:
in der |
in der Dienstzulagenstufe |
||
Dienst- |
1 |
2 |
3 |
zulagen- |
|||
gruppe |
Euro |
||
I |
617,2 |
659,2 |
700,2 |
II |
575,0 |
615,0 |
652,9 |
III |
473,7 |
506,1 |
537,4 |
IV |
421,8 |
451,0 |
479,1 |
V |
283,8 |
302,1 |
321,5 |
VI |
236,2 |
252,5 |
267,6 |
„
Begründung
Zu Art. 2, 4 und 5 (Änderungen des GehG, des RStDG und des LDG 1984):
Beseitigung von Redaktionsversehen.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde verteilt, in seinen Kernpunkten erläutert und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Salzmann. – Bitte.