19.49

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besu­cher auf der Zuschauergalerie – es sind noch einige da –, und liebe Gäste vor den Fern­sehgeräten daheim! Als Dienstrechtlerin freut es mich heute schon, die 2. Dienstrechts-Novelle 2018 vorstellen zu dürfen. Die 2. Dienstrechts-Novelle 2018 bringt wesentliche Regelungen für den öffentlichen Dienst. Ich darf zwei Bestimmungen herausgreifen und Ihnen diese kurz vorstellen.

Wer die Medienberichte der letzten Tage verfolgt hat, dem wird nicht entgangen sein, dass es im Zuge der Lehramtsausbildung Neu an einigen Universitäten zu Problemen gekommen ist. Konkret sind die betroffenen Universitäten bei dieser neuen Lehramts­ausbildung vorgeprescht beziehungsweise – man kann es auch neutraler formulieren – haben sie als Erste in Österreich mit dieser Ausbildung begonnen, und zwar im Jahr 2013. Das ist ja an sich grundsätzlich nicht schlecht, denn die anderen Univer­sitäten sind ja froh, wenn sie Erfahrungswerte haben. Das Problem dabei war nur, dass die Gesetzeslage für diese Implementierung, für das Einsetzen dieser neuen Lehr­amtsausbildung noch nicht zur Gänze gegeben war.

Den betroffenen Universitäten, konkret sind es zwei – ich möchte nicht nennen, wo sie sind, um sie einfach zu schützen, weil ich sie auch nicht an den Pranger stellen möchte –, wurde 2014 im Sommer schriftlich mitgeteilt, dass die beiden Studienpläne für diese Universitäten die Anstellungsvoraussetzungen im Lehramt nicht erfüllen.

Stellen Sie sich vor, meine Kolleginnen und Kollegen, Ihre Tochter, Ihr Sohn, Ihre Schwester oder Ihr Bruder macht vier Jahre lang eine neue Lehramtsausbildung und schließt mit Bachelor ab und hat dieses Bachelorzeugnis ganz stolz in der Hand, und zu dem Zeitpunkt, an dem diese junge Kollegin oder dieser Junglehrer eine Anstellung haben möchte, stellt sich heraus: Das gilt nicht. Ich habe zwar einen Abschluss, aber dieser gilt nicht, ich bekomme nur einen Sondervertrag und auch nur für ein Jahr.

Ich wurde im Frühjahr 2018 als Dienstrechtlerin auf dieses Problem angesprochen. Ich habe dann in langwierigen Recherchen versucht, dem Problem nachzugehen, und habe in einigen intensiven Gesprächen mit dem Bildungsministerium herausgefunden, dass Fakt ist, dass diese Curricula nicht stimmen. Für mich, meine Damen und Herren, ist eines klar: Diese Studentinnen und Studenten dürfen wir nicht im Regen stehen lassen (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn die können bei diesen Versäumnissen am wenigsten dafür; das ist klar. Ihnen darf auch kein Schaden entstehen.

Als ich Minister Faßmann dann im Oktober unter vier Augen auf dieses Problem ange­sprochen habe, hat er nicht gezögert und ganz rasch eine Lösung auf Schiene ge­bracht. Diese Lösung liegt uns nun vor. Diese Lösung ist quasi eine Generalklausel, die wir heute beschließen. Ich bitte wirklich alle um ihre Zustimmung. Es geht darum, die mangelhaften Abschlüsse dieser Junglehrer, von denen wir heute schon ganz, ganz viel gesprochen haben, zu sanieren und sie den geltenden Bachelorabschlüssen gleichzustellen. Ich bitte Sie jetzt schon darum, dass Sie da zustimmen.

Einen zweiten Punkt möchte ich auch erwähnen, nämlich die Schulaufsicht Neu. Im Zuge des Bildungsreformpakets von 2017 wurden auch die Bildungsdirektionen, be­ginnend mit 1. Jänner 2019, eingerichtet. Das heißt, das läuft nun alles an. Das war ja ein riesiges Gesamtpaket, das entworfen wurde: Schulaufsicht Neu, Lehramtsausbil­dung Neu, Bildungsdirektionen und dergleichen.

Bei dieser Schulaufsicht war im ursprünglichen Paket, das aus dem SPÖ-Bildungsmi­nisterium kam, die Schulartenspezifität nicht abgebildet. Was heißt das? – Das würde bedeuten: In Salzburg haben wir zwei Bildungsregionen, eine Nord, eine Süd. In der Bildungsregion Nord wird ein LSI aus der AHS der Leiter sein, in der Bildungsregion Süd wird ein Landesschulinspektor der Pflichtschule – aus der Volksschule, aus der Neuen Mittelschule – der Leiter sein. Wir haben eine große HTL in dieser Bildungsre­gion Süd, was heißt, der Pflichtschullandesschulinspektor würde in allen Fragen für die HTL zuständig sein.

Ob das sinnvoll ist, möchte ich einmal dahingestellt lassen. Wir haben uns sehr be­müht, die Schularten in diese Schulaufsicht Neu noch einzubauen, weil es uns für not­wendig und sinnvoll erscheint. Über das Qualitätsmanagement hinaus ist ja die Schul­aufsicht dazu da, die pädagogische Expertise, aber auch das Krisenmanagement in den Schulen zu betreuen. Das funktioniert bis jetzt auch sehr, sehr gut. Daher sind wir sehr froh, dass die Schularten in diese Schulaufsicht Neu nun auch eingebracht wor­den sind.

Ich darf mich in dieser Hinsicht sehr herzlich bei Ihnen, Herr Vizekanzler, bedanken, aber auch beim abwesenden Bundesminister Faßmann, weil mit beiden Ministerien – sowohl mit Ihrem als auch mit dem Bildungsministerium – die Zusammenarbeit in die­sen beiden Punkten – aber auch darüber hinaus bei der gesamten Dienstrechts-No­velle – eine sehr positive war.

Wir sehen die Probleme, meine Damen und Herren, und wir lösen sie auch. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Wittmann zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.