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Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein­gangs vielleicht einmal ein paar grundsätzliche Dinge zur 2. Dienstrechts-Novelle 2018: Ja, wir sind natürlich in der politischen Verantwortung, wenn es um den öffentlichen Dienst geht. Wir sind laufend gefordert, uns auch weiterzuentwickeln, uns zeitnah adä­quat da oder dort auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse einzustellen und die neuen Aufgaben und Herausforderungen – wenn es um technische Änderungen geht – auch entsprechend zu lösen.

Natürlich müssen wir uns weiterentwickeln. Gerade dem Personal der Verwaltung, sprich im öffentlichen Dienst, und dem Management kommt dabei eine ganz wichtige Schlüsselfunktion zu. Da möchte ich schon auch einmal festhalten: Ich bin da als ver­antwortlicher Minister für den öffentlichen Dienst keiner wie vielleicht manch einer mei­ner Vorgänger, der Beamtenbashing lebt. Im Gegenteil, ich habe größte Wertschät­zung und größten Respekt für alle Beamte im öffentlichen Dienst, weil diese Großarti­ges leisten und viele tagtäglich ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinhalten. Das hat daher auch mit einer Wertschätzung und einem Respekt den Beamten gegenüber zu erfolgen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

In meiner Verantwortung liegt es, dass wir in all den Bereichen die optimalen organisa­torischen, verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen und letztlich auch den notwendigen Personalstellenplan sicherstellen. Ich werde heute noch ein bisschen darauf eingehen, weil das notwendig ist.

Was wurde mit dieser Dienstrechts-Novelle nun sozusagen möglich gemacht? – Wir bringen damit auch Respekt und Wertschätzung zum Ausdruck. Wir sind nicht über den Tisch gezogen worden, sondern es hat wertschätzende Verhandlungen gegeben – insgesamt drei. Ich habe schon vor Beginn der Verhandlungen gesagt, dass alle Men­schen, die in diesem Land arbeiten – von den Metallern angefangen über die Arbeiter und Angestellten bis hin zu den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes –, wegen des Wirtschaftsaufschwungs – wir erleben 3 Prozent Wirtschaftszuwachs – und einer Infla­tionsentwicklung von 2 Prozent auch eine entsprechende Anhebung ihrer Gehälter verdienen und man dem nachkommen soll. Das habe ich bereits vor Beginn der Ver­handlung gesagt.

So bin ich auch mit diesem Selbstverständnis in die Verhandlungen hineingegangen, weil es da um Gerechtigkeit, um Anerkennung und um Wertschätzung geht. Alle, die etwas leisten, sollen auch ein Stück dieses Aufschwungkuchens erhalten, und eben genauso die Beamten des öffentlichen Dienstes. Wir haben am Ende ein Ergebnis erreicht, das beide Seiten mittragen, weil es gerecht ist. Dieser Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst, der heute zum Glück hier im Hohen Haus beschlossen wird, ist sozial gestaffelt. Er stellt sicher, dass die kleinen Einkommen eine Anhebung um 3,45 Prozent erhalten und die größeren Einkommen um 2,51 Prozent. Was die Zula­genbezahlung betrifft, werden alle Zulagen grundsätzlich eine Erhöhung um 2,76 Pro­zent erleben.

Das bedeutet, dass ein junger Offizier in der ersten Gehaltsstufe 3,38 Prozent Erhö­hung beziehungsweise 63 Euro mehr pro Monat erhält. Ein junger Polizist mit ein paar Jahren Berufserfahrung in der Gehaltsstufe 5 erhält um 67,8 Euro beziehungsweise um 3,27 Prozent mehr im Monat. Das ist fair und gerecht und auch notwendig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass beim Gehaltszuwachs alle öffentlich Be­diensteten über der Inflation liegen – manche weit über der Inflation, aber alle über der Inflation. Der Gehaltsabschluss ist eben der Ausdruck der Anerkennung der hervorra­genden Leistungen, die im öffentlichen Dienst erbracht werden. In den Schulen, in den Polizeiinspektionen, in den Kasernen, bei Katastropheneinsätzen, in den Justizanstal­ten, in den Finanzämtern, Gerichten, Botschaften, Sozialämtern und Arbeitsinspektora­ten wird überall tagtäglich hart gearbeitet, werden wichtige Aufgaben erfüllt, die man nicht geringschätzen soll. Man soll da nicht permanent ein Bashing auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes vorantreiben. So gesehen ist mir der Gehaltsabschluss ein großes Anliegen, und ich bin froh, dass das heute beschlossen wird.

Die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst müssen zeitgemäß und anforderungs­gerecht gestaltet werden. Wir haben einige Modernisierungsmaßnahmen gesetzt, die notwendig sind, zum Beispiel die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit für Be­amtinnen und Beamte, die wichtig ist, damit man, wenn man einmal krank ist, auch im öffentlichen Dienst die Chance hat – im Interesse des Dienstnehmers, eben in der Um­setzung einer Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete, die man schon in der Dienstrechts-Novelle sichergestellt hat –, zumindest wieder Teilzeit zu arbeiten.

Aufgrund der gesetzlichen Situation kosten diese den Staat im Krankenstand auch 100 Prozent. Wir haben da nur einen Vorteil und es ist im Interesse beider Seiten, denn so kann der Kranke in einer Situation, in der er noch nicht so fit ist, mittels Teilzeit langsam wieder in ein Vollzeitdienstmodell zurückfinden. Das ist nur gut und richtig.

Wir flexibilisieren die Telearbeit, die sich bewährt hat, und treffen damit notwendige weitere Anpassungen, um den neuen Arbeitsmethoden und den Arbeitsweisen der mo­dernen Zeit im öffentlichen Dienst gerecht zu werden.

Mit der Berücksichtigung von zusätzlichen Kindererziehungszeiten für die Inanspruch­nahme der Korridorpension beseitigen wir in Wahrheit eine bis dato vorhandene Be­nachteiligung von Frauen, Herr Abgeordneter Loacker. Es geht da um maximal sechs Monate mehr pro Kind, die nun auch bei Anschlusskarenzurlauben für die ruhegenuss­fähige Gesamtdienstzeit angerechnet werden. Wir schaffen damit mehr Geschlechter­gerechtigkeit.

Warum? – Weil bis dato die Frauen da einen Nachteil gegenüber den Männern gehabt haben. Sie wissen – oder vielleicht auch nicht –, dass es einen wesentlichen Unter­schied gibt: Frauen im öffentlichen Dienst können erst mit 62 Jahren in Pension gehen und Frauen in der Privatwirtschaft bereits mit 60 Jahren. Damit liegen wir im öffentli­chen Dienst auch durchschnittlich weit über den Privatangestellten, wenn es um das Alter bei den Pensionen geht. Es geht genau darum, diese Ungerechtigkeit auszuglei­chen. Wenn Sie von einem Privileg reden, obwohl Frauen in dieser Hinsicht ungerecht behandelt werden, dann ist das zynisch, ich möchte nicht sagen, frauenfeindlich. Es geht da um einen Ausgleich von Ungerechtigkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Beim neuen Dienstrecht für die Schulaufsicht, welches natürlich in Kooperation mit dem Bildungsministerium erarbeitet wurde, geht es um die Umsetzung der Bildungsre­form, bei der wir ein modernes, regionen- und schultypenübergreifendes Schulquali­tätsmanagement einführen und sicherstellen.

Wir vereinheitlichen auch die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Richter in politischen Funktionen. Das ist auch ein richtiger Weg. Ich glaube, darauf brauche ich nicht näher einzugehen, denn das wird von allen mitgetragen.

Wir erweitern die Fachkarrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst, wo es besonders wichtig ist. Statt einer Führungskarriere soll eben auch eine Fachkarriere möglich sein, um auf die Qualität und die Fähigkeiten dieser Persönlichkeiten im öffentlichen Dienst weiter zugreifen zu können und um sie nicht unbedingt als Abteilungsleiter, Gruppen­leiter oder auf sonstigen Führungsfunktionsebenen einzusetzen, wo sie eine Mitarbei­terführungsrolle einnehmen würden, die sie vielleicht nicht so gut ausfüllen können. Sie sollen im fachlichen Bereich ihre Qualität einbringen können. Das ist ein guter und richtiger Weg; es sind dadurch mehr Flexibilität im Personalmanagement und zusätzli­che Aufstiegs- und Umstiegsoptionen gegeben.

Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung haben wir eine beson­dere Verantwortung. Es ist wichtig, das anzumerken, weil wir mit 46 Jahren ein hohes Durchschnittsalter haben, mit dem wir deutlich über der Privatwirtschaft mit 38,3 Jah­ren liegen. Es ist notwendig, dass wir auf diese Gegebenheiten auch entsprechend re­agieren.

Ich habe daher auch vor geraumer Zeit den Auftrag an meine Sektion gegeben, eine Evaluierung sicherzustellen. Wir haben nun eine Aufschlüsselung aller Bereiche bis hinein in die Abteilungen und wissen heute auch, wo die überalterten Strukturen sind und wann und wo die Pensionsabgänge stattfinden werden. Wir wollen darauf auch entsprechend reagieren.

Das haben wir mit den zusätzlichen Dienststellen bei der Polizei, im Bildungsbereich und auch bei der Justizwache bereits gemacht. Das müssen wir weiter ausbauen, um junge Menschen mit neuen, zusätzlichen Planstellen hineinzubringen und den Wis­senstransfer sicherzustellen, damit man, wenn ab 2021 der natürliche Abgang kommt, nicht 50 Prozent der Beamten verliert und keinen Wissenstransfer vorgenommen hat.

Wir werden daher nicht auf die 50 Prozent der Beamten, die in den nächsten 10 Jahren in Pension gehen, verzichten. Es werden in Zukunft vielleicht 25 Prozent weniger sein, was durch Effizienzsteigerung und die notwendige Digitalisierung möglich gemacht wird, wobei die Jungen rechtzeitig besetzt werden sollen, die dieses Wissen dann si­cherstellen und weitertragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Weil heute von Abgeordnetem Dr. Noll, aber auch von Abgeordnetem Wittmann (Ruf bei der SPÖ: Der ist auch Doktor! – Abg. Rosenkranz: Aber er ist nicht so eitel!) die Regelung für die Mitarbeiter der Thinktanks im Bundeskanzleramt angesprochen wurde, lassen Sie mich bitte Folgendes festhalten, weil ich natürlich dem, was ich im Ausschuss gesagte habe, nachgekommen bin.

Was ist der Hintergrund? – Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle eine dienstrecht­liche Regelung geschaffen, um Mitarbeiter mit Sondervertrag beschäftigen zu können, die im klar abgegrenzten Bereich der Analyse und strategischen Planung den Bun­deskanzler und den Vizekanzler beraten können. Ich habe das bis dato nicht in An­spruch genommen, der Bundeskanzler schon. Er hat dort ehrenamtliche Persönlich­keiten, die im Analysebereich für ihn tätig sind. Im Kabinett stehen diesen Analysten und Fachexperten Mitarbeiter mit nicht zusätzlich geschaffenen Planstellen, sondern mit vorhandenen Planstellen, vorhandene Mitarbeiter – das heißt kein aufgeblähter Ap­parat – zur Seite.

Solche Mitarbeiter sind in den vorangegangenen Regierungen häufig versteckt und mit Leiharbeitsverträgen eingestellt worden. Genau das wollen wir nicht, weil wir für Sau­berkeit, für Transparenz stehen, und wir wollen das im Unterschied zu Vorgängerregie­rungen gesetzlich sauber und auch nachvollziehbar und transparent im Dienstrecht verankert wissen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist vielleicht ein neuer Stil, den manche nicht gewohnt sind, zu dem wir aber auch stehen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Nach nunmehr erfolgter nochmaliger Überprüfung der Regelung durch die Fachsektion einerseits und nach Rücksprache mit dem Verfassungsdienst andererseits kann ich festhalten, dass keine Bedenken bestehen und Ihre Interpretationen daher auch nicht richtig sind. Es bestehen nämlich keine Bedenken, dass durch die Anwendung des § 7 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes die Ausschreibungspflicht von beliebigen Grup­pen oder Abteilungen in den Ministerien entfallen können oder könnten. Dies gilt auch deshalb, weil der gesetzlich geregelte Anwendungsbereich dieser Ausnahme äußerst eng, nämlich auf die Angelegenheiten der Regierungspolitik, beschränkt und damit ausdrücklich nicht auf die Erledigung von Sachmaterien gerichtet ist.

Daher betrifft das ausschließlich den Bereich der Angelegenheiten der Regierungs­politik, ausschließlich auch den Kabinettsbereich des Bundeskanzlers und des Vize­kanzlers, und es stimmt nicht, wie das von Ihnen fälschlicherweise behauptet oder in den Raum gestellt wurde, dass irgendeine Ausschreibungspflicht, wenn es im Bereich von Abteilungen, Gruppen oder Sektionschefs um Sachmaterien geht, in Zukunft um­gangen würde. Nein, die Ausschreibungspflicht bleibt da, ist gesetzlich auch klar ver­ankert, und da wird nichts in dem Sinn, wie Sie es behauptet haben, verändert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich darf auch kurz auf die Angelegenheit eingehen, dass im ersten Quartal 2019 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in zwei anhängigen Vorabentscheidungsverfah­ren zur Vordienstzeitenanrechnung zu erwarten sein wird – wir rechnen diesbezüglich rund um den März mit einem Urteil. Wie Sie wissen, ist das ja ein Erbe – was die Vorrückungstage betrifft –, das ich von den Vorgängerregierungen übernommen habe, das in der Vergangenheit nie ordnungsgemäß repariert wurde, sondern immer Stück­werk blieb, was leider dazu geführt hat, dass wir jetzt vor diesem EuGH‑Urteil stehen.

Der Generalanwalt hat nunmehr am 6. Dezember dieses Jahres seine Schlussanträge in dieser Causa vorgetragen. Er ist der Argumentation Österreichs leider nicht gefolgt. Wir wissen schon aus der Vergangenheit, dass das in 80 Prozent der Fälle auch eine Auswirkung auf ein mögliches Urteil hat. Trotzdem, das finale Urteil ist jetzt abzuwar­ten – das wird, wie gesagt, wahrscheinlich um den März kommenden Jahres ergehen –, und wir bereiten uns natürlich auf alle möglichen Szenarien vor. Wir müssen da mit unterschiedlichen Szenarien rechnen und befinden uns diesbezüglich auch in enger Abstimmung mit dem Verfassungsdienst und dem Finanzministerium. Die weiteren Re­formschritte im Dienst- und Besoldungsrecht – und diese sind notwendig – werden na­türlich erst nach einem EuGH‑Urteil erfolgen. Wir arbeiten bereits daran, aber final wer­den wir sie erst danach festlegen können.

Mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle setzen wir jetzt, das sage ich ganz bewusst, richtige und wichtige Schritte hin zu mehr Flexibilität, Modernisierung und besseren Ar­beitsbedingungen um. Wir stärken die Attraktivität des Dienstgebers Bund und setzen Maßnahmen zur Sicherung des Wissenstransfers. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit durch längst überfällige gesetzliche Klarstellungen im Gefolge von höchstgerichtlichen Erkenntnissen, und vor allem bringen wir den Beamten mit dem Gehaltsabschluss für 2019 jene notwendige und wichtige Anerkennung und den Respekt entgegen, den die­se auch verdient haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil von Frau Kollegin Loacker – Lueger! Entschuldigung; nicht Loacker, Lueger! (Abg. Bernhard: Das ist ziemlich ähnlich!) – heute etwas völlig Falsches gesagt wurde, muss ich das richtigstellen. Sie haben heute behauptet, die Kundmachungspflicht in der „Wiener Zeitung“ gibt es in Zukunft nicht mehr. Sie dürften das Gesetz nicht gelesen haben. Das ist ausdrücklich nicht der Fall, denn die Kundmachungspflicht dort gibt es weiter. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Im Ausschuss haben wir ja darüber gesprochen, dass sie dort weiter bleibt; das war das Thema!

Ich habe gesagt, wenn sie nicht mehr vorhanden wäre, könnte die Zeitung nicht mehr leben und würde vor dem Zusperren stehen. Deshalb gehört die Zeitung auch neu aufgestellt, bevor wir das dort ändern. Das also nur zum Thema der Richtig- und Klar­stellung, weil Sie heute hier nachweislich etwas Falsches gesagt haben, sich geirrt ha­ben oder das Gesetz nicht gelesen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Dann vielleicht noch ganz kurz zum Kollegen Loacker, weil Sie hier immer – und jetzt ist es richtig, es geht um Kollegen Loacker – die Mittagspause der Beamten im öffentli­chen Dienst angesprochen haben. Ich habe das ohnehin schon wiederholt ausgeführt, aber vielleicht darf ich noch einmal die Sachlage darlegen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Ich meine, es gibt ein Dienstrecht im öffentlichen Dienst, und natürlich unter­scheidet sich der öffentliche Dienst von der Privatwirtschaft – darüber sind wir uns ja einig, ja? – Es gibt Dinge, die sind da oder dort besser, manche auch schlechter, und wir können das daher nicht übereinanderlegen.

Wenn ich mir heute öffentlich Bedienstete im Bereich der Exekutive, des Militärs, der Justizwache, der Gerichtsbarkeit ansehe und mir die dortige Arbeitszeitflexibilität an­schaue, die mit der Gewerkschaft zustande gekommen ist und beschlossen wurde, bei der es nämlich keine gesetzliche Freiwilligkeit für die Beamten gibt, sondern es eine Mussbestimmung ist und sie 13 Stunden arbeiten müssen, dann bin ich über die Freiwilligkeit in der Privatwirtschaft froh. Die Beamten haben keine Chance zu sagen: Nein, ich will nicht, ich kann nicht!, die müssen! Die müssen! – So viel zum Thema der Gewerkschaft und dazu, was diese da für den öffentlichen Dienst möglich gemacht hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Diesen Unterschied zur Privatwirtschaft muss man schon einmal herausheben: Dort, wo wir nämlich bewusst auch dafür Sorge getragen haben, dass es in der Privatwirt­schaft die freiwillige Möglichkeit gibt – gesetzlich abgesichert und eben keinen Zwang –, ist das im öffentlichen Dienst eine Schlechterstellung, und da muss man das natürlich auch bei all den All‑in‑Verträgen et cetera miteinbeziehen. Diesen Unterschied der Systeme muss man, wie ich glaube, auch einmal anerkennen und darf das nicht per­manent vermischen.

Auch vom Verwaltungsgerichtshof – das sei bitte noch einmal betont –, und zwar am 21. Jänner 2016 – darauf muss man ja hinweisen –, wurde bestätigt, dass die Ruhe­pausen gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zur Dienstzeit zu zählen sind. Das ist die halbstündige Mittagspause, die in diesem 13‑Stunden‑Paket dabei ist. Das hat der Verwaltungsgerichtshof auch klar so definiert, und die Frage der bezahlten Mit­tagspause ist daher natürlich in einem gesamthaften Kontext zu diskutieren.

Hervorzuheben sind natürlich die Unterschiede, aber letztlich ist diesbezüglich auch der Verfassungsgerichtshof entscheidend, der sich dazu ja bereits in dem Sinne aus­gesprochen hat, dass diese unterschiedlichen Systeme natürlich auch entsprechend berücksichtigt werden sollen.

Ich bitte deshalb, sich nicht immer wieder hier herauszustellen und diese Unterschiede und auch die Erkenntnisse einfach zu negieren. Die gibt es natürlich! Natürlich ist auch die Privatwirtschaft, wenn es da oder dort im öffentlichen Dienst Besserstellungen gibt, nicht daran zu hindern, wenn man das will, auch die eine oder andere der vernünftigen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen – und vice versa.

Alles gleichzustellen, wo es ungleiche Systeme gibt, ist auf alle Fälle nicht der richtige Weg, und das ist zum Abschluss schon noch festzuhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Also wenn der Kollege Jarolim da wäre, würde er jetzt rufen: Ein hervorragender Beamtenminister!)

20.19

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Lausch zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.