20.33

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Grundsätzlich beschließen wir hier ein Gesetz, in dem es um die Spesenregelung, insbesondere für Abgeordnete, die in den U-Ausschüssen verdienstvolle Arbeit leisten, geht und darum, dass diese Spesenregelung entsprechend adaptiert wird.

Gleichzeitig haben Kanzler und Vizekanzler vor knapp eineinhalb Wochen angekün­digt, dass sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichten wollen, der ihnen an und für sich entsprechend der Erhöhung zusteht. Ich sage es Ihnen jetzt ehrlich, Herr Vizekanzler: Wenn Sie auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten wollen, so ist mir das recht, das müs­sen Sie selbst entscheiden. Was mir nicht recht ist, ist die Art und Weise, wie Sie wieder mit einem Marketingschmäh, mit einer Doppelseite in der „Kronen Zeitung“, der Bevölkerung dieses kleine Placebo verkauft haben.

Was Sie nämlich mit diesem Verzicht tun, ist, maximal auf knapp 150 000 Euro im Jahr zu verzichten – es ist wahrscheinlich eher noch weniger. Das ist natürlich deswegen einigermaßen spannend, weil Sie ja immer im System sparen wollen, aber ich sage es Ihnen ganz ehrlich: 150 000 Euro im System zu sparen ist ein bisschen wenig!

Was Sie wiederum – wie immer – nicht tun, ist, dass Sie die Parteienförderung ange­hen. Sie wissen, wir haben die höchste Parteienförderung in Europa, wir haben die zweithöchste weltweit, und nächstes Jahr wird es wiederum so sein, dass sich mit der Valorisierung der Parteienförderung die politischen Parteien 1,6 Millionen Euro pro Jahr weiter in die Tasche stopfen. Sich dann vor die Bevölkerung hinzustellen und zu sagen: Wir sparen 150 000 Euro ein, aber die rund 1,6 Millionen Euro nehmen wir wie­der gerne!, ist einigermaßen peinlich. Das ist unerträglicher Populismus. (Beifall bei den NEOS.)

Sie streuen den Österreicherinnen und Österreichern Sand in die Augen, und das ist natürlich dann noch absurder und schamloser, wenn man weiß, dass beim letzten Na­tionalratswahlkampf drei Parteien die Wahlkampfkostenobergrenze überschritten ha­ben: zuerst die ÖVP als unrühmlicher Sieger, die schamlos und rechtswidrig 6 Mil­lionen Euro zu viel ausgegeben hat – 6 Millionen Euro der Steuerzahlerinnen und Steu­erzahler! –, zweiter Platz: FPÖ, mit einer Wahlkampfkostenüberschreitung von 3,7 Mil­lionen Euro – 3,7 Millionen Euro der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Den letzten Platz bei der Wahlkampfkostenüberschreitung hat die SPÖ gemacht (Abg. Gudenus: Offiziell, ja!), mit immer noch 400 000 Euro, ebenfalls das Geld der Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei den NEOS.)

Das sind insgesamt 10 Millionen Euro, die Sie rechtswidrig ausgegeben haben, was Sie nicht hätten tun dürfen, was auf Kosten der Österreicherinnen und Österreicher geht. Und jetzt kommt die Bundesregierung her und sagt: Auf die 150 000 Euro ver­zichten wir aber! – Das ist lächerlich!

Die Freiheitlichen schlagen jetzt dem Fass den Boden aus, indem sie mit einer Scha­denersatzklage gegen den Bund vorgehen. (Abg. Gudenus: Müssen wir machen!) Ich gebe Ihnen recht, dass es Ihnen unter Umständen rechtlich zusteht, die Frage ist aber, ob man sich nicht eher überlegen sollte, die Bevölkerung nicht noch zusätzlich mit 3,5 Millionen Euro – ich glaube, auf so viel haben Sie geklagt – zu belasten.

Fakt ist, Sie streuen der Bevölkerung Sand in die Augen, stellen sich großmütig hin und sagen: Wir verzichten auf 150 000 Euro! – wenn es überhaupt so viel ist –, anstatt dass Sie es endlich angehen und diese unerträglich hohe Parteienförderung, insbe­sondere die jährliche Erhöhung um 1,6 Millionen Euro, endlich abschaffen und den Ös­terreicherinnen und Österreichern ihr Steuergeld zurückgeben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gudenus: Haselsteiner ist halt leider nicht überall!)

20.36

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Gerstl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.