20.42

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen ist es sicherlich gut und richtig, ein Zeichen zu setzen, auch wenn es ein symbolisches ist. Man kann von den höchsten Repräsentanten des Staates durchaus verlangen, dass sie bei den Gehältern, die exorbitant weit über den Durchschnittgehältern der Ös­terreicher liegen, vom Bereich der Valorisierung ausgenommen werden. Ich denke, je­ne Spitzenrepräsentanten mit hohen Gehältern finden damit durchaus ihr gutes Aus­langen. Bedeutet das einen Gehaltsverzicht von monatlich 400 Euro, dann ist das ein gutes und richtiges Zeichen. Wir setzen heute auch ganz bewusst dieses Zeichen, ob es Ihnen gefällt oder nicht.

Selbstverständlich ist es vernünftig und richtig, dass alle Gemeinderäte, Bezirksräte und Landtagsabgeordneten sowie die Nationalratsabgeordneten diese Valorisierung erhalten. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Wir setzen in der Führungsebene der staatlichen Repräsentanten aber sehr bewusst dieses Zeichen.

Heute hat sich ein Abgeordneter herausgestellt und hat gemeint, man soll die Parteien­förderungen abschaffen, das sei alles exorbitant und sollte sozusagen reduziert wer­den, aber wenn man die Haselsteiners oder Industriellen oder Oligarchen oder Unter­nehmer hat (Abg. Scherak: Mein Gott!), die natürlich Interessenlagen haben und die einer Partei auch Spenden geben, dann ist das vielleicht ein Modell, das die eine oder andere Partei für zukunftsträchtig hält.

Ich halte das für gefährlich, denn wenn es um demokratische Hygiene geht, dann möchte ich, dass wir gerade in der Demokratie unabhängig von solchen Spendern blei­ben, unabhängig von Industriellen bleiben, unabhängig von Unternehmenswünschen bleiben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Scherak: Sagen Sie das Ihrem Koalitions­partner!)

Als demokratisches Hygieneprinzip wahren wir die Demokratie hier natürlich auch da­hin gehend, dass Demokratie etwas kostet, damit man nicht in Abhängigkeiten rutscht, damit man nicht in Interessenlagen rutscht, wie das vielleicht da oder dort der Fall sein könnte.

Wir haben heute Herrn Kollegen Wittmann gehört, und ich möchte kurz auf seine vor­gebrachten fehlerhaften Äußerungen und falschen Interpretationen eingehen. Herr Wittmann, kein einziger freiheitlicher Wahlhelfer kann von einem Regress bedroht wer­den, auch wenn Sie versuchen, das – wieder einmal, wie in vielen unterschiedlichen Themenbereichen – als Unwahrheit in den Raum zu stellen, um Menschen zu verun­sichern. Kein einziger freiheitlicher Wahlhelfer, kein Wahlbeisitzer, kein Wahlzeuge kann jemals von irgendeinem möglichen Regress betroffen sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Leichtfried: Wieso nur die freiheitlichen?)

Warum? Warum, Herr Wittmann? – Weil das gesetzlich klar geregelt ist. Es gibt eine Republik, es gibt eine Wahlbehörde, die für Wahlvorgänge Verantwortung trägt, und es gibt Beamte, wie Sie wissen. Die obersten Wahlbehördenleiter sind ja Beamte, wie Sie wissen, und da kommen wir zum eigentlichen Skandal. Wie von unabhängigen Ge­richten in Urteilen festgestellt wurde, sind Wahlbehördenleiter rechtswidrig, ohne Bei­ziehung von Wahlbeisitzern, ohne Beiziehung der freiwilligen Wahlhelfer, als Beamte und Behördenleiter mit nicht befugten Personen hergegangen und haben begonnen, zuhauf Wahlkuverts zu öffnen und auszuzählen.

Erst am nächsten Tag, als sie damit hätten beginnen dürfen, haben sie die Wahlbei­sitzer beigezogen. Diese mussten dann feststellen, dass die Kuverts schon rechtswid­rig geöffnet worden waren und die Stimmzettel schon ausgezählt auf dem Tisch ge­legen sind. Sie konnten daher gar nicht mehr nachvollziehen, was in den vorangegan­genen 24 Stunden passiert war, als dieser rechtswidrige Vorgang vorgenommen wur­de. – Das ist der demokratiepolitische Skandal der Bundespräsidentschaftswahl, Herr Wittmann! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das war nicht der einzige Fall, bei dem die Gerichte natürlich zu Recht festgestellt ha­ben, dass das einer Demokratie nicht würdig ist, dass solche Zustände niemals akzep­tiert werden dürfen, weil natürlich der Manipulation Tür und Tor geöffnet worden ist. Man kann es zwar nicht belegen, bestätigen und beweisen – klar, geht ja nicht –, aber der rechtswidrige Vorgang, dass ein Beamter, ein Behördenwahlleiter Kuverts rechts­widrig vor der definierten gesetzlichen Zeit und Frist geöffnet hat und in dieser Zeit al­les mit Stimmzetteln hätte machen können, ist evident und wurde festgestellt.

Das hat in einer Demokratie nichts verloren, Herr Wittmann. Das ist der erste Skandal, der so nicht stehen gelassen werden konnte und den die Gerichte festgestellt haben.

Der zweite Skandal war der, dass die Republik nicht fähig war – wieder die Wahlbe­hörde und kein Wahlbeisitzer –, Briefwahlkuverts so zu drucken und zu produzieren, dass sie auch halten und die Klebestreifen nicht aufgehen.

Das trifft auch keinen Wahlbeisitzer, Herr Wittmann, das trifft ausschließlich die Re­publik. Das heißt, wir haben es mit zwei unglaublichen Mechanismen zu tun gehabt, die für die Republik, für die Demokratie, für den Steuerzahler Schaden verursacht ha­ben. Dieser Schaden ist für alle Vorstandsmitglieder einer Partei evident, wobei dann ein Finanzreferent und ein Wirtschaftsprüfer – und das betrifft die beiden Verantwor­tungsträger – das zu prüfen haben, eine Schadensfeststellung vorgenommen haben und diesen Schaden auch einklagen müssen, denn wenn sie das nicht tun, haften sie selbst dafür. – Da sind wir genau bei der Rechtssituation.

Deshalb ist es auch notwendig, wenn solche unglaublichen, skandalhaften Entwicklun­gen passieren und überhaupt möglich gewesen sind, diese nicht nur aufzuzeigen und abzustellen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass ein Schaden nicht Personen angehaftet wird, die nichts dafür können, und schon gar nicht Wahlbeisitzern, Herr Wittmann.

Das heißt, es gibt keine Regressmöglichkeit gegenüber Wahlbeisitzern, sondern die Einzigen, die Verantwortung tragen, sind die Republik und die Beamten, die sich rechtswidrig verhalten haben oder Fehler verursacht haben. Das ist die Realität – kein einziger Wahlbeisitzer! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter.