22.06

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Eine Regierung hat grundsätzlich die Aufgabe, durch gezielte Maßnahmen den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. (Ruf bei der ÖVP: Machen wir eh!)

Das Standort-Entwicklungsgesetz, das hier beraten wird, ist jedoch eine Flucht vor die­ser Kompetenz; genau genommen ist es eine Flucht vor der politischen Verantwortung. Es wird ein Beirat installiert, der letztendlich ein Projekt absegnet, und zwar fern von jeglicher Transparenz.

Nach dem ersten Entwurf dieses Gesetzes, der als eklatant rechtswidrig eingestuft wurde und dann auch zurückgenommen wurde, haben wir jetzt den zweiten Entwurf vorliegen. Der nun vorliegende Entwurf schafft höchst bedenkliche Parallelstrukturen und hat vor allem ein Ziel, nämlich Umweltgesetze auszuhebeln. Unter dem Deckman­tel der Standortrelevanz sollen Umweltgesetze übergangen und die Rechte von An­rainern und Anrainerinnen, von Umweltorganisationen und Bundesländern gravierend eingeschränkt werden. (Abg. Haubner: Das glaube ich nicht!)

Eines ist schon bezeichnend: Sämtliche NGOs haben sich massiv negativ zu diesem Gesetz geäußert, und unsere Umweltministerin fand es nicht der Mühe wert, ein Wort, einen Satz oder eine Stellungnahme dazu abzugeben. Das ist sehr bezeichnend und schade für Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Hinzu kommt auch noch, dass dieser Entwurf vermutlich rechtswidrige Normen enthält, was ihn verfassungs- und EU-rechtlich anfechtbar macht. Wir als SPÖ sind aus all die­sen Gründen gegen diesen Entwurf und lehnen ihn auch strikt ab. Wir sind aber mit unserer ablehnenden Haltung hier nicht alleine; es wurden viele Stellungnahmen ein­gebracht, die sich massiv dagegen aussprechen. Der Bundesverwaltungsgerichtshof sieht das Hauptproblem beispielsweise in der mangelnden Verfügbarkeit geeigneter Sachverständiger. Der Rechnungshof kritisiert diesen Gesetzentwurf, da es einen enormen Verwaltungsaufwand geben wird. Der Dachverband der Verwaltungsrichter kritisiert ebenfalls einen enormen Personalaufwand, sogar die Land- und Forstbetriebe Österreich – die mit Sicherheit nicht der Sozialdemokratie nahestehen – haben gravie­rende Bedenken bezüglich des Verwaltungsaufwandes.

Frau Ministerin, Sie sprechen ständig von strafferen Strukturen, aber blähen mit die­sem Gesetz die Struktur künstlich auf.

Genehmigungsverfahren für Großprojekte zu beschleunigen, zu vereinfachen ist auch in unserem Sinne, sehr begrüßenswert und auch dringend notwendig, aber es darf nie darauf hinauslaufen, dass Rechte anderer beschnitten werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Eines möchte ich noch anmerken: Es ist schon der Gipfel, dass wir heute vor der wich­tigen Beschlussfassung von den Regierungsparteien sehr kurzfristig einen Abände­rungsantrag vorgelegt bekommen (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Das hat System!), in dem sie den Landeswirtschaftskammern durch einen Standortanwalt Parteienstatus in allen Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz verschaffen. Ich glaube nicht, dass das mit allen Bundesländern akkordiert wurde. Das ist angeblich der neue Stil, den ich sehr kritisiere, denn der neue Stil ist, sich von der Wirtschaftskammer Gesetze schreiben zu lassen, die ohne Begutachtung durchzupeitschen und dann drüberzu­fahren.

Frau Ministerin, schränken Sie diesen neuen Stil ein! Schauen Sie, dass hier ein an­derer Wind in dieses Hohe Haus kommt, sorgen Sie für Transparenz! Ich denke, dieser Stil schadet einfach Österreich und den Menschen in diesem Land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Otten­schläger. Ich erteile ihm dieses. (Abg. Haubner: Jetzt kommt ein Mann, der sich aus­kennt!)