22.41

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Kolleginnen und Kollegen! Spätestens jetzt, wo die Hochkonjunktur etwas abflaut, müssen wir na­türlich die Standortpolitik noch mehr in den Mittelpunkt stellen. Aber leider – wie wir heute schon gehört haben – nimmt die Kleingeistigkeit auf der linken Hälfte schon wie­der ihren Lauf. Standortpolitik braucht aber in jeder Hinsicht einen Weitblick, denn die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit (Zwischenruf des Abg. Stöger) unseres Standorts ist im Zeitalter von Internationalisierung und Digitalisierung ein Schlüsselfaktor für Ar­beitsplätze und für unseren Wohlstand. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Ministra, Sie haben es angesprochen: Wichtige Infrastrukturprojekte kosten mehr und dauern länger. Das sehen wir auch heute in den „Salzburger Nachrichten“. Ich möchte mich ganz herzlich bei meinem Kollegen Mag. Andreas Ottenschläger bedan­ken, der mit Herzblut an der Standortpolitik arbeitet. – Lieber Andi, vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)

Ziel dieses Gesetzes ist nicht, dass irgendetwas ausgehebelt, ein Instanzenzug oder eine Parteienstellung eingeschränkt wird, sondern ein schnelleres Verfahren und bes­sere Strukturen.

Ich habe nicht gewusst, wie der Ablauf vor der Strukturbereinigung war, nämlich dass die Sachverständigen zum Herumsitzen verdonnert sind, weil sie gar nicht wissen, wann ihr Thema drankommt. Es ist wirklich eine Schande, dass das erst jetzt behoben wird.

Der Beirat wurde schon erwähnt. Im Ausschuss wurde noch heftig über die Stellung­nahmen, vor allem die der NGOs, diskutiert. Da wäre ich ein bisschen vorsichtig, denn wir haben zum Beispiel Ceta seit 15 Monaten in der Anwendung und all die Stellung­nahmen der NGOs bezüglich der Horrorszenarien (Abg. Schieder: Ihr Koalitionspart­ner, die Freiheitlichen!), Hormonfleisch und so weiter, sind Gott sei Dank nicht einge­treten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass NGOs gutheißen, dass ein wesentlicher Bau­stein für die österreichische Energiewende und die Versorgungssicherheit, nämlich die bereits erwähnte 380-kV-Leitung in Salzburg, in Summe 56 Monate dauert.

Ich kann allen Besorgnis- und Bewahrungspolitikern nur empfehlen, über den österrei­chischen Tellerrand hinauszuschauen, damit sie die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes vor allem für unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort erkennen.

Kollege Schellhorn, ich möchte noch eines anmerken. Sie haben gesagt, wir sind die Bauern- und Beamtenpartei oder (Zwischenruf bei den NEOS) -fraktion: Wir haben ei­ne Unternehmerquote von 39 Prozent hier im Haus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf zum Schluss noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 bis 9“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 8“ ersetzt.

2. § 11 Abs. 9 entfällt.

*****

Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Entwicklung und Wei­terentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG) (372 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (469 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Abs. 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 bis 9“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 8“ er­setzt.

2. § 11 Abs. 9 entfällt.

Begründung

Im Hinblick auf die im Rahmen der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B.), vor­genommenen inhaltlichen Neuausrichtung hinsichtlich des § 16 Abs. 3 UVP-G 2000, kann der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 3 UVP-G 2000 in seiner alten Fassung unterbleiben. Abs. 9 kann daher entfallen.

Der Verweis auf Abs. 9 in § 11 Abs. 1 ist daher ebenfalls anzupassen.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Feichtinger zu Wort gemeldet. – Bitte.