23.26

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollege Haubner hat alles schon sehr ausführlich dargestellt. Die Sache war ja, wie wir gesehen haben, nicht so unkompliziert – bis wir zu einem klaren Ergebnis ge­kommen sind.

Es ist mir noch wichtig, zu sagen, dass dadurch die Kategorien der Versicherungsmak­ler und Versicherungsagenten genau definiert werden und dass auch mehr Transpa­renz geschaffen wird. Wesentlich – das hat Kollege Haubner schon gesagt – ist die Nachhaftungsverpflichtung. Es gilt damit die obligatorische zeitliche Nachdeckung für Versicherungsmakler und Versicherungsagenten, nicht aber für Vermögensberater oder bei einer Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Maklergesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Versicherungsvermittlungs­novelle 2018) (371 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (397 d.B.)

In diesem Abänderungsantrag geht es wie gesagt um die Berufshaftpflichtversiche­rungen, um den Datenschutz und um die Nachdeckung.

*****

Ich ersuche Sie, diesen Abänderungsantrag sowie den Antrag zu unterstützen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

23.27

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Klinger, Sie haben diesen Abänderungs­antrag nun sozusagen in den Grundzügen erläutert, er muss nur noch auch schriftlich zur Verteilung gelangen. Sie (in Richtung des an das Rednerpult zurückkehrenden Abg. Klinger) brauchen ihn nicht zu verlesen, er wird schriftlich zur Verteilung kommen. (Abg. Klinger: Ich nehme an, dass er schon verteilt worden ist!) – Ich bin mir nicht sicher. (Abg. Klinger: Meiner Information nach schon! Deshalb habe ich es - -! – Ruf bei der FPÖ: Das ist eine sehr gute Vorsitzführung!)

Der Antrag wurde meiner Information nach nicht verteilt. Wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass er gemäß der Geschäftsordnung schriftlich an alle Fraktionen verteilt wird.

Der Antrag wurde in den Grundzügen erläutert, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Die Abstimmung darüber erfolgt erst dann, wenn der Antrag allen Fraktionen vorliegt.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Andreas Kühberger zu Wort gemeldet. – Bitte.