Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist jetzt ordnungsgemäß einge­bracht, steht daher mit in Abstimmung.

Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet, die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf ein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 371 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Klinger, Kolle­ginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der den Entfall der Ziffer 2 in Artikel 1 samt daraus resultie­render Umnummerierung der nachfolgenden Ziffern zum Inhalt hat.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Haubner, Klinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 4, 14, 18, 28, 37, 39 und 40 in Art. 1 eingebracht.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.