10.49

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident, ich melde mich jetzt aus zwei Gründen zur Geschäftsbehandlung. Der erste Grund war mir bis jetzt nicht so bewusst, aber nach Ihrer Wortmeldung möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Geschäftsordnung diese Rückverlegung von tatsächlichen Berichtigungen an das Ende der Sitzung meines Wissens nicht so vorsieht, Herr Präsident, und das geht so nicht.

Zweitens möchte ich auch anmerken, dass die Geschäftsordnung nicht vorsieht, dass der Klubobmann der ÖVP hier Redebeiträge vorträgt, die inhaltlich noch dazu sehr stark angreifbar sind. Es ist halt einmal so, dass die nicht zusammengelegt werden müssen, und wer etwas anderes behauptet, sagt etwas Unrichtiges, geschätzte Damen und Herren. Und dass er diese Behauptungen hier auch in der Geschäftsord­nungs­debatte aufstellt, ist unstatthaft, Herr Präsident. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Lesen Sie einmal die Geschäftsordnung!)

10.50

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf § 58 der Geschäftsordnung lenken. 

„Wenn sich im Laufe einer Debatte ein Abgeordneter zu einer tatsächlichen Berichti­gung zum Worte meldet, hat ihm der Präsident in der Regel“ – in der Regel! – „sofort, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, spätestens aber unmittelbar nach Schluß der Debatte über den Verhandlungsgegenstand, das Wort zu erteilen.“ (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Daher werde ich von diesem Paragraphen der Geschäftsordnung Gebrauch machen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. (Unruhe im Saal.)