12.06

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die Telerehabilitation als Maßnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation zu beschließen ist ja grundsätzlich ein begrüßenswertes Vorhaben, aber leider bleiben im vorliegenden Entwurf sehr, sehr viele Fragen offen, die nicht oder nur ungenügend gelöst wurden.

Was konkret unter dem Begriff Telerehabilitation verstanden wird, auf welche Art und Weise sie durchgeführt wird und für welchen Personenkreis sie angedacht ist, wird weder dem Entwurf noch den Erläuterungen zu entnehmen sein, weil da nichts drinnen steht, meine Damen und Herren. Die Möglichkeit, Telerehabilitation nützen zu können, erweitert auch durchaus das Spektrum der möglichen Rehabilitationsmaßnahmen. Vor allem personalintensivere Rehabilitationsmaßnahmen dürfen aber durch Maßnahmen der Telerehabilitation nicht ersetzt werden – das wäre ganz wichtig.

Es bedarf aber auch eines sorgfältigen Umgangs in Bezug auf die Speicherung und Übermittlung von hochsensiblen Daten, die durch die Telerehabilitation entstehen. Und warum, meine Damen und Herren, wird die Telerehabilitation nicht auch in der medizi­nischen Rehabilitation in der Krankenversicherung vorgesehen? Sie wird nur in der Pensionsversicherung vorgesehen; auch das ist für uns nicht nachvollziehbar.

Es ist auch anzunehmen, dass die Maßnahmen der Telerehabilitation in erster Linie zu Hause in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Besteht eine Mitwirkungsver­pflichtung, wird insbesondere bei einem Einsatz von Webcams ja massiv in den verfassungsrechtlich geschützten privaten und persönlichen Bereich der Betroffenen eigegriffen, meine Damen und Herren. Da ist insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Menschenrechtskonvention von allfälli­gen Mitbewohnern, die sich dabei im Wohnraum befinden müssen, besonders zu achten; diese müssen besonders geschützt werden.

Meine Damen und Herren, es gibt viele, viele Dinge, die noch gesagt werden müssten, zum einen auch, dass alle Vorschläge in der Begutachtung nicht berücksichtigt wurden und auch kein einziger eingearbeitet wurde. Das bedeutet, viele Fragen sind offen, sind noch zu klären, daher gibt es von uns keine Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, es soll im Laufe der Debatte zu diesem Tagesord­nungs­punkt ein Antrag eingebracht werden, ein Antrag, der einen besonderen Hintergrund hat, und den möchte ich hier erklären: Das Rote Kreuz Niederösterreich hat für seine Notärzte keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Es hat der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 4 Millionen Euro vorenthalten. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat beim Landesverwalt­ungs­gericht in Niederösterreich geklagt, und jetzt wird auf das Urteil gewartet, das – wie viele Juristen sagen – zum Nachteil des Roten Kreuzes Niederösterreich ausgehen wird. Um dem drohenden Urteil zu entgehen, ändern Sie heute das Gesetz nämlich dahin gehend, dass Notärzte rückwirkend für drei Jahre vom Entgeltbegriff auszu­neh­men sind. (Abg. Lueger: Wahnsinn ...!) Ja, meine Damen und Herren, was bedeutet das für die Notärzte in Niederösterreich? – Es hat Auswirkungen auf ihre Pensionen, Auswirkungen auf die Entlohnung. Genau da stellt sich heraus, für wen Sie da sind: nicht für die Menschen!

August Wöginger ist nicht im Saal, ich möchte ihm aber heute Folgendes sagen, da er Betriebsratsobmann des Roten Kreuzes Oberösterreich ist und da das das Rote Kreuz, eine seiner Firmen, betrifft: Lieber August Wöginger, sag nie wieder, dass du Arbeit­nehmervertreter bist, wenn du dieser Gesetzesvorlage heute zustimmst! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

12.09

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte.