Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, in 414 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Schwarz, Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Schwarz, Mag. Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Ziffer 1 samt Umnummerierung der nachfolgenden Ziffer, die Einfügung einer Ziffer 3a sowie die Ziffer 4 betrifft.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer stimmt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zu? – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 415 der Beilagen.
Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.