12.35

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Gut Ding braucht Weile. – Das ist im Fall des Landarbeitsgesetzes das, was besonders hervortritt: 40 Jahre, hat Kollege Strasser im Ausschuss angemerkt.

Was soll für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft erreicht werden? – Am Ende des Tages geht es darum, dass man Regelungen, die im regulären Arbeitsrecht schon längst Usus sind, endlich auch in diesem Bereich umsetzt. Das ist also ein Schritt, der schon lange, lange überfällig ist.

Diese Novelle steht aber auch sinnbildlich für vieles, was von dieser Bundesregierung im Arbeits- und im Sozialbereich bis jetzt beschlossen wurde. Entweder man peitscht Neuerungen überhastet via Initiativantrag durch – Regelungen, die sich dann im Nach­hinein ganz oft als reparaturbedürftig herausstellen –, oder aber man scheitert, wie im Fall der Wiedereingliederungsteilzeit, jahrelang und, man muss das sagen, über Jahr­zehnte hinweg an der Komplexität des Arbeits- und des Sozialrechts in Österreich, an dessen Wildwuchs die SPÖ, die ÖVP, aber auch die FPÖ maßgeblich mitgewirkt haben.

Dass die Wiedereingliederungsteilzeit nun als Letztes für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft eingeführt wird, führt auch noch etwas anderes vor Augen, nämlich die Prioritäten der Bundesregierung. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man: Zuerst wird immer bei den Beamten nachgezogen, dann zieht man bei den Eisenbahnern nach und zu guter Letzt kommt man halt zu den Beschäftigten, die man in der Land- und Forstwirtschaft noch hat. Vor allem für die FPÖ – das müsste man sagen, da sie sich ja immer als die Partei des kleinen Mannes positioniert und präsentiert – ist das durchaus bemerkenswert.

Es haben aber auch andere Anpassungen schon sehr, sehr lange auf sich warten lassen. Die Karenzregelungen möchte ich herausnehmen: Diese stammen großteils aus einer Novelle des Mutterschutz- und des Väter-Karenzgesetzes aus 2015, sie sind also auch schon drei bis vier Jahre alt. Arbeitnehmerschutzregelungen, die besonders wichtig sind, lassen sich auf das Jahr 2012 zurückführen, die sind also sechs Jahre alt. Am schnellsten war man mit der Übernahme der neuen Arbeitszeitregelungen, die seit 1. September in Kraft sind.

Es gibt aber auch Gutes zu berichten: Erfreulich ist, dass jetzt auch die Lehrlinge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Internatskosten ersetzt bekommen. Das ist gut und schön und auch höchst an der Zeit.

Es stellt sich uns allerdings die Frage, warum es die Regierung in dieser Novelle verabsäumt hat, ihr eigenes Regierungsprogramm umzusetzen, in dem nämlich ganz klar steht, dass man diese Finanzierung in Zukunft nicht mehr aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds steuern soll; dort gehört sie nämlich nicht hin, und das sollte auch nicht aus diesem Fonds bezahlt werden. Da hechelt sich die Bundesregierung also selbst ein bisschen hinterher.

Alles in allem begrüßen wir die Novelle, wir stimmen mit. Es geht um längst fällige Anpassungen, die sehr wichtig sind.

Lassen Sie mich aber zum Schluss noch etwas sagen: Es zeigt halt einfach einmal mehr, wie notwendig ein einheitliches Arbeitsrecht über sämtliche Sektoren hinweg wäre. Es zeigt auch, dass ein Arbeitsrecht notwendig wäre, das für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen gilt. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

12.38

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.