13.24

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Ärztegesetz haben wir im Ausschuss einstimmig verabschiedet. Wir werden unser Stimmverhalten auch jetzt im Plenum nicht ändern, sondern wir werden diesem Gesetz zustimmen.

Trotzdem muss ich zwei Blickwinkel auf dieses Gesetz haben; einmal einen positiven: Durch das Ärztegesetz wird jetzt die Anstellung von Ärzten bei Ärzten geregelt. Das ist ein sehr positiver Zugang, schon angesichts der Herausforderungen, die wir in der Gesundheitspolitik und im gesundheitspolitischen Bereich zu meistern haben. Das gibt neue Chancen.

Das Wichtige dabei ist aber vor allem, dass wir unser Augenmerk darauf legen, dass es nicht zu einer Verdichtung der Versorgung durch Ärzte im urbanen Bereich kommt, sondern dass auch ein Versorgungsmehrgewinn in Bezug auf Ärztinnen und Ärzte für die Bevölkerung im ländlichen Raum entsteht. Da sehen wir grundsätzlich den Zugang im Ärztegesetz sehr positiv.

Der zweite Bereich sind die Notärzte: Die zukünftige Versorgung mit Notärzten ist uns ein Herzensanliegen. Da sehe ich sehr gute Aspekte drinnen, was die Ausbildung betrifft, was den Versuch betrifft, Turnusärzte auch in diese Notarztebene mithinein­zu­nehmen.

Ich habe es im Ausschuss schon angemerkt: Ein Wermutstropfen ist dabei vielleicht die Zahl der 20 Einsätze, die diese jungen Turnusärzte leisten müssen, um dann für den Notarztdienst durch den leitenden Arzt wohl freigegeben zu werden. So sehe ich da durchaus einen Ansatz gegeben, um ihnen mehr Sicherheit dafür zu geben, diese Zahl auf mehr zu steigern: zumindest 50 Einsätze zu fahren oder zumindest 20 do­kumentierte intensivmedizinische Notarzteinsätze zu haben. Das ist ein Diskussions­bereich, den wir im Ausschuss schon behandelt haben.

Ein bisschen einen Wermutstropfen sehe ich auch in der Frage der klaren Abgrenzung von angestellten Ärzten zu freiberuflichen Ärzten. Das ist mir zu unscharf, zu ungenau. Auch beim Thema der Gruppenpraxen, beim Thema der Abgrenzung zu den Kranken­anstalten hätte es schon etwas mehr an Klarheit bedurft.

Ich möchte auch das Thema der Vertretungsärzte noch einmal heranziehen. Sie haben darin nicht gut geregelt, ob diese freiberuflich angestellt sind. Es geht also darum, dies­bezüglich eine klare Regelung zu finden; vor allem geht es um folgenden Passus in den Erläuterungen: nicht überwiegend gleichzeitig tätig zu sein. – Ein Vertretungsarzt ist ein Vertretungsarzt, und nicht überwiegend gleichzeitig heißt nicht mehr als 50 Pro­zent, das heißt weniger. Das halte ich für einen nicht sehr guten Zugang, vor allem in der Hinsicht: Ein Vertretungsarzt soll vertreten, er soll nicht gleichzeitig da sein. Wir müssen uns also überlegen: Wollen wir einen angestellten Arzt oder einen Vertretungs­arzt?

Es ist wichtig, Klarheit in Gesetze hineinzubringen – das ist mir besonders wichtig –, dann kann es nicht zu unklaren Auslegungen kommen. Frau Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie verstehen das ohnehin so, Sie verstehen das auch so klar. – Ja, das verstehen Sie so klar, aber wenn der Gesetzestext nicht so klar ist, dann kommt es zu einem Durcheinander, wie wir es heute schon bei der Debatte zu Tages­ordnungspunkt 1 gesehen haben, in der Sie davon geredet haben, dass es zukünftig fünf Kassen gibt, aber im Gesetz zehn Kassen stehen.

Das ist entbehrlich, das brauchen wir nicht! Ich denke also, wir brauchen klare Ge­setze, klare Ansagen, und das ist dann noch zu unterstreichen und abzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte.