13.28

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich glaube, das ist heute wirklich ein Tag der Freude für das österreichische Gesundheitswesen, für den Gesundheits­be­reich und vor allem für unsere Patientinnen und Patienten.

Wir haben es heute schon mehrmals gehört: Die Novelle zum Ärztegesetz wird die Möglichkeit bieten, dass Ärzte anstellen. Was heißt das konkret? – Das heißt, dass es nicht so wie jetzt ist. Sie waren sicher schon in den letzten Tagen oder Wochen einmal bei einem Arzt, das heißt: volle Wartezimmer, lange Wartezeiten. Wenn ein Arzt jetzt einen zweiten Arzt anstellen kann, dann kann man das wirklich gut verteilen, denn es wird auch für Berufstätige immer schwieriger, zu Ordinationszeiten zum praktischen Arzt zu kommen, vor allem im ländlichen Raum.

Es wurde vorhin auch erwähnt, man muss aufpassen, dass sich das nicht auf den urbanen Bereich konzentriert. Ich sehe die Chance vor allem in der regionalen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die die Möglichkeit haben, eine Zweite oder einen Zweiten zu 40 Stunden in der Woche anzustellen. Bei Grup­penpraxen werden es zwei sein, wo man auch Teilzeitmöglichkeiten finden kann.

Wichtig ist es aber, mehr Zeit für die Patientinnen und für die Patienten zu haben und noch zusätzlich für junge Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit zu schaffen, unselbst­ständig zu arbeiten zu beginnen und dann möglicherweise später die Ordination zu übernehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Regional nahe Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten! Für mich ist das im Gesetz ganz eindeutig geregelt, dass nämlich die Vertretungsmöglichkeit für Selbstständige so erhalten bleibt, wie sie ist.

Ein zweiter wichtiger Punkt wurde heute auch schon mehrmals angesprochen: die Versorgung durch die Notärzte. Da gab es wirklich große Sorge, auch beim Roten Kreuz, ob es möglich sein wird, auch in Zukunft die Versorgung rechtmäßig zu sichern. Das wird so sein: Turnusärztinnen und -ärzte, die früher einsteigen können. Selbst­verständlich liegt es aber auch an den betreuenden Ärztinnen und Ärzten mit Erfah­rung, festzustellen, ob die Jungen dazu schon imstande sind. Jeder Arzt mit Verant­wortungsbewusstsein wird das nicht nur für sich, sondern selbstverständlich auch für die Auszubildenden entscheiden.

Mir ganz besonders wichtig ist in der Novelle zum Ärztegesetz die Klarstellung bei der Begleitung und Betreuung der Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Worum geht es da? – Jeder, der schon einmal einen Menschen in den letzten Wochen, Monaten oder vielleicht sogar Tagen begleitet hat, weiß, da geht es um Schmerzlinderung bezie­hungsweise um Schmerzfreiheit. Es gibt nichts Schlimmeres auf dem Weg hinüber, als wenn man wirklich Schmerzen leidet.

Es ist wichtig für die Angehörigen, selbstverständlich in erster Linie für denjenigen, den es betrifft, es ist aber auch wichtig für mobile Palliativteams, es ist wichtig für ehren­amtliche HospizbegleiterInnen, da eine klare Sicherstellung zu haben, dass wir uns nicht im Bereich des Strafrechts befinden, sondern dass es lediglich um Schmerz­linderung und um Schmerzfreiheit geht. Wir leisten damit auf gar keinen Fall Vorschub für Euthanasie! Das möchte ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen.

Fazit: Alles in allem sind sehr, sehr viele sehr, sehr gute Punkte in der Novelle zum Ärztegesetz! Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner bedanken, auch bei der Opposition, dass wir es schaffen, dieses Gesetz wirklich auf einen guten Weg zu bringen. Ich bin überzeugt davon, es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und ganz viele werden noch folgen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.31

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.