13.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Regierung macht es einem selten leicht, einer Regierungsvorlage zuzustimmen – diesmal können wir uns dazu durchringen. Man sieht auch, es hat einen Vorteil, wenn es eine Begutachtungsfrist gibt, denn dann kann man solchen Unfug wie dieses Homöopathiemonopol für die Ärzteschaft und andere Dinge rausstreichen, beispielsweise auch den Primararzt im Ruhestand. Sie können etwas also daraus lernen: Es zahlt sich aus.

Wir begrüßen vor allem auch die Änderung bei der Notarztausbildung, und dass es jetzt endlich möglich sein wird, dass ein Arzt einen anderen Arzt anstellen kann. (Beifall bei den NEOS.) Das ist etwas, was uns die ÖVP in der letzten Gesetzgebungsperiode gemeinsam mit den Roten immer niedergebügelt hat – jetzt ist es möglich; das ist schön!

Ich möchte noch darauf hinweisen, weil Kollegin Povysil auf die Gefahr hingewiesen hat, dass es im Arztberuf aufgrund der Umstände ja dazu kommen kann, dass man einen gewissen Zynismus entwickelt: Da sind wir gefordert, da ist die Politik gefordert, auch dafür zu sorgen, die ärztliche Arbeit möglichst wenig bürokratisch zu gestalten. Das betrifft die Kassen einerseits, das betrifft die Arbeitsabläufe in den Spitälern andererseits. Da gibt es noch viel zu tun. Das ist natürlich mit diesem Gesetz so nicht gelöst. (Beifall bei den NEOS.)

Weil Kollegin Schwarz jetzt das Thema Palliativmedizin angerissen hat: Ja, es ist gut, dass hier klargestellt wird, dass die Ärzte nicht mit einem Fuß im Kriminal stehen, wenn sie sagen, ich nehme dem Patienten Schmerzen ab und dafür nehme ich in Kauf, dass die gesetzte Maßnahme möglicherweise am Ende des Lebens zu einer Verkürzung führt, dass man diesbezüglich strafrechtlich auf der sicheren Seite ist.

Ich halte aber schon auch fest: Wenn der Arzt die Entscheidung trifft, ist man jetzt rechtlich auf der sicheren Seite, aber die Frage, ob das Individuum eine Entscheidung trifft und selbst entscheidet, wie er oder sie das Ende des Lebens gestalten will, ist nicht geklärt.

Die Wünsche am Ende des Lebens sind so unterschiedlich wie das Leben selbst. Diesbezüglich stehen wir vor der Aufgabe, die Tür zu eröffnen, dass ein assistierter Suizid unter strengen Regeln möglich ist, so wie es das in der Schweiz gibt, so wie es das in verschiedenen Bundesstaaten in den USA gibt, beispielsweise in Oregon; schau­en Sie sich das Modell einmal an. Da haben wir noch eine große, große Aufgabe vor uns. (Beifall bei den NEOS.)

13.33

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Frau Bun­des­minister. – Bitte schön.