14.09

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren das Kranken­anstalten- und Kuranstaltengesetz und da im Speziellen das Thema der Spitals­ambulanzabrechnung.

Meine Damen und Herren! Auch wenn Sie meinen, dass die Formulierung im Gesetz scheinbar Spielraum für Interpretationen lässt, kann man sich – gerade weil ich weiß, dass sich viele von Ihnen, Gerald (in Richtung Abg. Loacker), du im Besonderen, in diesem System sehr gut auskennen – des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie gegen besseres Wissen die überhaupt nicht betroffene klassische Notfallambulanz in dieses Gesetz hineininterpretieren. (Abg. Kucher: Sebastian Kurz hat versprochen, dass es geändert wird!)

Die Notfallambulanz war nie und ist nicht Teil dieses Gesetzesvorhabens. (Abg. Kucher: Er hat gesagt, es wird geändert!) Tatsächlich geht es um ausgewählte elektive, also geplante Behandlungen, die – wie bisher – von den Spitälern sowohl in der allgemeinen Klasse als auch in der Sonderklasse durchgeführt und als stationäre Fälle abgerechnet werden. Dabei geht es im Wesentlichen um Chemotherapien und Bestrahlungen. Diese Behandlungen wurden und werden auch künftig nicht im Rahmen der Ambulanzen abgewickelt. In Zukunft sollen diese Behandlungen als stationäre Fälle abgerechnet werden. Mit dieser Vorgehensweise soll auch der medizi­nischen Entwicklung und der besseren Vergleichbarkeit mit anderen Ländern Rech­nung getragen werden. (Abg. Yildirim: Aber so steht es nicht im Gesetz!)

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie wichtig dieses Thema für die Finanzierung des Systems ist, hier einige Zahlen: In Österreich sind 1,8 Millionen Personen betref­fend Krankenhauskosten privatversichert, davon sind 411 000 in Wien zu Hause. Deshalb hat auch die Stadt Wien in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz ausdrück­lich festgehalten – ich zitiere –: Es muss gesichert sein, dass die Stadt Wien auch in Zukunft Sondergebühren verrechnen kann. – Zitatende.

Geschätzte Kollegin Rendi-Wagner! Wir wissen ja, dass der Wiener Bürgermeister Sie in Ihrer Rolle als Parteiobfrau der SPÖ nicht uneingeschränkt unterstützt. (Abg. Rendi-Wagner: Da sind Sie nicht up to date!) Ich frage die Wiener Kollegen: Reden Sie nicht mit Ihrem Bürgermeister und Landeshauptmann, wenn das die Forderung ist und Sie hier heute dieses Theater aufführen? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Trotzdem haben wir diese Möglichkeit im Gesetz wie bisher belassen. Die Zielsteue­rungs­gruppe Gesundheit, in der Bund, Länder und Sozialversicherung zusammen­arbeiten, wird festlegen, für welche Leistungen, die jetzt vom Spital in den ambulanten Bereich kommen, auch in Zukunft Sondergebühren verrechnet werden können. Tun wir das nicht, wird dem Spitalsbereich zukünftig in etwa ein Betrag von 800 Millionen Euro fehlen, und das können wir alle miteinander nicht wollen. Durch Ihre Nichtzustimmung unterstützen und forcieren Sie die Zweiklassenmedizin. Wir stellen mit diesem Gesetz klar, dass die notwendigen Mittel für den Spitalsbereich zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren! Die Aufregung, die Sie hier produzieren, ist der berühmte Sturm im Wasserglas; aber wie so oft ist Ihr Glas ganz einfach leer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Kucher: Warum hat Sebastian Kurz dann eine Gesetzesänderung versprochen? – Abg. Wittmann: Weil er draufgekommen ist, dass es schlecht ist! – Abg. Rendi-Wagner: Noch ein gebrochenes Versprechen! – Abg. Sieber – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Redet mit dem Ludwig!)

14.13

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.