14.40

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben nur ein Leben, einen Körper und über unseren Körper sollen wir frei verfügen können – auch dann, wenn es uns nicht mehr möglich ist, zu sagen, was wir wollen, weil wir etwa im medizinischen Bereich beeinträchtigt sind. Dafür steht die Patientenverfügung.

Wir können damit, dass in Österreich nur jeder 20. Mensch eine Patientenverfügung verfasst hat, nicht zufrieden sein. Wir haben vor drei Jahren in einer Enquete ge­meinsam darüber beraten und da gab es sehr gute Inputs. Mich hat besonders beeindruckt, was eine Palliativmedizinerin aus ihrer Erfahrung bei der Begleitung von sterbenden Menschen berichtet hat. Sie hat gesagt, dass die Menschen meist keine Angst vor dem Sterben haben, sondern vor dem Weg dorthin und dass sie natürlich möglichst lange zu Hause bleiben wollen, dass sie schmerzfrei sein möchten und dass sie auch autonom entscheiden wollen. Sie brauchen Unterstützung und vor allem Zeit, um Dinge zu erledigen, die ihnen wichtig sind. – Genau dafür ist diese Patienten­verfügung.

Ich denke, es ist sehr positiv, dass die Erstellung einer Patientenverfügung für diese medizinisch betreuten Fälle bei Patientenanwaltschaften kostenfrei ist, dass die Gültig­keitsdauer von fünf auf acht Jahre verlängert wird und dass die Gesundheitsanbieter über Elga auf die jeweils aktuellste Version zugreifen können.

Für all jene, die es benötigen, soll überhaupt die kostenlose Erstellung beziehungs­weise Verlängerung einer Patientenverfügung ermöglicht werden. Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Übernahme der Kosten für Patientenverfügungen durch den Bund“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die vollständige Kostenübernah­me der Errichtung als auch der Verlängerung von Patientenverfügungen durch den Bund, vor allem für einkommensschwache Personen vorzusehen.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher, Genossinnen und Genossen betreffend Übernahme der Kosten für Patientenverfügungen durch den Bund

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (337 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) (440 d.B.)

Das Patientenverfügungs-Gesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und war Gegenstand einer intensiven Begleitforschung. Im Sommer 2014 wurde diese abgeschlossen und eine Studie präsentiert. Zwischen Sommer 2014 und Frühjahr 2015 hat die parla­mentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ unter anderem über Maßnahmen zur Verbesserung von Patientenverfügungen diskutiert. Die Ergebnisse der Studie und Empfehlungen der Enquete-Kommission zeigen bei einigen Regelungen Änderungsbedarf.

Einige zentrale Empfehlungen der parlamentarischen Enquete- Kommission wurden nicht umgesetzt, insbesondere die finanzielle Entlastung der PatientInnen bei der Errichtung von Patientenverfügungen.

Eine vollständige Kostenübernahme der Errichtung als auch der Verlängerung von Patientenverfügungen durch den Bund, vor allem für einkommensschwache Personen, sollte vorgenommen werden, da diese einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des individuellen Willens von PatientInnen für Behandlungsentscheidungen leisten und die Frage der Errichtung jedenfalls nicht von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen PatientInnen abhängig sein sollte. Nach der derzeitigen Regelung werden nur Aufklä­rungsgespräche von PatientInnen finanziell über die Krankenversicherung abgedeckt, die in ärztlicher Behandlung und somit bereits erkrankt sind. Zweck der Patienten­verfügung ist aber jedenfalls auch die Absicherung des eigenen Willens bereits vor Eintritt einer konkreten Krankheit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die vollständige Kostenüber­nahme der Errichtung als auch der Verlängerung von Patientenverfügungen durch den Bund, vor allem für einkommensschwache Personen vorzusehen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.