14.53
Abgeordnete Petra Wagner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Hohen Haus! Das Patientenverfügungs-Gesetz ist ein sehr wichtiges Mittel, um die Selbstbestimmung zu erhalten, auch dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Das ist ein wirklich gutes Gesetz, weil es Rechtssicherheit schafft.
Bisher wird die Patientenverfügung von der Bevölkerung nur mäßig angenommen. Das liegt zum einen an den Kosten und am Aufwand und zum anderen an der rechtlichen Unsicherheit bei der Bindungswirkung. Leider ist sie auch zu wenig bekannt und es wäre sicher zweckmäßig, die Patientenverfügung zu bewerben.
Durch die Anhebung der Laufzeit von fünf auf acht Jahre werden indirekt auch die Kosten gesenkt. Weiters ist für die Verlängerung von verbindlichen Patientenverfügungen zukünftig eine juristische Aufklärung nicht mehr zwingend erforderlich. Zusätzlich wird die Errichtung einer Patientenverfügung erleichtert, da diese zukünftig auch über Erwachsenenschutzvereine möglich ist. Um für alle, vor allem aber für die Betroffenen Rechtssicherheit zu schaffen, wird die Bezeichnung „beachtliche Patientenverfügung“ als klares Signal abgeschafft. Damit wird der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht, dass auch die nicht-verbindlichen Patientenverfügungen als abschließende Entscheidung des Betroffenen anzuerkennen sind.
Eine abschließende Sicherheit kann aber nur dann erreicht werden, wenn alle Patientenverfügungen, auch jene, die über Anwälte oder Notare errichtet werden, zentral und in einem Schritt abgefragt werden können. Daher wird vorgesehen, dass alle diese Register in Elga zusammengeführt werden und so eine komplette Abfrage aller Patientenverfügungen möglich ist. Wie man das technisch umsetzt, kann die Frau Bundesminister per Verordnung festlegen. Somit besteht hier ein hohes Maß an Flexibilität, um den Ansprüchen der sich rasch verändernden Technik gerecht zu werden.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass wir das jetzt schon grundsätzlich gute Patientenverfügungs-Gesetz an die Anforderungen der Praxis anpassen und dadurch den Menschen die Möglichkeit geben, ihr Recht auf Selbstbestimmung leichter wahrnehmen zu können und öfter zu nutzen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.55
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.