14.58

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich darf vorwegschicken, dass ich beruflich schon sehr viele Patientenverfügungen errichtet habe und durch die rechtlichen Aufklärungen diesen Patientenverfügungen auch zu einer fünfjährigen Verbindlichkeit verholfen habe. (Präsident Sobotka über­nimmt den Vorsitz.)

In meiner Berufspraxis haben sich dabei zwei Problemfelder besonders heraus­kristallisiert: Das erste Problem ist die relativ kurze Dauer der Verbindlichkeit mit nur fünf Jahren. Nach fünf Jahren muss die komplette Patientenverfügung mit dem gesam­ten Aufwand wieder von Neuem errichtet werden, was natürlich auch mit entsprechen­den Kosten verbunden ist. Das zweite Problem ist das Problem der Auffindbarkeit im Ernstfall.

Beide Probleme sind durch die vorliegende Novelle sehr gut gelöst worden. Das erste Problem wurde gelöst, indem die Dauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre verlängert wurde. Ganz wichtig und richtig ist, dass diese Verlängerung auf acht Jahre nicht nur für neue Patientenverfügungen gilt, sondern auch für alle bestehenden Patientenverfügungen der Vergangenheit.

Weiters gibt es Vereinfachungen, wenn eine Patientenverfügung verlängert wird, näm­lich dass man nicht mehr den kompletten Aufwand betreiben muss, was wiederum Kosten erspart.

Das zweite Problem, das Problem der Auffindbarkeit, wurde durch eine Speicherung der Patientenverfügung mittels Elga gelöst.

Auch bisher gab es schon sehr gute Registrierungssysteme, nämlich zum Beispiel das Patientenverfügungsregister der Österreichischen Notariatskammer. In einer Koope­ration mit dem Österreichischen Roten Kreuz wurde eine Hotline eingerichtet, die 24 Stunden, also rund um die Uhr, besetzt war, und Ärzte und Krankenanstalten konnten bei dieser Hotline des Roten Kreuzes anrufen und nachfragen, ob es für diesen Patienten auch eine Patientenverfügung gibt. Das Problem daran war nur, dass es nicht nur ein solches Register gegeben hat, sondern eben mehrere, und die Ärzte und Krankenanstalten haben nicht ganz zu Unrecht gesagt: Einigt euch einmal unter­einander auf ein zentrales Register, wir sind nicht gewillt, mehrere verschiedene Regis­ter abzufragen!

Kurz gesagt, die bisherigen Register wurden in der Praxis nicht gut angenommen, und die Reaktion so mancher Bürger war daraufhin, dass sie ihre Patientenverfügungen zwar errichtet, aber gleich gar nicht registriert haben, weil die Auffindbarkeit in der Praxis durch diese Register ohnehin nicht gewährleistet war.

Das ist ein unbefriedigender Zustand, der jetzt mittels Elga gelöst wird. Notare und Rechtsanwälte werden in Zukunft zumindest verbindliche Patientenverfügungen in Elga zur Verfügung stellen, und nicht-verbindliche Patientenverfügungen können auf Verlan­gen des Klienten beziehungsweise Patienten in Elga gespeichert werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass diese Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz einen großen Schritt und eine wesentliche Verbesserung für unsere Bürger darstellt und damit der Selbstbestimmung zum Durchbruch verholfen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Fichtinger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.