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Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, wenn sich zu diesem Tagesordnungspunkt Kollege Noll hierhergestellt hätte. Herr Kollege Zinggl, ich habe es Ihnen auch im Aus­schuss schon gesagt; Sie sind herausgegangen und haben gesagt: Die Bundes­regie­rung hat jetzt diese Verpflichtung – Art. 16 Abs. 4, Art. 16 Abs. 5 –, da etwas zu tun, eine Weisung zu erteilen! – Und warum? Sie haben es selber vorgelesen. (Abg. Zinggl: Lesen Sie doch ...!) – Hören Sie mir bitte zu!

Sie haben gesagt: Ich habe juristische Gutachten in der Hand, die das sagen. – Dann habe ich gesagt: Legen Sie mir das auf den Tisch, zeigen Sie sie endlich her! (Zwi­schenruf des Abg. Zinggl.) Die Regierung, wir alle würden darauf warten! – Nichts haben Sie getan! Dann haben Sie gesagt: Alle Juristen sagen das! – Dann zeigen Sie mir einen von diesen Juristen, die das sagen würden! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zinggl.)

Jetzt kommt nämlich der Teufel im Detail, und Kollege Noll wird es Ihnen wahr­scheinlich außerhalb meiner Redezeit auch noch erklären können. Sie haben es vorge­lesen: Der Bund ist verpflichtet, wenn die Länder etwas Schlechtes machen. Wissen Sie, wer in Wien den Flächenwidmungsplan beschließt? – Die Gemeinde! Das ist ver­fas­sungsrechtlich, auch wenn die Grenzen dieselben sind, leider etwas anderes. Sie können nicht sagen: Nur weil das die gleichen Grenzen hat, kann die Bundesregierung der Gemeinde irgendetwas hineinpfeifen.

Wenn Sie schon so weit sind – Sie haben ja beides beantragt –, dass Sie sagen: Wenn die Länder gegen einen Staatsvertrag verstoßen – das ist dann Absatz 5 –, dann muss die Republik einschreiten (Abg. Zinggl: ... völkerrechtlicher Vertrag!), und ebenso, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden, dann stellt sich die Frage: also was jetzt? Was ist es jetzt? Beides geht nicht! Wird gegen einen Staatsvertrag verstoßen? – Dieser Meinung würde ich, wenn es ein Bundesland wäre, zuneigen, weil die Unesco-Welterbekonvention ein Staatsvertrag ist, aber dann passt Absatz 5 nicht.

Bitte, Herr Zinggl, Sie haben die Chance, legen Sie uns endlich Ihre Gutachten vor! (Abg. Zinggl: Ja, ja, ja!) Seit der letzten Sitzung des Kulturausschusses haben Sie gar nichts vorgelegt, aber nicht einmal irgendetwas, und auch jetzt haben Sie nichts da. Sie wollen damit nur ganz billiges Kleingeld wechseln, nur hat das keinen Sinn.

In Wirklichkeit wissen wir eines: Mit dem Prozess, den der Herr Bundesminister schon vor seiner Ministerschaft angestrengt hat, eigentlich auch im Interesse der Stadt Wien, versucht man einmal, mit der Unesco und der Stadt Wien eine gedeihliche Lösung zu finden. In letzter Konsequenz – keine Sorge! – wird es auch die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geben, dass diese Bundesregierung handelt, aber nicht einfach so, indem Sie einfach Ihre verfassungsrechtliche Expertise wie Kraut und Rüben von diesem Rednerpult aus oder im Kulturausschuss abgeben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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