17.36

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Noll, es ist natürlich leicht zu sagen, wir alle wollen Artikel 12 nicht, aber wenn man etwas macht, ist es falsch. (Abg. Noll: Nein! Ich will was kriegen dafür!) – Nein. In Wirklichkeit ist es die einfachste Geschichte: nur Opposition der Opposition willen, das ist ein bisschen zu wenig. Wir sind nämlich auch dafür, dass Artikel 12 wegkommt, und wir bringen einmal sozusagen eine Vorleistung, weil wir glauben, dass Artikel 12 wirklich weggehört. Das ist unsere grundsätzliche Einstellung zu dem Ganzen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und FPÖ.)

Faktisch glauben wir auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe bei den Ländern besser aufgehoben ist als bei dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Noll: Bravo! Genau!) Diese Bundesregierung ist sicher nicht in der Lage, viel für die Kinder- und Jugendhilfe zu machen, daher glauben wir auch, dass sie bei den Ländern besser aufgehoben ist. (Abg. Scherak: Auch in Oberösterreich?)

Ich muss aber ganz ehrlich sagen, es sind auch viele andere Kleinigkeiten enthalten. Ich glaube, bei diesen Zustimmungsrechten, die es gegeben hat, haben Sie voll­kommen recht, das ist wirklich anachronistisch und nicht mehr notwendig. Man kann sich nicht immer nur das Gute heraussuchen und darauf achten, wie gut ich in den Medien oder sonst wo rüberkomme. Freunde, wenn wir Artikel 12 wirklich abschaffen, muss jeder irgendwann über seinen Schatten springen. Das wird auch der Bundes­regierung noch bevorstehen, wenn sie eine Mehrheit in einem anderen Bereich will, und da werden wir auch in dieser Richtung verhandeln müssen.

Es wird aber zum Beispiel doch niemand sagen können, dass es falsch oder nicht richtig ist, dass man nicht mehr zehn Datenschutzgesetze hat, sondern eines. Was aber beim Datenschutzrecht vergeigt wurde, ist schon, dass wir jetzt ein Grundrecht haben, das nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung übereinstimmt. Ich verstehe nicht, warum man das nicht gleich gelöst hat. (Abg. Noll: Ihr stimmt trotzdem zu!) Das ist mir vollkommen unerklärlich.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, da diese Möglichkeit ja auch auf euro­päischer Ebene in der Datenschutz-Grundverordnung enthalten ist, dass Institu­tionen eine Klage gegen diese Riesen wie Facebook, Google und andere einbringen können. Ich weiß nicht, warum man die schützen muss. Ich weiß es nicht! Ich weiß es beim Bundeskanzler, weil der grundsätzlich die Linie hat: die Reichen schützen, die Kon­zerne schützen und beim Einzelnen möglichst abkassieren (Beifall bei der SPÖ – Abg. Winzig: So ein Blödsinn! So ein Blödsinn!), ich verstehe es aber bei der FPÖ über­haupt nicht! Ich verstehe es bei der FPÖ überhaupt nicht! (Abg. Rosenkranz: Vielleicht ist das der Grund, warum Kollege Wittmann nicht die FPÖ wählt!)

Ich muss ganz ehrlich sagen, 60 Prozent von dem, was Sie da jetzt verändern oder abschaffen, ist totes Recht. Das ist so wie bei den 2 500 Bestimmungen, davon waren auch 2 400 totes Recht. Ein bisschen kommen Sie mir jetzt so vor, als wären Sie der Verwalter des toten Rechts. Da müssen Sie aufpassen, denn nur totes Recht zu verwalten ist als Justizminister ein bisschen zu wenig.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen

In Art. 5 wird folgende Z 4a. eingefügt:

„4a. In § 28 wird folgender Satz angefügt:

„Solche Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen können auch unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person bei der Datenschutzbehörde Beschwerden einreichen oder die oben genannten Rechte mit Ausnahme des Rechts auf Schaden­ersatz im Sinne des § 29 wahrnehmen, wenn eine Person in ihren Rechten nach der DSGVO in Folge einer Verarbeitung rechtlich verletzt erscheint.““

*****

Springen Sie über Ihren Schatten, schützen Sie den Einzelnen im Sinne von 1848 und erteilen Sie den Reichen, den Konzernen endlich einmal eine Absage! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Winzig: Jetzt ist er aber bös!)

17.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Genossinnen und Genossen

zum Top 22 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (301 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäfts­führung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen geändert werden (463 d.B.)

1. In Art. 5 wird folgende Z 4a. eingefügt:

„4a. In § 28 wird folgender Satz angefügt:

„Solche Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen können auch unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person bei der Datenschutzbehörde Beschwerden einreichen oder die oben genannten Rechte mit Ausnahme des Rechts auf Schaden­ersatz im Sinne des § 29 wahrnehmen, wenn eine Person in ihren Rechten nach der DSGVO in Folge einer Verarbeitung rechtlich verletzt erscheint.““

Erläuterung:

Gemäß Art. 80 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass jede der in Abs. 1 des vorliegenden Artikels genannten Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigun­gen unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Art. 77 zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Art. 78 und 79 aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung verletzt worden sind.

Gemäß Abs. 1 der zitierten Normen müssen solche Einrichtungen ohne Gewinn­erzie­lungsabsicht tätig sein, deren satzungsmäßige Ziele müssen im öffentlichen öffent­lichem Interesse liegen und sie müssen im Bereich des Schutzes von personen­bezo­genen Daten tätig sein.

Es wäre daher im Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Österreich von diesem Eintrittsrecht keinen Gebrauch machen würde.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan zu Wort. – Bitte. (Abg. Jarolim: Man kann unsere Jugend nicht Herrn Kurz ausliefern! – Zwischenruf bei der ÖVP.)