17.40

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange vielleicht gleich mit dem letzten Redner vor mir an. Herr Kollege Wittmann hat hier ja klar­gemacht, dass die SPÖ Artikel 12 auch weghaben möchte (Zwischenruf des Abg. Hammer) – ich werde dann noch darauf eingehen –, und hat auch einen Antrag zum Datenschutzrecht gestellt und gemeint, die FPÖ müsste dem im Sinne von 1848 zustimmen.

Ich würde meinen, genau im Sinne von 1848 werden wir nicht zustimmen. Denn: Was ist denn das Wesentliche an diesem Antrag? – Es gibt gewisse Institutionen, die solche Art Sammelklagen einbringen können – das ist die Arbeiterkammer, der Verein für Konsumenteninformation, der ÖGB und so weiter –, allerdings bisher nur mit Zustimmung des Betroffenen. Der Antrag des Kollegen Wittmann sieht vor, dass diese Institutionen auch ohne Zustimmung des Betroffenen Beschwerden einbringen könnten. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Das heißt, es könnte durchaus sein, dass ein Betroffener das nicht will – aus welchen Gründen auch immer. Im Sinne von 1848, und daher im Sinne der Freiheit des Ein­zelnen, stimmen wir dem nicht zu, weil wir eben nicht wollen, dass ohne die eigene Zustimmung eine Beschwerde eingebracht wird, die vielleicht dem Einzelnen einen Nachteil bringt oder was auch immer. Jedenfalls sollte er selbst in der Lage sein, das zu entscheiden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Nun aber zum wesentlichen Inhalt dieses Gesetzes: Es wurde ein bisschen herunter­gespielt, was das heute bedeutet. Kollege Scherak hat sich ein bisschen lustig ge­macht – die größte Veränderung oder Reform der Verfassung. Ich habe nur erwartet, dass er uns sagt, welche größer war, wenn er sagt, es ist nichts. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es hat tatsächlich seit 1929 keine größere gegeben. Das ist jedenfalls ein absolut richtiger Befund. Ich glaube, Kollege Scherak kann nun auch nichts dazu sagen, weil es einfach stimmt.

Dann muss man schon eines sagen: Wenn es einen Minister gibt – er ist ja auch Deregulierungsminister –, der sich um diese Dinge kümmert, der die Persönlichkeit hat, das voranzutreiben, und es dann Partner in der Regierung gibt, die auch gewillt sind, das umzusetzen, dann kann so etwas eben geschehen. Das ist schon eine außer­gewöhnliche Leistung, sonst wäre es ja in den letzten hundert Jahren schon längst passiert; das muss man anerkennen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Man kann dann natürlich sagen, das ist nicht weit genug und man hat nicht alles im Artikel 12 geregelt, man hätte sich vielleicht eine andere Zuteilung gewünscht. Darüber kann man ja diskutieren, nur: Unter der Maßgabe, dass man sich eben eine andere Zuteilung zwischen Bund und Ländern wünscht, kommt es nie zu einer neuen Deregulierung, es kommt nie zu einer Aufteilung der Kompetenzen, zu einer Ent­flechtung. Das ist ja bisher genau das Problem gewesen. Irgendwann muss man eine Entscheidung treffen, und dann ist eben das eine beim Bund und das andere bei den Ländern.

Das ist die Tatsache, und wir haben diese Entscheidung nun – auch gemeinsam mit den Landeshauptleuten – getroffen. Ich bin sehr froh, dass uns das gelungen ist, weil das doch ein erster und auch nicht unwesentlicher Schritt ist, diesen Beginn einer – man kann das Wort ja schon oft nicht mehr hören – Verwaltungsreform im Sinne der Deregulierung nun einmal in der Verfassung umzusetzen.

Ganz amüsant fand ich auch, dass Kollege Wittmann gesagt hat, er ist froh, dass die Jugendfürsorge jetzt bei den Ländern ist, weil er dem Bund das nicht zumuten würde. Bisher habe ich vonseiten der SPÖ genau das Gegenteil gehört. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Ich nehme an, Frau Kollegin Yildirim aus Tirol wird uns heute das Gegenteil sagen, nämlich dass sie große Bedenken hat, wenn die Länder für die Jugendfürsorge zuständig sind. Ich teile diese Bedenken nicht.

Ich glaube, es geht grundsätzlich auch immer um die Frage, ob man Föderalismus oder Zentralismus will. Auf EU-Ebene sagen wir immer ganz bewusst – auch diese Bundesregierung –, es geht uns um Subsidiarität: Das, was der einzelne Staat besser regeln kann, soll er regeln, und nur das, was er nicht besser regeln kann, soll die über­geordnete Institution machen.

So ist es in diesem Fall auch: Die Länder sind grundsätzlich einmal näher am Men­schen, und daher traue ich ihnen sehr wohl zu, dass sie gerade auch in der Jugend­fürsorge Regelungen treffen, die den Menschen zugutekommen. Wie gesagt, ich finde es schon sehr eigenartig, wenn man seinen eigenen Landeshauptleuten nicht zutraut, dass sie die Jugendfürsorge zumindest so gut gestalten, wie es bis jetzt der Bund gemacht hat. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

In diesem Sinne bedanke ich mich auch, dass es möglich war, dass es die Ab­stim­mung zwischen dem Bundesminister einerseits und den Ländern andererseits gegeben hat, und dass wir damit gewisse gegenseitige Blockaden auflösen konnten. Es wurde zum Teil schon angemerkt, es geht – abgesehen von Artikel 12, dieser klaren Auftei­lung der Kompetenzen zu Bund und Ländern – auch um ein paar andere Blockade­möglichkeiten zwischen Land und Bund. Das hat man nun endlich auch gelöst. Das hat in Wahrheit fast hundert Jahre gebraucht, um gelöst zu werden.

Das ist also ein sehr erfreulicher Schritt. Ich bedanke mich bei der SPÖ, dass sie ebenfalls zustimmt, und hoffe, dass man nun erkennt, dass es diese Regierung tatsächlich ernst damit meint, den Staat neu zu strukturieren und zu deregulieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.45

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer ist der nächste Redner. – Bitte.