17.46

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Zuseherinnen und Zuseher! Ganz herzlich begrüßen darf ich heute hier bei uns im Parlament die Vertreter und Vertreterinnen der Schülerunion Niederösterreich. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ihr erlebt hier eine sehr intensive und spannende Debatte, anhand deren man vielleicht ein wenig nachvollziehen kann, wie diese Debatten rund um Kompetenzen in der Verfassung und so weiter vor fast hundert Jahren vor sich gegangen sind.

Entscheidungsgrundlagen sind immer wieder auch Studien. Es wird in Entschließungs­anträgen gefordert, dass das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestudie – diese Evaluierung – vorgelegt wird. Meinen Informationen nach ist das nicht mehr notwendig, weil diese Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Tagen veröffentlicht werden wird. (Abg. Scherak: Na, dann kannst du eh zustimmen, Fritz!) – Ja, aber die Zustimmung erübrigt sich, weil sie sowieso veröffentlicht wird. Dieser Antrag ist dann an und für sich nicht mehr notwendig.

Zurück aber zum eigentlichen Thema, zur Verfassung, die ja bald hundert Jahre alt wird – Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 in der Fassung von 1929 –: Hans Kelsen hatte damals nach der Gründung der Republik den Auftrag, eine neue Verfassung für die junge Republik zu erarbeiten. Er hat sich damals zwei politischen Grundprinzipien verschrieben, das eine war die parlamentarische Demokratie und das andere die Dezentralisierung, ausgehend von der Tatsache, dass es schon autonome Länder gab, allerdings mit der Einschränkung, dass diese die Zentralregierung nicht allzu sehr einschränken durften.

Schon damals also waren die Länder sehr wichtig. Ausgehend von einem gewissen Misstrauen, das heute schon angesprochen wurde, hat man damals allerdings Zu­stimmungsrechte vorgesehen, und es wurden auch die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern verteilt – das alles allerdings vor dem Hintergrund der damaligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von 1918 bis 1920. Mit diesem Konsens leben wir heute noch.

Hundert Jahre hat es gedauert, bis wir diese damaligen Regelungen aufbrechen konnten. Wir können heute einen ersten Schritt in Richtung einer solchen Reform setzen, indem wir im Artikel 12 Kompetenzen entweder dem Bund oder den Ländern zuordnen, zum Beispiel die Bevölkerungspolitik dem Bund und die Jugendfürsorge oder die Bodenreform den Ländern, wobei klar ist, dass die Regelung der Einfors­tungsrechte weiterhin bei den Agrarbehörden in den Ländern bleiben soll.

Es werden des Weiteren wechselseitige Zustimmungsrechte gestrichen: Grenzziehung von politischen Bezirken, Verleihung des Stadtrechtes an Städte mit über 20 000 Ein­wohnern, Bezirksgerichtssprengel. – Der Herr Minister hat das alles bereits im Detail angeführt.

Klar ist für mich, dass das bundesstaatliche Prinzip einer der Grundpfeiler für ein erfolgreiches Österreich ist. Starke Länder sind kein Widerspruch zu einem starken Bund.

Gerade Verfassungsgesetze, denke ich, sollten auf breite Zustimmung stoßen. Des­halb ist auch dieses Gesetzespaket in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet worden. Ich möchte mich daher auch bei der SPÖ bedanken, dass sie, nach intensiver Debatte zu Beginn, dieser Reform auch zustimmen wird.

Ich denke und bin mir auch sicher, dass diese Reform ein wichtiger Schritt, ein wich­tiger Anfang war und dass das eine nachhaltige Reform unserer bald hundert­jährigen Bundesverfassung ist. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.49

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim ist die nächste Rednerin. – Bitte.