17.55

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Vor einigen Wochen hat hier in diesem Raum eine super Enquete stattgefunden, und zwar eine Enquete zum Thema Kinder- und Jugendhilfe. Das war ungemein wichtig, weil man dieser Thematik endlich den Raum gegeben hat, den sie sich auch verdient hat und den sich vor allem die Kinder und Jugendlichen verdient haben.

Das ist ein Themenbereich, über den Politikerinnen und Politiker nicht immer so gerne sprechen, weil es da nämlich um Jugendliche geht, mit denen man sich nicht immer rühmen kann, um Jugendliche, die nicht mit dem goldenen Löffel im Mund geboren sind, die einfach nicht in die perfekte Familie hineingeboren sind und daher einfach Unterstützung brauchen, eine Unterstützung, die wir als öffentliche Hand gewährleisten müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Jedes Kind hat das gleiche Recht auf den gleichen Schutz, jedes Kind hat das Recht auf kindgerechtes Aufwachsen, auf die beste Begleitung, auf die beste Unterstützung und auf die beste Förderung. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es ist wurscht, ob das Kind bei den Eltern aufwächst oder in sogenannter voller Erziehung, also nicht bei den Eltern, aufwächst. Das muss vom Bodensee bis zum Neusiedler See gelten. Von dem haben wir uns nicht verabschiedet und werden wir uns nicht verabschieden. Es ist unsere Pflicht, genau auf das zu schauen – Stichwort UN-Kinderrechtskonvention, Stichwort BVG Kinderrechte. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir auch brauchen – Kollege Scherak hat darüber gesprochen –, ist endlich die Evaluierung, die im Rahmen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 mitbe­schlossen wurde.

Deshalb darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluierung zum B-KJHG“

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die Evaluierungsergebnisse zum Bundes- Kinder- und Ju­gendhilfegesetz 2013 zu veröffentlichen und zugänglich zu machen.“

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Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Jedes Kind hat das Recht auf den gleichen Schutz. Wir müssen diesen Kinderschutz gewähren, egal ob auf Gemein­de­ebene, Landesebene oder Bundesebene. Das gilt für die gesamte Bundesregierung, für uns Abgeordnete und für alle Landeshauptleute im Sinne der Kinder und Jugend­lichen. Wir werden genau darauf schauen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend „Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluierung zum B-KJHG“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (301 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstraf-sachen geändert werden (463 d.B.)

Im Zuge der Beschlussfassung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 wurde als Begleitmaßnahme eine Evaluierung mit dem Ziel beschlossen, das Gesetz und dessen Inhalte für die betroffenen Kinder bestmöglich weiterzuentwickeln und zu analysieren. Für die Umsetzung wurde im Familienministerium unter der ehemaligen Ministerin Karmasin eine Steuerungsgruppe eingerichtet, welche sich aus Expertinnen und Experten zusammensetzte.

Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde eine Anfrage zur Steuerungs­gruppe und der Evaluation gestellt – es wurde schriftlich die Einhaltung des vorge­sehenen Zeitplanes und die Fertigstellung bis Mitte 2018 bestätigt.1 

Nachdem in diesem Jahr die Diskussion um die Kinder- und Jugendhilfe durch die geplante Kompetenzbereinigung wieder entfachte, wurden auch die fertiggestellten Ergeb­nisse der Evaluierung erneut thematisiert und eingefordert.

Auch im Ausschuss für Familie und Jugend am 9. Oktober 2018 wurden in der aktu­ellen Aussprache die Evaluierungsergebnisse angesprochen und Ministerin Bogner-Strauß sicherte zu, dass diese mit spätestens Ende Herbst veröffentlicht werden. Um Potenziale für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Materie zu nutzen ist die Evalu­ierung des 2013 eingeführten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes umgehend zu veröffentlichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die Evaluierungsergebnisse zum Bundes- Kinder- und Ju­gend­hilfegesetz 2013 zu veröffentlichen und zugänglich zu machen.“

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_11408/imfname_629432.pdf

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