19.09

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Der Grevio-Evaluierungsbericht zur Istanbulkonvention stellt Österreich tatsächlich ein gutes Zeugnis aus. Vor allem das Gewaltschutzgesetz von 1997, das die damalige Frauen­ministerin Barbara Prammer auf den Weg gebracht hat, wird da besonders hervor­gehoben. Österreich hat damit eine Vorreiterrolle eingenommen, und das Betretungs­verbot und die einstweiligen Verfügungen im Gewaltschutzgesetz waren Vorbild für viele andere Länder, die diese Maßnahmen übernommen haben. Da muss man – das steht auch im Grevio-Bericht – auch einmal der Exekutive danken, die das Betre­tungsverbot in dieser Form auch konsequent umsetzt: Das ist die beste Schutz­maßnahme, die von Gewalt betroffenen Frauen zugutekommt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Ich glaube, es ist aber auch wichtig, konsequent darauf hinzuweisen, dass es noch einiges zu tun gibt. Grevio merkt explizit an, dass es bestimmte Gruppen gibt, die einen besseren Zugang zu Schutz- und Präventionsmaßnahmen brauchen: Das sind behin­derte Frauen, das sind Asylwerberinnen und Frauen mit ungeklärtem Aufent­halts­status, das sind Frauen, die von psychischer Gewalt betroffen sind, sowie Opfer von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen. Bei diesen Personengruppen müssen wir speziell darauf achten, dass es rasch dazu kommt, dass diese Frauen einen entsprechenden Zugang zu Schutz- und Präventionsmaßnahmen bekommen können. Speziell wurde da auf Frauen hingewiesen, die von Zwangsheirat oder Genitalver­stümmelung betroffen sind, das ist auch schon erwähnt worden.

Ich möchte noch auf einen Punkt konkret eingehen, was die von Grevio angeregten Maßnahmen im Bereich der Exekutive und Strafverfolgung betrifft. Ich habe schon erwähnt, das Betretungsverbot wird sehr gut umgesetzt; es gibt aber einen Punkt, bei dem die Exekutive Aufhol- und Sensibilisierungsbedarf hat, nämlich bei der Sicherung von Beweismitteln. Beweismittel, die im Fall eines Gewaltaktes sichtbar sind, müssen sofort gesichert werden, damit es bei der Strafverfolgung letztlich nicht ausschließlich auf die Aussage des Opfers ankommt, sondern diese Beweismittel entsprechend vorhanden sind. Es werden auch spezielle Sensibilisierungsmaßnahmen für die Exe­kutive angeregt, was Opfer von sexueller beziehungsweise psychischer Gewalt betrifft.

Eines ist auch schon von Kollegen Mahrer angesprochen worden: die Fallkonferenzen der Interventionsstellen mit der Exekutive, um in schweren Fällen von Gewalt fest­zustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht und wie das Opfer besten Schutz erhalten kann. Diese Maracs, also Fallkonferenzen, wurden ja leider durch den Innenminister eingestellt – ich ersuche da, im Sinne der Opfer, im Sinne der Frauen schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den bestmöglichen Schutz wieder zu ermöglichen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Zadić.)

19.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lintl. – Bitte.