„Der Nationalrat bekennt sich zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung mit Gesundheitsleistungen für alle Versicherten unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand, die im extramuralen Bereich vorrangig von freiberuflich tätigen Ärzt/innen, Therapeut/innen, Apotheker/innen und Pflegepersonen erbracht werden.
Der Nationalrat ersucht daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, gemeinsam mit der Sozialversicherung und den Bundesländern auf der Grundlage des Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 und der dazu beschlossenen Feststellung des Gesundheitsausschusses im Ausschussbericht 1714 d.B./XXV.GP, des Regierungsprogramms der XXVI. GP 2017 bis 2022, der Ärztegesetz-Novelle 2018, und des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
• die Stärkung und den Ausbau der niedergelassenen Versorgung, insbesondere in der Allgemeinmedizin, im Sinne einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung der Patienten in der Versorgungsplanung zu forcieren,
• für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch die Krankenversicherungsträger, insbesondere die ÖGK, im neuen Gesamtvertrag zu sorgen,
• und die erforderlichen rechtlichen Änderungen betreffend Ärzte-Ausbildung und Berufsbild vorzubereiten.“
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Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Stärkung der niedergelassenen Versorgung im Sinne der Patienten
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag/zur Dringlichen Anfrage in der NR-Sitzung am 29. Jänner 2019
Bei der Beschlussfassung des Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – (GRUG 2017), das wesentliche Grundlagen zur Etablierung einer Primärversorgung im Sinne der Patienten geschaffen hat, beschloss der Gesundheitsausschuss am 21. Juni 2017 folgende Feststellung:
Der Gesundheitsausschuss geht davon aus, dass es neben neuen Rahmenbedingungen durch ein Primärversorgungsgesetz auch weiterer Maßnahmen bedarf, um die flächendeckende wohnortnahe hausärztliche Versorgung auch künftig zu sichern. Ein solches Paket soll Maßnahmen vom Studium bis zu den versorgungspolitischen Rahmenbedingungenumfassen und die Aufwertung der Allgemeinmedizin zum Ziel haben:
- Bessere Verankerung von Allgemeinmedizin im Studium der Humanmedizin, durch Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an jeder Medizinischen Universität und durch bessere Integration der Allgemeinmedizin in die Studienpläne sowie verpflichtende Praktika in Hausarztordinationen im Klinisch Praktischen Jahr.
- Evaluierung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, im Hinblick die nachhaltige Sicherstellung der Attraktivität der Allgemeinmedizin. Das betrifft insbesondere
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