Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 29. Jänner 2019 / Seite 79

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

„Der Nationalrat bekennt sich zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung mit Ge­sundheitsleistungen für alle Versicherten unabhängig von Alter, Einkommen oder Ge­sundheitszustand, die im extramuralen Bereich vorrangig von freiberuflich tätigen Ärzt/innen, Therapeut/innen, Apotheker/innen und Pflegepersonen erbracht werden.

Der Nationalrat ersucht daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbe­sondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz, gemeinsam mit der Sozialversicherung und den Bundesländern auf der Grund­lage des Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 und der dazu beschlossenen Feststellung des Gesundheitsausschusses im Ausschussbericht 1714 d.B./XXV.GP, des Regierungsprogramms der XXVI. GP 2017 bis 2022, der Ärztegesetz-Novel­le 2018, und des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

• die Stärkung und den Ausbau der niedergelassenen Versorgung, insbesondere in der Allgemeinmedizin, im Sinne einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung der Patienten in der Versorgungsplanung zu forcieren,

• für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch die Krankenversicherungs­träger, insbesondere die ÖGK, im neuen Gesamtvertrag zu sorgen,

• und die erforderlichen rechtlichen Änderungen betreffend Ärzte-Ausbildung und Be­rufsbild vorzubereiten.“

*****

Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stärkung der niedergelassenen Versorgung im Sinne der Patienten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag/zur Dringlichen Anfrage in der NR-Sitzung am 29. Jänner 2019

Bei der Beschlussfassung des Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – (GRUG 2017), das wesentliche Grundlagen zur Etablierung einer Primärversorgung im Sinne der Pa­tienten geschaffen hat, beschloss der Gesundheitsausschuss am 21. Juni 2017 folgen­de Feststellung:

Der Gesundheitsausschuss geht davon aus, dass es neben neuen Rahmenbedingun­gen durch ein Primärversorgungsgesetz auch weiterer Maßnahmen bedarf, um die flä­chendeckende wohnortnahe hausärztliche Versorgung auch künftig zu sichern. Ein solches Paket soll Maßnahmen vom Studium bis zu den versorgungspolitischen Rah­menbedingungenumfassen und die Aufwertung der Allgemeinmedizin zum Ziel haben:

- Bessere Verankerung von Allgemeinmedizin im Studium der Humanmedizin, durch Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an jeder Medizinischen Universität und durch bessere Integration der Allgemeinmedizin in die Studienpläne sowie ver­pflichtende Praktika in Hausarztordinationen im Klinisch Praktischen Jahr.

- Evaluierung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, im Hinblick die nachhaltige Si­cherstellung der Attraktivität der Allgemeinmedizin. Das betrifft insbesondere

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite