12.24

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Galerie! Diese Novelle beschäftigt sich nicht nur mit Rechtsabbiegen bei Rot – das ist schon erwähnt worden –, sondern es stellt sich auch die Frage: Was können wir für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern tun? Betreffend Radfahrerüberfahrten werden wir das Sankt-Pöltner-Modell umsetzen; das hat jetzt nichts damit zu tun, dass jeder Radfahrer ÖVP-Mitglied werden muss. Es geht darum, dass Fußgänger und Radfahrer gemeinsam sicher die Straße überqueren können.

Wir werden betreffend Radfahrausweis Änderungen durchführen, weil ein Kind, das gemeinsam mit Klassenkameradinnen und -kameraden den Kurs macht, aber dann den Ausweis nicht bekommt, weil es vielleicht ein paar Wochen zu jung ist, sonst aus dieser Gemeinschaft ausgeschlossen ist. Da schaffen wir die Möglichkeit, dass man, wenn man sich im Klassenverband befindet, auch unter zehn Jahren die Prüfungen ablegen darf.

Das Reißverschlusssystem am Ende eines Radfahrstreifens wird fixiert.

Und dann kommen wir zum fahrzeugähnlichen Kinderspielzeug: Man darf dann auch als Kind mit acht Jahren mit diesen mit Muskelkraft betriebenen Kleinfahrzeugen den Gehsteig unbegleitet benützen.

Angesprochen worden ist die Frage der E-Scooter. Ich habe heute schon wieder sehr viele E-Scooter in Wien gesehen. Es wird ein bisschen wärmer, und es ist davon auszugehen, dass im heurigen Jahr noch mehr E-Scooter in Wien, aber auch in anderen Städten unterwegs sein werden. Deswegen brauchen wir auch klare Regeln für diese Fahrzeuge. Es gab zuerst die Idee, auch die E-Scooter von der Straße auf den Gehsteig zu verbannen, wenn dann dort nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Ich glaube, dass wir das so nicht umsetzen können. Ich habe die Befürch­tung, dass dann eben nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird und eine Gefahr für Fußgänger und Fußgängerinnen besteht. Das heißt, wir werden das wahrscheinlich so umsetzen, dass wir E-Scooter ohne Kennzeichentafel bis 25 km/h Geschwindigkeit so behandeln wie Fahrräder. Das wird wohl der am leichtesten umzusetzende Weg sein.

Kommen wir nun zum Rechtsabbiegen bei Rot! Ich glaube, es sind einige Mappen verteilt worden – werden jetzt verteilt –, damit man sieht, wie sich die Situation an den Kreuzungen in Linz darstellt. Tatsache ist: Es gibt viele Länder, in denen das sehr gut funktioniert: USA, Kanada, Australien, Tschechien, Polen, Frankreich, Teile Deutsch­lands. Auch dort stellt sich natürlich die Frage der Sicherheit. Da Sorge geäußert wurde, was behinderte Menschen anbelangt: In jener Straße, in die eingebogen wird, steht die Ampel für Fußgänger ohnehin auf Rot. Also dort besteht diese Gefahr tatsächlich nicht, man muss sich da wirklich keine Sorgen machen.

Es gibt in den neun Landeshauptstädten 2 230 Ampeln. Sie haben recht: Ich kann heute noch nicht sagen, wie viele Ampeln und wie viele Kreuzungen geeignet sein werden, um dort das Rechtsabbiegen bei Rot zu ermöglichen. Wir arbeiten mit der TU Wien zusammen. Es wurden elf Ausschlusskriterien definiert, elf Kriterien, die es nicht möglich machen, dass man bei Rot abbiegt. Wir werden, wenn dieser Test­versuch beendet ist, schauen, bei welchen Ampelanlagen, an welchen Kreuzungen in Österreich wir Rechtsabbiegen bei Rot umsetzen können.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es bei uns genauso funktionieren wird, wie es in den USA, in Kanada, in Australien funktioniert, und dass wir damit einen Beitrag zur flüssigen Gestaltung des Verkehrs leisten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.28

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch. – Bitte.