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Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung geändert wird. Es beinhaltet im Wesentlichen zwei Ziele, nämlich die Vereinfachung der Regelungen für den Radfahrverkehr und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für Versuche bezüglich Rechtsabbiegen bei Rot.

Im Einzelnen geht es darum, dass zum Beispiel in den Begriffsbestimmungen die Rad­fahrerüberfahrt genauer definiert wird, die Kennzeichnung streng geregelt ist. Es ist wichtig, dass es dort, wo Fußgänger und Radfahrer gemeinsam Flächen benützen, wirklich eine gute Kennzeichnung gibt. Ich rufe auch zur Rücksichtnahme auf, denn ab und zu ist es gerade bei Radfahrern so, dass sie die Verkehrsflächen ohne Rücksicht benützen und Fußgänger unter Umständen gefährden. Es ist also wichtig, dass beide gleichberechtigt sind und Rücksicht aufeinander nehmen.

Wir haben von den Vorrednern schon gehört, dass das Reißverschlusssystem auch dann gelten soll, wenn ein Radfahrweg davon betroffen ist, wenn die Verkehrsflüsse ineinanderfließen, wenn ein Fahrstreifen endet. Was den Vorrang betrifft, wird auch klargestellt, wenn sich zwei in dieselbe Richtung bewegen und einer rechts abbiegt, dann behält derjenige, der geradeaus fährt, den Vorrang.

Letztendlich darf ich noch auf das Rechtsabbiegen bei Rot eingehen. Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ bin ich der Meinung, es ist überhaupt kein Nachteil damit verbunden, sondern ich sehe da nur Vorteile. Mein Zugang wäre, dass man das sogar flächendeckend machen sollte. Darum bin ich der Meinung, dass der Herr Bundesminister mit seiner Initiative, dass er testweise per Verordnung einige Kreuzungen freigeben wird, auf dem richtigen Weg ist. Es ist auch schon erwähnt worden, dass das in einigen Ländern – USA, Kanada und ähnliche – klaglos funktio­niert. Ich bin der Meinung, wir sind auf dem richtigen Weg.

Da hier behauptet wird, einige Gruppen wären dadurch besonders gefährdet, ein Beispiel: Ich fahre auf eine Kreuzung zu, habe Grün und biege rechts ab. Dabei hat natürlich auch der Fußgänger derzeit schon Grün und geht über die Straße, wenn die gesamte Ampel auf Grün geschaltet ist. Da muss ich selbstverständlich auch stehen bleiben und den Fußgänger über den Zebrastreifen gehen lassen. Nicht anders wird es auch in Zukunft sein. Das wird den Verkehrsfluss positiv beeinflussen, das wird der Sicherheit keinen Abbruch tun – ganz im Gegenteil, ich glaube, dass es zur Sicherheit beitragen wird.

Herr Minister, Sie sind auf einem guten Weg. Dieses Gesetz werden wir mit gutem Gewissen beschließen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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