13.17

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die 36. KFG-Novelle sieht unter anderem vor, dass die bisherige Bewilligung von nur einem Fahrschulstandort pro Fahr­schul­inhaber auf zwei Fahrschulstandorte erhöht wird. Die Bundesregierung reagiert auf den ausdrücklichen Wunsch des Fachverbands der Fahrschulen und der Behörden. Vor allem in Wien zeigt sich aber, dass die bisherige Gesetzeslage leider nicht so gelebt wurde, wie sie eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen war.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Keck! Ich muss mich schon fragen, wie das eigentlich sein kann, dass es in Wien 56 Fahrschulstandorte gibt und über 90 Außenkursbewilligungen ausgestellt wurden. Die Bundeshauptstadt verfügt über ein hervorragendes öffentliches Netz, das von den Bundesländern mehr als großartig mitfinanziert wird. Da könnte man doch meinen, dass ein Fahrschüler die Kurse am gewünschten Fahrschulstandort ohne Probleme wahrnehmen kann. Es muss aber leider davon ausgegangen werden, dass Außenkursbewilligungen bewusst dafür ge­nutzt wurden, einen weiteren De-facto-Standort zu erzeugen, der bisher gesetzlich untersagt war.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung schaffen wir es endlich, wieder Ordnung herzu­stellen. So sind in Zukunft mehrere Fahrschulbewilligungen pro Fahrschulinhaber möglich, dafür entfallen diese unsäglichen Außenkursbewilligungen. Das führt dazu, dass ein Fahrschulinhaber zukünftig zwei Fahrschulstandorte selbst leiten kann, darüber hinaus kann er für weitere Standorte einen Fahrschulleiter bestellen, wobei der Abstand zwischen den Standorten maximal 50 Kilometer Luftlinie betragen darf. Die bisher gültige Bundesländerbeschränkung, wie sie bei den Außenkursen in Geltung war, fällt endlich weg.

Das gibt den Fahrschulen zukünftig die notwendige Flexibilität, um dort zu wirken, wo auch wirklich Bedarf besteht. Vor allem ländliche Regionen sollen von dieser wichtigen Novelle profitieren. Es ist bereits jetzt so, dass viele Fahrschulen im ländlichen Raum einen Abholservice anbieten. – Herr Kollege Keck, bei meinem Betrieb haben Sie anscheinend nicht angerufen.

Jetzt wird durch die neuen Standorte eine zusätzliche Infrastruktur geschaffen, die gerade im ländlichen Raum, der oft von Abwanderung betroffen ist, extrem wichtig ist. Vor allem für junge Leute am Land ist der Führerschein die Eintrittskarte in die Unab­hängigkeit.

Durch den Verzicht auf die bisher zwingend erforderliche Fahrpraxis zugunsten der Absolvierung eines Lehrplanseminars wurde ein weiterer toller Beitrag zur Entbüro­kratisierung geleistet. Durch die Ergänzung, dass Lenkpraxis der Fahrzeugklasse D auch für die Fahrzeugklasse C gelten soll, fällt eine weitere bürokratische Hürde weg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser KFG-Novelle wird dem Missbrauch und der Bürokratie endlich ein Riegel vorgeschoben. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.20