13.31

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Ich würde sagen, wir kehren wieder zum eigentlichen Thema zurück. Mit der hier vorliegenden Novelle des Kraftfahrliniengesetzes möchten wir die schon länger geforderten Anliegen der Konzessionsbehörde und der Länder beziehungsweise Ge­meinden erfüllen und einen Beitrag zur Vereinfachung leisten.

Mit der ersten zu beschließenden Maßnahme tragen wir erneut zu einer Vereinfachung und Erleichterung bei. Konkret streichen wir eine Regelung, die sich als unnötig erwiesen hat: Wir lassen die Ausstellung von Konzessionsurkunden im innerstaatlichen Bereich entfallen. Bis jetzt war es nämlich notwendig, diese Urkunde verpflichtend für nationale Kraftfahrlinienverkehre auszustellen; diese Konzessionsurkunde beinhaltet aber keine wesentlichen Punkte, welche nicht schon im Bescheid vermerkt sind, und es gibt auch keine Verpflichtung, diese mitzuführen. Eine Ausstellung dieser Urkunde ist für die Behörden zeitaufwendig und kontraproduktiv, daher kann darauf verzichtet werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Mit dem zweiten Punkt tragen wir auch wieder zur Vereinfachung bei, und zwar geht es da um das Haltestellenverfahren, das erleichtert werden soll. Österreich wird nämlich immer mehr zum Land für Öffifahrer: Schon mehr als vier Millionen Menschen nutzen neben der Bahn auch den Bus. Besonders wichtig dabei sind natürlich die Bushal­testellen, ihre Anordnung und Gestaltung beeinflusst nämlich die Attraktivität des öffent­lichen Personennahverkehrs ganz wesentlich. Haltestellen sollen nämlich erstens den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht werden, zweitens den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entsprechen und drittens mit angemessenem Platzbedarf in das Straßen- und Stadtbild passen. Auch ein wesentlicher Punkt: Sie dürfen den Indivi­dualverkehr nicht zu sehr einschränken.

Dem Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kommt da selbstverständlich eine große Bedeutung zu, denn die Sicherheit ist auch da oberstes Gebot. Die Festsetzung von Haltestellen obliegt deshalb den Landeshauptmännern beziehungsweise Landes­hauptfrauen. Bisher musste nach jedem Wechsel des Betreibers einer Kraftfahrlinie ein erneutes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Mit der Änderung, die unser Minister jetzt eingeleitet hat, kann nun der Landeshauptmann beziehungsweise die Landeshauptfrau auf ein Ermittlungsverfahren verzichten, wenn die Haltestelle bereits vorher für den Kraftfahrlinienbetrieb eines Personenkraftverkehrsunternehmens geneh­migt war. Wir ersparen mit dieser Änderung unseren Gemeinden Zeit und sehr viel Geld, und wir vereinfachen den Behörden ihre Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Vereinfachung ist das Motto dieser Änderung, die wir hier treffen. Ich danke für die Einstimmigkeit im Ausschuss und bitte um Zustimmung auch im Plenum. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.34

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Kirchbaumer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.