20.32
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ich möchte mich in meiner Rede meiner Vorrednerin Dr. Griss vollinhaltlich anschließen. Es ist dringend erforderlich, Verbesserungen zu treffen, und ich möchte auch noch einmal kurz umreißen, was der Rechnungshof bei der 24-Stunden-Betreuung in den zwei Bundesländern Oberösterreich und Wien konkret kritisiert hat. Ich glaube, das kann man auch für die restlichen Bundesländer so übernehmen, weil es ja wirklich maßgebliche Kritikpunkte sind, die angebracht worden sind.
Dass die 24-Stunden-Betreuung eine große Baustelle im österreichischen Pflegesystem ist, ist nicht nur meine Kritik, sondern ist uns auch durch den aktuellen, uns vorliegenden Bericht bestätigt worden. Zu den zentralsten Problemfällen, die angesprochen worden sind, gehört die mangelnde Ausbildung der Betreuungskräfte. Das heißt, es werden nicht nur Hilfen im Haushalt oder in der Lebensführung durchgeführt, sondern auch pflegerische Tätigkeiten übernommen, für die es eigentlich eine Anleitung durch einen Arzt, durch eine diplomierte Gesundheitskraft geben müsste, die dann auch empfohlen wird. Trotz allem ist es aber meiner Meinung nach und unserer Meinung nach auch dringend erforderlich, Mindeststandards in der Ausbildung festzuschreiben, zum Beispiel eine Mindestausbildung wie die der Heimhelferin festzulegen, die aktuell in Österreich bereits existiert.
Ein zweiter großer Kritikpunkt war die mangelnde Sprachkenntnis der Personenbetreuerinnen. Oft gibt es nur die Bedingung der Vermittlungsagenturen, dass irgendeine Art von Zertifikat vorgelegt werden muss, ein kurzer Kurs, wie auch immer, aber diese ausländischen Zertifikate sind weder für die Betreuerin selbst noch für die zu betreuende Person hilfreich, denn am Ende des Tages geht es um Kommunikation, und wenn diese Kommunikation nicht in ausreichender Weise stattfinden kann, dann gibt es auch da ein Problem. Das heißt, was wir bräuchten, sind Mindeststandards in der Kommunikation, Mindestsprachkenntnisse, das heißt, dass man auch da ein gewisses Qualitätskriterium einführt. Wir hätten hier in Österreich sehr wohl Möglichkeiten, wir haben unter anderem das Österreichische Sprachdiplom als Qualitätskriterium, das wir als Mindestbedingung festlegen könnten.
Ein dritter Punkt – und diesen empfinde ich eigentlich als den gravierendsten Kritikpunkt, den der Rechnungshof bei der 24-Stunden-Betreuung festgestellt hat – ist die, und das möchte ich zitieren, „intransparente Preisgestaltung“ der Betreuungskosten; der Rechnungshof spricht da wörtlich von „Knebelungsverträgen“, die den Personenbetreuerinnen zugemutet und aufgehalst werden. Das heißt, es wird eine Situation ausgenützt, in der die Personenbetreuerinnen aus der Not heraus diesen Weg antreten, um hier in Österreich unsere älteren MitbürgerInnen zu betreuen und auch, wie wir aus dem Bericht des Rechnungshofes wissen, zu pflegen. Genau diese Not wird ausgenützt und diesen Personen werden auch noch Knebelungsverträge umgehängt, aus denen Sie kaum noch herauskönnen und die wie eine Inkassofunktion wirken – eigentlich ein Beispiel für Scheinselbstständigkeit.
Der Skandal dabei ist – deshalb ist es für mich das gravierendste Problem –, dass wir unglaubliche Summen an Fördermitteln in diesen Bereich der Pflege investieren – 60 Prozent der Gelder kommen vom Bund, 40 Prozent der Gelder kommen von den Ländern –, aber überhaupt keine Kontrolle an den Tag legen. Wohin fließen diese Mittel? Ist ein Qualitätsstandard aus gesundheitlicher Sicht für unsere älteren MitbürgerInnen wirklich gewährleistet? Das bezieht sich aber auch auf die Arbeitsbedingungen. All das läuft aktuell bei einer Ministerin zusammen, und deshalb wünsche ich mir wirklich Verbesserungen, und wir werden in den nächsten Monaten im Rahmen der Pflegereform noch Vorschläge und Anträge einbringen, um diese zu erreichen.
Wie gesagt geht es dabei um die vier größten Punkte: die Ausbildung der Personenbetreuerinnen, die fehlenden Sprachkenntnisse, die Knebelungsverträge, die die Personenbetreuerinnen aufgezwungen bekommen, und die intransparente Preisgestaltung als vierter großer Kritikpunkt, auch den zu betreuenden Personen gegenüber. Das heißt, jede Familie, die vor der Situation steht, dass sie eine 24-Stunden-Betreuung braucht, weil die gesundheitliche Situation nichts anderes mehr erlaubt, hat dann noch – so sagt es der Rechnungshof – damit zu kämpfen, dass es eine intransparente Preisgestaltung gibt, die Vermittlungskosten auf der einen Seite und die Kosten für die Betreuungskräfte auf der anderen Seite.
Das heißt, man könnte wirklich glatt auf die Idee kommen, da ein Gütesiegel, wie es auch der Rechnungshof vorschlägt, einzuführen, aber leider sehen wir aktuell: Bundesministerin Hartinger-Klein schlägt zwar ein Gütesiegel, ein Qualitätskriterium vor, aber wie durch eine parlamentarische Anfrage durch unsere Fraktion herausgekommen ist, sagt die Ministerin, dass jene Agenturen, die selbst durch diesen Test für das Qualitätssiegel durchrasseln und diese Kriterien nicht erfüllen, trotzdem Zugang zum österreichischen Markt haben dürfen. Das ist meiner Meinung nach nicht transparent, das ist nicht verantwortungsvoll unseren älteren MitbürgerInnen gegenüber.
Wir müssen Mindeststandards garantieren, weil es in dieser - - (Abg. Jarolim: Ist fast schon kriminell!) – Ja, ich möchte meinem Kollegen Jarolim zustimmen, es ist kriminell, mit öffentlichen Mitteln diesen Bereich, der dermaßen auf dem Rücken von pflegebedürftigen Personen, aber auch Betreuerinnen aufgebaut ist, noch weiter zu unterstützen und noch weiter zu fördern. Es braucht verpflichtende gesetzliche Qualitätskriterien und Qualitätsstandards. Anders werden wir die mafiösen Strukturen in diesem Bereich nicht eindämmen können.
Bitte gehen Sie hier mit, und ich hoffe auch auf eine verpflichtende gesetzliche Regelung in diesem Bereich! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.37
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte sehr.