22.01

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit dem Bericht des Rechnungshofes betreffend Fonds und Stiftungen des Bundes be­schäf­tigen.

Wir haben von Kollegin Doppelbauer schon gehört, es gibt 340 Fonds und Stiftungen in Österreich, die in einem Naheverhältnis zu Bund, Ländern und Gemeinden stehen; 58 davon, nämlich jene, die im unmittelbaren Einflussbereich des Bundes stehen, sind vom Rechnungshof überprüft worden. Diese 58 haben in Summe eine relativ hohe Bilanzsumme, nämlich etwa 6 Milliarden Euro im Jahr 2014; die Verbindlichkeiten lagen da bei etwa 4,4 Milliarden Euro. Diese Summen sind jedoch großteils auf nur wenige Fonds und Stiftungen aufgeteilt; ich darf die bekanntesten ansprechen.

Der erste ist der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Bereits 1959, mit der Gründung des Wasserwirtschaftsfonds, wurde mit der Förderung von Umweltschutzvorhaben begonnen. Über den Wasserwirtschaftsfonds wurden seit damals viele, viele Projekte im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft im Sinne des Umweltschutzes ab­gewickelt. Später kam der Umweltfonds als Sanierungsinstrument in den Bereichen Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen dazu. 1991 und 1992 kam dann eine weitere Ausweitung des Aufgaben­be­reiches auf Altlastensanierung und ‑sicherung dazu.

Ein zweiter Fonds ist der Klima- und Energiefonds. Dieser wurde von der Bundes­regierung im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Klimastrategie zu unterstützen.

Ein paar Punkte, die der Rechnungshof aufgegriffen hat, möchte ich noch ansprechen: Fonds und Stiftungen im öffentlichen Bereich folgten keiner einheitlichen Grundstruktur hinsichtlich der Art der Verwaltung, des Einflusses der Ministerien, der Organbefug­nisse und Funktionsdauer sowie der internen Kontrolle und der Bilanzierungsregeln.

Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass Fonds und Stiftungen nur in bestimmten Konstellationen zweckmäßig sind, insbesondere dann, wenn mehrere Geldgeber das Wahrnehmen einer Aufgabe gemeinsam finanzieren wollen und auch Einfluss haben wollen. Daraus abzuleiten ist die Schlussfolgerung, die der Rechnungshof ausführt, nämlich dass es bei der Hälfte der analysierten Fonds und Stiftungen Zweifel hinsicht­lich der Zweckmäßigkeit gibt. Es ist festgestellt worden, dass es zu wenig Transparenz gibt und dass die budgetäre Flexibilität, Mängel in der Steuerung und so weiter nicht entsprechend berücksichtigt wurden. (Im Hintergrund ist ein Alarmsignal zu hören. – Ruf bei der SPÖ: Ist das Feueralarm, Herr Präsident?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof schlägt daher vor, Fonds und Stiftungen, die diesen Zweck nicht mehr erfüllen, zu überprüfen und eventuell aufzu­lösen und bei der Errichtung neuer Fonds und Stiftungen genauestens zu prüfen, ob Fonds und Stiftungen tatsächlich die beste Lösung für bestimmte Aufgabenstellungen sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. (Das Alarmsignal ertönt neuerlich.) – Kann man das Gerät abstellen oder ist das - - (Ruf bei der SPÖ: Das ist der Feueralarm!) Wer macht da einen Spaß?

Wir gehen der Sache nach, danke. Das ist ja nicht sehr ansprechend. (Allgemeine Heiterkeit.) Wir gehen der Sache nach. Ich bitte die Techniker, sich das anzuschauen. (Ruf bei der ÖVP: Der Rechnungshof brennt!)

Also das ist ein Rauchmelder, der offensichtlich aufgrund Rauchens innerhalb des Gebäudes losgegangen ist. (Abg. Rädler: Die Ersten verlassen den Saal! – Allgemeine Heiterkeit.) Ich werde dem nicht nachgehen. Wer auch immer Rauchzeichen von sich gegeben hat, möge das nicht im Hause tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Ist der Vizekanzler noch da?)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Becher.